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Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)
Als Ersatz für fehlende bankmäßige Sicherheiten werden Unternehmen und Freiberufler mit einer Bürgschaft für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft unterstützt. Verbürgt werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen (einschließlich der Betriebsübernahme), ausnahmsweise Betriebsmittelkredite (vor allem in Verbindung mit Investitionen) und Avalkredite (insbesondere im Zusammenhang mit Aufträgen). Ausfallbürgschaft umfasst max. 80% der Kreditsumme. Staatsbürgschaften sind bei einem Bürgschaftsbetrag über 5 Mio. € möglich. Darunter stehen Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung
Datenblatt - Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Bis zu 5 Mio. € bei 80%iger Bürgschaftsquote
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bayern
Anbieter: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Projektträger: LfA Förderbank Bayern
Link: Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: Max. 15 Jahre
Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 21. Januar 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.