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Bürgschaften des Bundes und der Länder
Ziel der Förderung ist die Besicherung von Krediten für gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen. Dabei ist das dreigliedrige Bürgschaftssystem in Deutschland zu beachten. Gefördert werden insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden und für die anderweitige Finanzierungen nicht möglich sind. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen. Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten. Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bis 1,25 Mio. Euro sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Anträge für Bürgschaften (in den neuen Ländern bis 10 Mio. Euro) nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder bzw. Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind. Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 10 Mio. Euro in den neuen Bundesländern können Anfragen und Anträge gerichtet werden an die PWC.
Datenblatt - Bürgschaften des Bundes und der Länder
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 10 Mio. € , bis zu 80 % des Ausfallrisikos
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: PricewaterhouseCoopers GmbH
Link: Bürgschaften des Bundes und der Länder
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Antragstellung: Je nach Geldsumme gehen die Anträge an dementsprechende Adressen
Stand vom: August 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.