Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Ausfallbürgschaften für Kredite und Leasingfinanzierungen von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Bürgschaft darf 80% des Kreditbetrags nicht übersteigen (bei Betriebsmittelfinanzierungen 70%). Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Anteilserwerb. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.

Datenblatt - Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: Bürgschaftsbank Bayern GmbH 

Link: Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 23 Jahre

Sicherheiten: Der Kredit muss bestmöglich abgesichert werden

Stand vom: 1. Juli 2016

 

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