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NRW/EU KWK-Investitionskredit
Förderung für Unternehmen, unabhängig von deren Größe, Rechtsform und Gesellschafterhintergrund, zum Neubau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), deren Erneuerung oder zur Umrüstung auf KWK-Anlagen. Investitionsvorhaben für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50kWel und Maßnahmen in diesem Zusammenhang wie Installationskosten, Anschlusskosten, Planungs- und Beratungskosten, Baunebenkosten werden mit einem Darlehen von bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert.
Datenblatt - NRW/EU KWK-Investitionskredit
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Von 50.000 € bis 2,5 Mio. €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: NRW.BANK
Link: NRW/EU KWK-Investitionskredit
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: Von 3 bis 8 Jahre
Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 20. Februar 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.