Bürgschaften des Bundes und der Länder 

Ziel der Förderung ist die Besicherung von Krediten für gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen. Dabei ist das dreigliedrige Bürgschaftssystem in Deutschland zu beachten. Gefördert werden insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden und für die anderweitige Finanzierungen nicht möglich sind.  Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen. Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten. Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bis 1,25 Mio. Euro sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Anträge für Bürgschaften (in den neuen Ländern bis 10 Mio. Euro) nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder bzw. Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind. Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 10 Mio. Euro in den neuen Bundesländern können Anfragen und Anträge gerichtet werden an die PWC.

Datenblatt - Bürgschaften des Bundes und der Länder 

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 10 Mio. € , bis zu 80 % des Ausfallrisikos

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: PricewaterhouseCoopers GmbH

Link: Bürgschaften des Bundes und der Länder 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Antragstellung: Je nach Geldsumme gehen die Anträge an dementsprechende Adressen

Stand vom: August 2016

 

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