Aktuelle Events
Fördermittel für Existenzgründer der KfW in Deutschland
Die 1948 gegründete Förderbank KfW mit Sitz in Frankfurt am Main ist die weltweit größte nationale Förderbank. Für Existenzgründer und Selbstständige in Deutschland ist die KfW die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der KfW, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der KfW beantragen und erhalten können.
Wissenswertes zur KfW
Als universale Förderbank deckt die KfW die Wirtschaftsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern, die Förderung des Haus- und Wohnungsbaus, der Infrastruktur sowie die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ab. Neben ihrer Hauptstelle in Frankfurt am Main, ist die KfW auch in den Städten Bonn, Berlin und Brüssel vertreten. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die KfW zu 80 Prozent zur Bundesrepublik Deutschland und zu 20 Prozent aufgeteilt auf die 16 Bundesländern.
Die Bundesrepublik haftet für alle Verbindlichkeiten und Kredite der KfW. Von internationalen Ratingagenturen hat die KfW die bestmögliche Bonitätsbewertung (Triple A-Rating/AAA) erhalten. Im KfW-Konzern arbeiten mit Stand 31. Dezember 2015 insgesamt 5966 Mitarbeiter.
Die Aufgaben der KfW im Einzelnen
Die KfW ist das zentrale Förderinstitut der Bundesrepublik Deutschland und unterstützt den Bund bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die KfW wird dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Finanzierung von Mittelstand und Existenzgründern
- Finanzierung für das Bauen, Wohnen und Energiesparen
- Finanzierung kommunaler Infrastruktur
- Finanzierung von Aus- und Weiterbildung
- Globaldarlehen
- Export- und Projektfinanzierung
- Entwicklungszusammenarbeit
Fördermittel der KfW für Existenzgründer:
Die KfW fördert den deutschen Mittelstand sowie Existenzgründer mit klassischen Förderkrediten und sonstigen innovativen Finanzierungen wie Beteiligungen oder Nachrangkapital. Im Jahr 2012 hat die KfW Mittelständler mit mehr als 17 Mrd. Euro gefördert. Für Existenzgründer sind folgende Fördermittel von Relevanz:
- ERP-Beteiligungsprogramm
- ERP-Gründerkredit - Universell
- ERP-Gründerkredit Startgeld
- ERP-Innovationsprogramm
- ERP-Kapital für Gründung
- ERP-VC-Fondsinvestments
- KfW-Unternehmerkredit
- KfW-Unternehmerkredit Plus
Die Fördersuchmaschine zeigt Ihre Chancen
Darlehen der KfW Förderbank
ERP-Gründerkredit - Universell
Fördersumme: Max. 25 Mio. €, bis zu 100% der förderfähigen Investitionen
Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens Existenzgründer, Freiberufler sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen im In- und Ausland mit günstigen Konditionen.
ERP-Gründerkredit Startgeld
Fördersumme: Max. 100.000 € pro Gesellschafter/Gründer
Mit diesem Fördermittel erhalten Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis zu 100.000 Euro Kredit, um ihr Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Jeder Gesellschafter/Gründer kann das ERP-Gründerkredit Startgeld als natürliche Person bis zum Maximalbetrag von je 100.000 Euro in Anspruch nehmen. Dazu muss er/sie über mind. 10% der Gesellschaftsanteile verfügen und im Unternehmen als Geschäftsführer aktiv sein.
Beispiel: Bei 3 Gründern können 300.000 Euro finanziert werden, bei 4 Gründern 400.000 Euro usw.. Max. 30.000 Euro pro Gründer können als Betriebsmittel finanziert werden.
ERP-Innovationsprogramm
Fördersumme: Max. 5 Mio. € pro Vorhaben
Fördermittel für die langfristige zinsgünstige Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen (Programmteil I) sowie Förderung der Markteinführung (Programmteil II). Das innovative Vorhaben muss vom antragstellenden Unternehmen selbst durchgeführt werden. Das Fördermittel wendet sich an Unternehmen und Freiberufler, die bereits mindestens 2 Jahre aktiv sind.
