Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung

Zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum werden Maßnahmen zur Dorferneuerung und -entwicklung, Investitionen in die ländliche Infrastruktur (Wegenetzkonzepte, Freizeitinfrastruktur), in Flurbereinigungsverfahren und der freiwillige Landtausch unterstützt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss abhängig von der Maßnahme

Datenblatt - Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung

Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188

Fördersumme: Max. 200.000 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Regionale Einschränkungen: Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014–2020“

Anbieter: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Link: Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung

Zweck der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Laufzeit: Darlehen max. 3 Jahre

Antragstellung: Antrag an die zuständige Bezirksregierung

Stand vom: 9. März 2016

 

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