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Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)
Unterstützung zur Durchführung von strukturverbessernden Vorhaben, die in hohem Maße wasserwirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen verfolgen oder die der Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG dienen. Gefördert werden insbesondere die Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern, die naturnahe Gestaltung von Gewässern einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen, die Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche, die Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen, der notwendige Grunderwerb und Vorplanungen in diesem Zusammenhang. Neben Körperschaften des öffentlichen Rechts sind auch private Betreiber von Wasserkraftanlagen und Teilnehmergemeinschaften von Flurbereinigungsverfahren antragsberechtigt. Es wird für private Antragssteller ein Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Datenblatt - Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 5.000 €, bis zu 50% Beihilfeintensität
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Saarland
Anbieter: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Ende Antragstellung: 31.12.2020
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Antragstellung: Antrag an das Umweltministerium
Stand vom: September 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.