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Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld wendet sich an ALG-II-Bezieher. Es kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II für die Dauer von höchstens 24 Monate gezahlt werden. ALG I Bezieher können den Gründungszuschuss beantragen.
Datenblatt - Einstiegsgeld
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: max. 404 € pro Monat
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Projektträger: Zuständige Agentur für Arbeit
Link: Einstiegsgeld
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: Max. 24 Monate
Stand vom: Juni 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.