ERP-Kapital für Gründung
Fördersumme: Max. 500.000 €
Fördermittel für Existenzgründung und –festigung. Das Nachrangdarlehen (erfüllt Eigenkapitalfunktion) dient zur Aufstockung von Eigenmitteln bei Gründern (auch Freiberuflern), Nachfolgern und jungen Unternehmen. Nicht für Betriebsmittel, aber für erste Messeteilnahme, Material- und Warenlager (Erstausstattung).
KfW-Unternehmerkredit
Fördersumme: Max. 25 Mio. €
Der KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Dies schließt Investitionen und Betriebsmittel ein. Das Programm wendet sich an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, aber auch an größere mittelständische Unternehmen.
KfW-Unternehmerkredit Plus
Fördersumme: Von 25.000 € bis 7,5 Mio. €
Der KfW-Unternehmerkredit Plus dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer mittelständischer Unternehmen und Freiberufler. Nicht für Erwerb von Unternehmen. Das Programm wendet sich an nicht-börsennotierte, inländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und Freiberufler, die in der Regel seit mindestens 3 Jahren bestehen beziehungsweise am Markt aktiv sind, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen.
Beteiligungen & Bürgschaften der KfW Förderbank
ERP-Beteiligungsprogramm
Fördersumme: Max. 2,5 Mio. €
Das Programm dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen durch Bereitstellung von Haftungskapital über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Die Kredite zur Refinanzierung werden an Kapitalbeteiligungsunternehmen ausbezahlt.
Anträge von Unternehmen können nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften gestellt werden.
ERP-VC-Fondsinvestments
Fördersumme: Max. 25 Mio. €
Die KfW Bankengruppe beteiligt sich im Auftrag und im Risiko des ERP-Sondervermögens mit einem Budget von 400 Mio. EUR an Wagniskapitalfonds und „Venture Debt“-Fonds in Deutschland und Europa.
Ziel ist es, das Wagniskapitalangebot für technologieorientierte Start-ups und junge Unternehmen in der Wachstumsphase in Deutschland zu verbessern und dazu beizutragen, die Kapitalangebotslücke in der Start-up- und Wachstumsphase zu schließen.
Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die sowohl die Start-Up-, als auch die Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können und die maßgeblich in Deutschland investieren.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.
Geschäftsstellen der KfW in Deutschland
Frankfurt am Main
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 74 31 - 0
Fax: 069 74 31 - 29 44
Berlin
KfW Bankengruppe
Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin
Tel.: 030 2 02 64 - 0
Fax: 030 2 02 64 - 51 88
Bonn
KfW Bankengruppe
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Tel.: 0228 8 31 - 0
Fax: 0228 8 31 - 95 00
Beratungshotline der KfW
von Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr
0800 5 39 90 01
www.kfw.de
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Die Forschungszulage – dein Innovations-Booster
Die Forschungszulage – ein oft unterschätztes Fördermittel – avanciert 2026 zu einem noch attraktiveren Finanzierungshebel für Forschung und Entwicklung (F&E).
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Erstattung für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Anders als bei Projektförderungen muss man sich nichts vorab bewilligen lassen, sondern reicht nachträglich einen Antrag für durchgeführte Arbeiten ein.
Ab 2026 wird die Forschungszulage noch attraktiver: Die Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Millionen Euro jährlich. Bei 25 Prozent Fördersatz sind das bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen. Start-ups und KMU profitieren dank erhöhter Fördersätze sogar von bis zu 4,2 Millionen Euro. Neu ist zudem eine 20-Prozent-Pauschale für Gemeinkosten, die ohne Einzelnachweis berücksichtigt wird. Das Besondere: Die Auszahlung erfolgt auch bei Verlusten oder ohne Steuerlast; für Start-ups in der Aufbauphase ein enormer Vorteil.
Wer profitiert?
Die Forschungszulage ist bewusst niederschwellig gestaltet. Du musst kein Technologie-Unternehmen haben und keine Labore betreiben. Entscheidend ist nur, dass du F&E-Arbeit leistest. Förderfähig ist, wer einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland hat, steuerpflichtig ist (auch bei Verlusten!), eigenständige F&E-Projekte durchführt.
Was zählt als Forschung und Entwicklung?
