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Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
Zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum werden Maßnahmen zur Dorferneuerung und -entwicklung, Investitionen in die ländliche Infrastruktur (Wegenetzkonzepte, Freizeitinfrastruktur), in Flurbereinigungsverfahren und der freiwillige Landtausch unterstützt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss abhängig von der Maßnahme
Datenblatt - Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188
Fördersumme: Max. 200.000 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Regionale Einschränkungen: Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014–2020“
Anbieter: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Link: Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
Zweck der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Laufzeit: Darlehen max. 3 Jahre
Antragstellung: Antrag an die zuständige Bezirksregierung
Stand vom: 9. März 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.