Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)

Als Ersatz für fehlende bankmäßige Sicherheiten werden Unternehmen und Freiberufler mit einer Bürgschaft für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft unterstützt. Verbürgt werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen (einschließlich der Betriebsübernahme), ausnahmsweise Betriebsmittelkredite (vor allem in Verbindung mit Investitionen) und Avalkredite (insbesondere im Zusammenhang mit Aufträgen). Ausfallbürgschaft umfasst max. 80% der Kreditsumme. Staatsbürgschaften sind bei einem Bürgschaftsbetrag über 5 Mio. € möglich. Darunter stehen Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung

Datenblatt - Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Bis zu 5 Mio. € bei 80%iger Bürgschaftsquote

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Projektträger: LfA Förderbank Bayern

Link: Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Max. 15 Jahre

Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 21. Januar 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.