Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 - LPR)

Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur zum Schutz, der Pflege und Entwicklung der freien und besiedelten Landschaft sowie freilebender Tiere und Pflanzen. Dazu zählen Maßnahmen wie Vertragsnaturschutz, Biotopgestaltung und Grunderwerb zur Biotopentwicklung, Investitionen und Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes und in kleine landwirtschaftliche Betriebe. Je nach Maßnahme und Antragssteller (Landwirte, Verbände, Personen, Kommunen) wird ein Zuschuss bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Maßnahmen müssen in anerkannten Gebieten durchgeführt werden. Spezifische Voraussetzungen beachten.

Datenblatt - Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 - LPR)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Link: Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 - LPR)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an zuständige untere Naturschutzbehörde, untere Landwirtschaftsbehörde oder das Regierungspräsidium

Stand vom: 25. November 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.