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Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gewährt im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ Zuwendungen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten. Gefördert werden Projekte in den Bereichen nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung sowie besonders nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für hochwertige Agrarprodukte. Ziel ist es, bedeutsame Wissens- und Erfahrungslücken für nachhaltige Wirtschaftsformen zu schließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nachhaltig zu stärken. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). An dem Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Bei der Höhe der des Förderumfangs wird zwischen Grundlagenforschung, industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien unterschieden. Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Bekanntmachungen. Zudem können Initiativskizzen eingereicht werden.
Datenblatt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Ende Antragstellung: 30.12.2020
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: 3 Jahre
Antragstellung: Antrag direkt an die BLE
Stand vom: April 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.