Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Landesbürgschaft zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben, die zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Saarlandes beitragen. Die Bürgschaft wird nur übernommen, sofern das Vorhaben nicht durch die Bürgschaftsbank Saarland besicherbar ist bzw. sofern die Maßnahme sonst nicht durchgeführt werden könnte. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen. Es wird eine Ausfallbürgschaft mit bis zu 80%iger Bürgschaftsquote gewährt, die individuell festgelegt wird. Unabhängig von der Unternehmensgröße werden die Errichtung einer neuen und die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte sowie der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre unterstützt. Für KMU auch Vorhaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kapazitäten bzw. der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.

Datenblatt - Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Bis zu 80%ige Bürgschaftsquote (Investitionskredit), bis zu 60% bei Betriebsmittelkredit/Aval

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Saarland

Anbieter: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Link: Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Laufzeit: Max. 15 Jahre

Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 29. Januar 2015

 

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