Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen. Antragsberechtigt sind die Kapitalbeteiligungsgesellschaft und das kleine oder mittlere Unternehmen gemeinsam. Die Garantie des Landes wird gegenüber der Kapitalbeteiligungsgesellschaft übernommen.

Datenblatt - Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Von 50.000 € bis 1 Mio. €, max. 70% der Beteiligungssumme

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Land NRW

Projektträger: PricewaterhouseCoopers

Link: Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 10 Jahre

Stand vom: 22. Dezember 1998

 

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