Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk

Gefördert wird der Erhalt und der Ausbau des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerkes der Handwerksorganisationen sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Stelleninhaber des Netzwerks. Es muss sich hierbei um die Inanspruchnahme der Beratungsangebote der bei den Handwerksorganisationen tätigen Betriebsberatungsstellen (BB), Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) oder Gewerbespezifischen Informationstransferstellen (GIT) handeln. Ziel soll es sein, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) des Handwerks sowie natürlichen Personen vor der Existenzgründung die Anpassung an den wirtschaftlichen und technischen Fortschritt zu erleichtern und die Bereitschaft zur Existenzgründung zu stärken. Anträge können darüber hinaus von Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landesfach- und Landesinnungsverbänden, überbetrieblichen Bildungseinrichtungen, Fachverbänden und Zentralfachverbänden des Handwerks als Trägerorganisation einer Bildungseinrichtung gestellt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt jährlich für die einzelnen Betriebsberater bis zu 120 Tagewerke (8 Stunden) à 200 Euro, für Beauftragte für Innovation und Technologie 30.000 Euro (Vollbeschäftigte) und für Gewerbespezifische Informationstransferstellen 24.000 Euro (Vollbeschäftigte). Darüber hinaus kann je Stelleninhaber ein Weiterbildungszuschuss in Höhe von 100 Euro jährlich gewährt werden.

Datenblatt - Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk

Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung

Fördersumme: Max. 500.000€

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) & zuständige Handwerkskammer (HWK) & Fachverbände des Handwerks

Link: Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: 3 Jahre

Antragstellung:  Antrag und Abwicklung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer bzw. dem Fachverband

Stand vom: 17. Januar 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.