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ERP-Gründerkredit Startgeld
Mit diesem Fördermittel erhalten Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis zu 100.000 Euro Kredit, um ihr Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Jeder Gesellschafter/Gründer kann das ERP-Gründerkredit Startgeld als natürliche Person bis zum Maximalbetrag von je 100.000 Euro in Anspruch nehmen. Dazu muss er/sie über mind. 10% der Gesellschaftsanteile verfügen und im Unternehmen als Geschäftsführer aktiv sein.
Beispiel: Bei 3 Gründern können 300.000 Euro finanziert werden, bei 4 Gründern 400.000 Euro usw.. Max. 30.000 Euro pro Gründer können als Betriebsmittel finanziert werden.
Datenblatt - ERP-Gründerkredit Startgeld
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Max. 100.000 € pro Gesellschafter/Gründer
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: KFW
Link: ERP-Gründerkredit Startgeld
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Keine Förderung für Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden, muss aber mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 10 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 10 Jahre
Sicherheiten: 80 % Haftungsfreistellung der Hausbank durch die KFW
Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombination mit anderen KFW- oder ERP-Fördermitteln nicht möglich
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 22. Juni 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.