Der Begriff ist breiter, als viele denken. Es geht nicht nur um Grundlagenforschung im klassischen Sinn, sondern auch um die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die Lösung technischer oder wissenschaftlicher Unsicherheiten und systematisches Arbeiten auf Basis wissenschaftlicher Methoden.
Typische Beispiele aus der Start-up-Welt
- Ein FinTech entwickelt einen KI-basierten Algorithmus für Betrugserkennung.
- Ein FoodTech optimiert Fermentationsprozesse für pflanzliche Fleischalternativen.
- Ein SaaS-Start-up programmiert eine innovative Datenbank-Architektur für Echtzeitanalysen.
- Ein MedTech entwickelt einen neuartigen Sensor für tragbare Gesundheitsgeräte.
Wichtig: Auch wenn dein Projekt am Ende scheitert, bleibt die Förderung bestehen. Es zählt der Versuch, etwas Neues zu schaffen – nicht ausschließlich der Erfolg.
Nicht gefördert werden reine Anpassungen, Routineentwicklungen oder bloße die Anwendung bekannter Verfahren.
Wie funktioniert die Beantragung?
Der Prozess läuft in zwei Schritten und ist deutlich unbürokratischer als klassische Förderprogramme.
1. Bescheinigung beim Finanzamt für Forschungszulage
Zunächst musst du nachweisen, dass dein Projekt als F&E-Vorhaben qualifiziert ist. Dafür reichst du beim zuständigen Finanzamt für Forschungszulage (bundesweit gibt es nur das in Nürnberg) folgende Unterlagen ein:
- Beschreibung des F&E-Vorhabens,
- Darlegung der wissenschaftlichen/technischen Unsicherheiten,
- Beschreibung deiner systematischen Vorgehensweise,
- Zeitplan und Budget.
Der Antrag sollte präzise sein, drei bis fünf Seiten sind zumeist ausreichend, detaillierte Kalkulationen müssen nicht einreicht werden. Das Finanzamt prüft innerhalb von drei Monaten und stellt bei positiver Bewertung eine Bescheinigung aus, die drei Jahre gültig ist.
2. Zulageantrag beim Betriebsstättenfinanzamt
Mit der Bescheinigung beantragst du die Zulage bei deinem lokalen Finanzamt. Hier werden die förderfähigen Aufwendungen berechnet:
- Löhne und Gehälter von Mitarbeitenden in F&E (inklusive Lohnnebenkosten), 60 Prozent der Auftragskosten bei externen Dienstleister*innen (z.B. Entwickler*innen, Labore, Hochschulen).
- Neu ab 2026: Zusätzlich 20 Prozent Gemeinkostenpauschale auf die Personalkosten, ohne Einzelnachweis für Miete, Strom, IT oder Verwaltung.
Diese Vereinfachung spart erheblichen Dokumentationsaufwand und macht die Forschungszulage gerade für Start-ups noch attraktiver. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Monate nach Antragstellung.
Chancen und Stolperfallen für Start-ups
Die größten Chancen
- Liquidität in kritischen Phasen: Gerade in den ersten Jahren kämpfen Start-ups mit Cashflow-Problemen. Ab 2026 bietet die Forschungszulage noch mehr planbare Liquidität: Durch die höhere Bemessungsgrenze und die Gemeinkostenpauschale können deutlich mehr Kosten geltend gemacht werden, ohne Verwässerung von Anteilen oder zusätzlichen Schulden.
- Kombinierbar mit anderen Förderungen: Du kannst die Forschungszulage parallel zum exist Gründerstipendium, zu Investitionszuschüssen oder anderen Programmen nutzen. Lediglich bei direkten Projektförderungen (z.B. ZIM) müssen die geförderten Kosten sauber getrennt werden.
- Wettbewerbsvorteil im Fundraising: Investor*innen schätzen Start-ups, die alle verfügbaren Förderinstrumente nutzen. Die Forschungszulage zeigt, dass du strukturiert arbeitest und öffentliche Mittel effizient einsetzt.
- Weniger Bürokratie ab 2026: Die neue Gemeinkostenpauschale macht das Verfahren deutlich einfacher. Du musst nicht mehr jeden Cent für Raumkosten, Energie oder IT-Infrastruktur einzeln nachweisen, die 20 Prozent werden automatisch aufgeschlagen.
