Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Innovationsförderung in den Anwendungsbereichen des Verbraucherschutzes in Recht und Wirtschaft. Gefördert werden Untersuchungen, Forschungen, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für technische und nicht-technische Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und Anbieterverhalten u.Ä. sowie Vorhaben zur Steigerung des Forschungsstands in den verschiedenen Markt-, Rechts- und verbrauchernahen Gesellschaftsbereichen. Ziel ist es, systematisch und programmatisch Innovationen im Anwendungsbereich des Verbraucherschutzes zu stärken. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, wobei KMU einen Bonus erhalten können. Die Einhaltung der „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Veröffentlichung als Open Access sind verpflichtend. Es muss eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bestehen. Es werden zwei unterschiedliche Antragsverfahren angeboten.

Datenblatt - Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) & Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Link: Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Laufzeit: Max. 2 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an die BLE oder BMJV

Stand vom: 30. März 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.