Hamburger Weiterbildungsbonus 2020

Das Land Hamburg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Arbeitnehmern, die im Rahmen des Hamburger Modells gefördert werden.
Der antragstellende Arbeitnehmer muss sozialversicherungspflichtig (mind. 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich) beschäftigt sein.
Unterstützt werden insbesondere Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmer in Elternzeit, Alleinerziehende sowie Selbständige in der Aufbauphase.

Datenblatt - Hamburger Weiterbildungsbonus 2020

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen in Höhe von 1.000 bis max. 2.000 € werden übernommen

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Hamburg

Anbieter: zwei P PLAN:PERSONAL GmbH 

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: Hamburger Weiterbildungsbonus 2020

Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Anträge zu stellen an zwei P PLAN:PERSONAL GmbH

Stand vom: März 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.