Die häufigsten Stolperfallen
- Zu späte Dokumentation: Der Klassiker – du entwickelst monatelang, aber erfasst nicht systematisch, wer wann woran arbeitet. Ohne nachvollziehbare Dokumentation lehnt das Finanzamt den Antrag ab.
Lösung: Führe von Tag eins an Projekttagebücher oder nutze digitale Tools. - Unklare Projektabgrenzung: Arbeiten deine Entwickler*innen gleichzeitig an F&E-Projekten und an Routine-Features, musst du das klar trennen können. Mische nicht alles in einen Topf.
Lösung: Definiere F&E-Projekte explizit und erfasse die Arbeitszeit getrennt. - Zu vage Projektbeschreibung: „Wir entwickeln eine App“ reicht nicht. Das Finanzamt muss verstehen, welche wissenschaftlich-technische Unsicherheit du lösen willst.
Lösung: Formuliere konkret – „Wir entwickeln einen Algorithmus zur Echtzeit-Sprachübersetzung mit minimaler Latenz unter 100 ms, was bisherige Lösungen nicht erreichen.“ - Förderfähige Kosten übersehen: Viele Start-ups berücksichtigen nur die Gehälter ihrer Entwickler*innen, vergessen aber Lohnnebenkosten oder externe Dienstleister*innen.
Lösung: Rechne alle direkten F&E-Kosten zusammen, auch anteilige Kosten für Werkstudent*innen oder Freelancer*innen. - Fristen verpassen: Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
Lösung: Wenn du 2021 bereits F&E betrieben hast, gilt die Frist bis zum 31.12.2025. - Eigenleistung unterschätzen: Gerade Gründer*innen arbeiten selbst intensiv an der Entwicklung mit, vergessen aber, ihre eigene Arbeitszeit anzusetzen.
Lösung: Auch Geschäftsführer*innengehälter sind förderfähig, wenn du direkt an F&E arbeitest.
Checkliste für deinen Einstieg
- Analysiere, welche deiner Projekte als F&E qualifizieren.
- Implementiere eine systematische Zeiterfassung für F&E-Tätigkeiten.
- Sammle alle Unterlagen zu deinem technischen Vorgehen.
- Kalkuliere deine förderfähigen Kosten (inklusive externer Dienstleister*innen).
- Stelle den Bescheinigungsantrag vor Fristablauf.
- Prüfe, ob du Unterstützung durch spezialisierte Berater der Forschungszulage benötigst.
Die Investition von einigen Tagen Arbeit kann dir fünf- bis sechsstellige Beträge einbringen. Bares Geld, das du in weiteres Wachstum, neue Mitarbeitende oder die nächste Produktversion investieren kannst.
Der Autor Markus Pöhlmann, Gründer und CEO der Banhoek Consulting GmbH, ist Experte für die Forschungszulage.
Sieben ungenutzte Fördermittelschätze für KMU
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bieten Kleinstunternehmen und KMU hohe Zuschüsse – doch viele Potenziale bleiben ungenutzt. Das muss nicht sein!
So zeigt der Fraunhofer-Abschlussbericht zur EEW-Evaluation vom November 2024 für die Jahre 2019 bis 2023, dass die EEW-Förderung weniger als erwartet abgerufen wird. Dies betrifft insbesondere Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) und Modul 6 (Elektrifizierung von Klein- und Kleinstunternehmen).
Die Fördermittelberatung EPSA Deutschland bestätigt, dass besonders KMU bei der EEW- und auch der BEG-Förderung nach wie vor unterproportional beteiligt sind, obwohl sie die Zielgruppe der Förderungen sind.
Bürokratie und Missverständnisse bremsen die Nutzung
Viele Kleinunternehmen glauben, Förderungen seien nur für Großkonzerne wie Tesla oder Wohngebäude zugänglich, oder sie scheuen den bürokratischen Aufwand. Tatsächlich sind BEG und EEW nicht nur für Großunternehmen, sondern auch schon für kleinere Firmen mit 50 oder weniger Mitarbeitenden lukrativ. "Unternehmen investieren Hundertausende bis Millionen in Energieeffizienz, teilweise ohne zu wissen, dass bis zu 60 Prozent gefördert werden können", sagt Martin Deiters, Energieeffizienz-Experte bei Epsa Deutschland. "Wir machen Förderfähiges förderfähig – oft mit minimalem Aufwand für das antragstellende Unternehmen und hohem Return."
