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Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen
Es werden Garantien für stille Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen (Beteiligungsnehmer) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus übernommen, wenn die Beteiligung nur dadurch (zu angemessenen Bedingungen) zustande kommt. Die Garantie wird bis zu 70% der Beteiligungssumme, die die KBG an den Beteiligungsnehmer leistet, gegeben. Eine nachhaltig wettbewerbsfähige, selbständige Existenz soll damit unterstützt werden.
Datenblatt - Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €, ggfls. bis 2,5 Mio. €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
Link: Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Entsprechend Verwendungszweck, max. 10 Jahre
Antragstellung: Antrag an die Bürgschaftsbank
Stand vom: April 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.