Zum Newsletter per QR-Code
Aktuelle Events
Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk
Gefördert wird der Erhalt und der Ausbau des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerkes der Handwerksorganisationen sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Stelleninhaber des Netzwerks. Es muss sich hierbei um die Inanspruchnahme der Beratungsangebote der bei den Handwerksorganisationen tätigen Betriebsberatungsstellen (BB), Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) oder Gewerbespezifischen Informationstransferstellen (GIT) handeln. Ziel soll es sein, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) des Handwerks sowie natürlichen Personen vor der Existenzgründung die Anpassung an den wirtschaftlichen und technischen Fortschritt zu erleichtern und die Bereitschaft zur Existenzgründung zu stärken. Anträge können darüber hinaus von Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landesfach- und Landesinnungsverbänden, überbetrieblichen Bildungseinrichtungen, Fachverbänden und Zentralfachverbänden des Handwerks als Trägerorganisation einer Bildungseinrichtung gestellt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt jährlich für die einzelnen Betriebsberater bis zu 120 Tagewerke (8 Stunden) à 200 Euro, für Beauftragte für Innovation und Technologie 30.000 Euro (Vollbeschäftigte) und für Gewerbespezifische Informationstransferstellen 24.000 Euro (Vollbeschäftigte). Darüber hinaus kann je Stelleninhaber ein Weiterbildungszuschuss in Höhe von 100 Euro jährlich gewährt werden.
Datenblatt - Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk
Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung
Fördersumme: Max. 500.000€
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) & zuständige Handwerkskammer (HWK) & Fachverbände des Handwerks
Link: Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: 3 Jahre
Antragstellung: Antrag und Abwicklung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer bzw. dem Fachverband
Stand vom: 17. Januar 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.