Diese sieben Förderschätze warten auf KMU
1. LED-Beleuchtung (BEG): Austausch energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden. Bis zu 15 Prozent Zuschuss auf Investitionen.
Beispiel: Die Investition der Erneuerung der Beleuchtung in einem Teil einer Produktionshalle auf LED lag bei 225.000 Euro, das Unternehmen erhielt eine Förderung in Höhe von 33.750 Euro.
2. Kältetechnik zur Raumkühlung (BEG): Neueinbau oder Optimierung von Kühlsystemen, z. B. in Produktionshallen oder Krankenhäusern. Förderquote bis 15 Prozent.
Beispiel: Ein Krankenhaus investierte 2.500.000 Millionen Euro und bekam 375.000 Euro Förderung.
3. Lüftungs- und Regeltechnik (BEG): Optimierung von Raumluft- und Messsystemen für effiziente Gebäudenutzung. Förderung bis 15 Prozent für Unternehmen.
Beispiel: In einem Bürogebäude wurde eine Lüftungsanlage saniert und mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Investition lag bei 300.000 Euro und die Förderung betrug 45.000 Euro.
4. Wärmepumpen und Solarthermie (BEG): Installation energieeffizienter Heizsysteme. Hohe Antragszahlen bei Wärmepumpen (ca. 20.000 pro Monat), aber Biomasse und Solarthermie werden zu selten beantragt. Die Förderung liegt bis zu 30 Prozent.
Beispiel: Ein Hotel erneuerte seine Heizungsanlage für die Raumheizung und stellte auf Wärmepumpen um. Die Investition belief sich auf 600.000 Euro und die Förderung lag bei 180.000 Euro.
5. Elektrifizierungsprojekte (EEW Modul 6): Elektrifizierung von Anlagen und Prozessen in der Industrie. Bis 60 Prozent für Kleinstunternehmen. Dennoch nur 35.000 Anträge.
Beispiel: Verfahrensumstellung von fossilen Brennstoffen auf eine elektrisch betriebene Anlage. Das Unternehmen investierte 150.000 Euro und wurde mit einer Förderung von 90.000 Euro bedacht.
6. Prozesswärme aus nicht-fossilen Quellen (EEW Modul 2): Umstellung auf Biomasse oder erneuerbare Brennstoffe für industrielle Prozesse wie Trocknung oder Tauchbäder bringen 40 bis 50 Prozent Zuschuss.
Beispiel: Eine Schreinerei mit 60 Mitarbeitern investierte 700.000 Euro in eine Hackschnitzelanlage und sicherte sich 350.000 Euro Förderung.
7. Förderwettbewerb (EEW Modul): Wettbewerbliche Förderung für innovative Projekte. Durchschnittlich 1.500.000 Millionen Euro pro Kund*in.
Beispiel: Ein großes Unternehmen stellte seinen Produktionsprozess um und kann damit 3.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Dafür bekam die Firma 1.200.000 Euro Förderung.
Die BEG-Förderung läuft voraussichtlich bis 31. Dezember 2030, die EEW-Förderung wird regelmäßig überarbeitet und bleibt bis zum 31. Dezember 2028 verfügbar.
EXIST: Starthilfe für Innovation
Damit aus Ideen erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle werden, ist häufig Unterstützung vonnöten. Hier setzt die staatliche EXIST-Förderung an, die Talenten aus der Wissenschaft finanzielle Hilfe und kompetente Beratung bietet. Wichtig auch: Investor*innen, Partner*innen und Kund*innen gegenüber wirkt sie wie ein Gütesiegel für Innovation, Unternehmer*innengeist und Zukunftspotenzial.
