Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld wendet sich an ALG-II-Bezieher. Es kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II für die Dauer von höchstens 24 Monate gezahlt werden. ALG I Bezieher können den Gründungszuschuss beantragen.

Datenblatt - Einstiegsgeld

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme:  max. 404 € pro Monat

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Projektträger: Zuständige Agentur für Arbeit

Link: Einstiegsgeld

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Max. 24 Monate

Stand vom: Juni 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.