NRW/EU KWK-Investitionskredit

Förderung für Unternehmen, unabhängig von deren Größe, Rechtsform und Gesellschafterhintergrund, zum Neubau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), deren Erneuerung oder zur Umrüstung auf KWK-Anlagen. Investitionsvorhaben für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50kWel und Maßnahmen in diesem Zusammenhang wie Installationskosten, Anschlusskosten, Planungs- und Beratungskosten, Baunebenkosten werden mit einem Darlehen von bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert.

Datenblatt - NRW/EU KWK-Investitionskredit

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Von 50.000 € bis 2,5 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: NRW.BANK

Link: NRW/EU KWK-Investitionskredit

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Von 3 bis 8 Jahre

Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten notwendig

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 20. Februar 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.