Mehr als 25.000 Erfindungen aus Deutschland registrierte das Europäische Patentamt im Jahr 2024, nur aus den USA kamen mehr. Fest steht: Speziell im wissensbasierten Innovationsökosystem entstehen hierzulande täglich wegweisende Neuerungen. Um ihnen den Weg in die Märkte zu ebnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bereits 1998 das EXIST-Programm ins Leben gerufen. Seither unterstützt es Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei Vorbereitung und Umsetzung ihrer Unternehmensgründungen.
Ziya
DatenLabel bereitet als technischer Dolmetscher Rohdaten für KI-Projekte auf: So entstand im vergangenen Jahr in Dortmund die Ziya GmbH. „Schon die Bewerbung für das EXIST-Gründungsstipendium war für uns ein wichtiges Training. Mit dem Stipendium selbst konnten wir dann die Personal- und Sachkosten der Anfangszeit finanzieren, uns auf die Professionalisierung unserer in der Forschung entstandenen Idee konzentrieren und unser Start-up auf den Weg bringen“, berichtet Geschäftsführer Haris Yalcinkaya, der die Ziya GmbH gemeinsam mit seinen Co-Geschäftsführern Enes Arpaci und Ilirjan Bytyqi gegründet hat. „Aus eigener Kraft hätten wir das nicht geschafft.
Hätten wir nämlich nebenbei in regulären Jobs Geld verdienen müssen, wären wir heute nicht schon so weit: Mit DatenLabel haben wir ein Produkt aufgebaut, das bereits an der Schwelle zur Marktreife steht“, so Yalcinkaya.
Derzeit läuft die Pilotphase – erste zahlende Kund*innen testen die verschiedenen Bausteine der neuen DeepTech-Lösung. Die KI-Pipeline ermöglicht es, ihre Rohdaten so aufzubereiten, dass sie von künstlicher Intelligenz effizient und erfolgreich verarbeitet werden können. Über verschiedene Datentypen hinweg können Fehler so detektiert, Datenschätze identifiziert und gehoben werden. „Setzt sich die aktuelle Dynamik fort, steht einer zügigen und zugleich organischen Skalierung nichts im Wege“, so Yalcinkaya.
EXIST: Rückenwind für Innovation
Wer auf den Märkten von morgen bestehen will, muss die Entwicklung von Ideen heute unterstützen. Im wissensbasierten Innovationsökosystem hat sich dafür das staatliche EXIST-Gründungsförderprogramm bewährt: Wir stellen Start-ups vor, die auch mithilfe der EXIST-Förderung erfolgreich durchgestartet sind.
Eine Idee mag noch so gut sein: Den Status der Seifenblase wird sie nur überwinden, wenn sie auf den passenden Nährboden trifft. „Natürlich kannten wir die Geschichte von Celonis, das 2011 als Initiative von drei Studenten der Technischen Universität München mit EXIST-Fördermitteln gestartet und heute als Decacorn das Aushängeschild der Start-up-Szene in Deutschland ist“, erzählt Jan Schellhaaß, einer von vier Gründern und heute Chief Product Officer der inventied GmbH, die 2021 als Ausgründung der Hochschule Kaiserslautern entstanden ist. „Es war deshalb naheliegend, aber auch irgendwie verrückt, uns mit unserer im Ingenieurstudium entwickelten Produktidee ebenfalls auf diesen Weg zu begeben.“
Inventied: erleichtert den Zivil- und Katastrophenschutz
Seine Projektgruppe hatte Erfolg: Das EXIST-Gründungsstipendium ermöglichte die Entwicklung eines Prototyps und die Unternehmensgründung; auch ließen sich Personal- und Sachkosten der Anfangszeit so finanzieren. Heute tragen die modularen Anhängersysteme der inventied GmbH dazu bei, die Effizienz, Ergonomie und Sicherheit der Einsatzkräfte beim Verladen von Material im Zivil- und Katastrophenschutz zu erhöhen: Der Vario-Load-Rescue ist ein Allrounder für Bergungs- und Rettungsaufgaben, der Vario-Load-Pump ermöglicht die Hochwassernachsorge und die Wasserförderung über lange Strecken bei der Waldbrandbekämpfung. „Aus eigenen Mitteln hätten wir das alles nicht stemmen können“, resümiert Schellhaaß. „Stark weitergeholfen haben uns am Anfang auch das starke Netzwerk und die fachliche Unterstützung im Förderzeitraum: Ob Businessplan, Markt- oder Schwachstellenanalyse – da gab es einiges zu feilen.“ Mittlerweile sind verschiedene Innovationspreise und erste Investor*innen gewonnen. Ein neunköpfiges Team arbeitet am Standort Rockenhausen daran, dass im ersten Halbjahr 2025 die zweite Angel-Runde stattfinden kann, das Produktsortiment wächst und der Vertrieb auf die DACH-Region ausgeweitet wird. Schellhaaß: „Die EXIST-Förderung war als erste Validierung unseres Geschäftsmodells ein wichtiger Türöffner für uns.“
Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit
Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.
