Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)

Förderung einer bedarfsgerechten und naturschonenden Erschließung der Wälder. Bewirtschafter forstwirtschaftlich genutzter Fläche erhalten einen Zuschuss zum Neu- und Ausbau und zur Grundinstandsetzung forstlicher Infrastruktur (Schwerlastbefahrbare Forstwege/Zufahrtswege, Bauwerken wie z.B. Brücken und Holzlagerplätzen). Die Höhe des Zuschusses beträgt 60% der förderfähigen Kosten, ggfls. zusätzliche Zuschläge von max. 20%.

Datenblatt - Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 60% der Kosten, Zuschläge bis 20% möglich

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Link: Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forstern

Stand vom: 23. Dezember 2015

 

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