Filmförderung

Förderung zur Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft im Land. Dazu werden wirtschaftlich erfolgversprechende Filmproduktionen, die einen wichtigen Beitrag zur Filmkultur leisten, auf eine internationale Auswertung ausgerichtete Fernsehspiele und Serien von hohem Qualitätsstandard und kulturell bedeutende Fernseh- und Videoproduktionen unterstützt, einschließlich der Maßnahmen im Vorfeld der Produktion und Maßnahmen zur Stärkung des Verleih-, Vertriebs- und Abspielbereichs. Die verschiedenen Förderbereiche werden mit einem Zuschuss oder Darlehen gefördert: Stoff- und Projektentwicklung (Darlehen max. 160.000 €), (Kino-)Filme (Darlehen bis 50%, ggfls. bis 80%), Fernsehproduktionen (bis 33%), Sondermaßnahmen (Darlehen max. 15.000 €), Verleih und Vertrieb (Darlehen max. 200.000 €), Abspiel und Filmpräsentation (bis 40%, max. 50.000 €). Antragsberechtigt sind Produzenten sowie Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen, Kinos und Abspielstätten.

Datenblatt - Filmförderung

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hamburg

Anbieter: Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH

Link: Filmförderung

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Stand vom: 1. Januar 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.