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Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen. Antragsberechtigt sind die Kapitalbeteiligungsgesellschaft und das kleine oder mittlere Unternehmen gemeinsam. Die Garantie des Landes wird gegenüber der Kapitalbeteiligungsgesellschaft übernommen.
Datenblatt - Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Von 50.000 € bis 1 Mio. €, max. 70% der Beteiligungssumme
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Land NRW
Projektträger: PricewaterhouseCoopers
Link: Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 10 Jahre
Stand vom: 22. Dezember 1998
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.