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Hamburger Weiterbildungsbonus 2020
Das Land Hamburg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Arbeitnehmern, die im Rahmen des Hamburger Modells gefördert werden.
Der antragstellende Arbeitnehmer muss sozialversicherungspflichtig (mind. 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich) beschäftigt sein.
Unterstützt werden insbesondere Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmer in Elternzeit, Alleinerziehende sowie Selbständige in der Aufbauphase.
Datenblatt - Hamburger Weiterbildungsbonus 2020
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen in Höhe von 1.000 bis max. 2.000 € werden übernommen
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Hamburg
Anbieter: zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Ende Antragstellung: 31.12.2020
Link: Hamburger Weiterbildungsbonus 2020
Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Antragstellung: Anträge zu stellen an zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Stand vom: März 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.