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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Ausfallbürgschaften für Kredite und Leasingfinanzierungen von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Bürgschaft darf 80% des Kreditbetrags nicht übersteigen (bei Betriebsmittelfinanzierungen 70%). Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Anteilserwerb. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.
Datenblatt - Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Bayern
Anbieter: Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Link: Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 23 Jahre
Sicherheiten: Der Kredit muss bestmöglich abgesichert werden
Stand vom: 1. Juli 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.