Voraussetzungen für eine Förderung
Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Geschäftsfähigkeit
- Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
- Behördliche Genehmigungen
- Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis
Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.
Beratungsförderung
Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.
Bankdarlehen
Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.
Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:
- Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
- Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
- Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.
Geförderte KfW-Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.
Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.
Gründungszuschuss
Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.
Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:
- Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
- Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Einstiegsgeld
Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.
Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:
- Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
- Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.
Crowdfunding
Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
Weitere Fördermittel
Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.
Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.
ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld
ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?
Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.
Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.
Maximale Kredithöhe und was gefördert wird
Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.
Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit
Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.
Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Young Innovators: Messeförderung für Start-ups 2024
Mit diesen Zuschüssen können Firmengründer*innen und Jungunternehmer*innen 2024 bei einer Messebeteiligung in Deutschland rechnen. Über 70 Messen stehen zur Wahl.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für das Förderprogramm Young Innovators über 70 Messen ausgewählt. Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA hat die Messen jetzt auf seiner Website www.auma.de veröffentlicht.
Die Unterstützung richtet sich an junge Firmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Gefördert wird die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand „Innovation made in Germany“ auf Messen aller Branchen. Die Förderung umfasst unter anderem eine bis zu 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.
Das Messeprogramm für junge, innovative Unternehmen aus Deutschland gibt es seit 2007. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die dafür nötige Richtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bis mindestens 2028 verlängert. Erstmals wurde die Förderung für fünf Jahre festgesetzt, der längste Zeitraum bisher.
Es gilt: Start-ups und Gründer*innen können Messeförderung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht aller relevanten Messen 2024, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim AUMA zur Verfügung.
Horizont 2020 – ein Fördermittel auch für Startups
Innovationsstarke Startups und KMUs mit Sitz in Deutschland können nicht nur auf eine enorm vielfältige nationale Förder-Infrastruktur setzen, auch auf europäischer Ebene wartet finanzielle Unterstützung. „Horizont 2020“ lautet der Name des europäischen Rahmenprogramms für Innovation und Forschung. Mit einem Volumen von 70 Milliarden Euro stellt Horizont 2020 das weltweit größte Förderprogramm für anwendungsnahe Forschung dar.
Das Rahmenprogramm von Horizont 2020 deckt ein breites thematisches Spektrum ab: Von der Grundlagenforschung bis zu marktnahen Innovationsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen Kooperationen in Schlüsselbereichen wie der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Fördermittel stehen aber auch für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung.
Ein wesentliches Ziel von Horizont 2020 besteht darin, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Weitere Aufgaben bestehen darin, Europa als „Innovationsunion“ zu etablieren. Horizont 2020 soll exzellenter Forschung und innovativen Ideen zur Marktreife verhelfen, außerdem Europas internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, neue Jobs schaffen und Wohlstand sichern.
Verschiedene Förderinstrumente innerhalb von Horizont 2020 bieten Lösungen für die unterschiedlichsten Anwendungen, etwa für Verbundforschung mehrerer Hochschulen, für Grundlagenforschung, für den Austausch von Forschungs- und Innovationspersonal, für die Förderung einzelner Wissenschaftler.
Für Gründer und junge Unternehmen ist vor allem das sog. „KMU-Instrument“ mit den Phasen 1 und 2 interessant. Das KMU-Instrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Der Ansatz ist (weitgehend) themenoffen. Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Start-ups können teilnehmen, das Programm ist jedoch auf KMU allgemein ausgelegt.

