Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen

Es werden Garantien für stille Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen (Beteiligungsnehmer) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus übernommen, wenn die Beteiligung nur dadurch (zu angemessenen Bedingungen) zustande kommt. Die Garantie wird bis zu 70% der Beteiligungssumme, die die KBG an den Beteiligungsnehmer leistet, gegeben. Eine nachhaltig wettbewerbsfähige, selbständige Existenz soll damit unterstützt werden.

Datenblatt - Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €, ggfls. bis 2,5 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

Link: Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Entsprechend Verwendungszweck, max. 10 Jahre

Antragstellung: Antrag an die Bürgschaftsbank

Stand vom: April 2015

 

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