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Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit
Gefördert werden Unternehmen gemäß KMU-Defintion der Industrie, des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes bei Investitionsvorhaben in ländlichen und wirtschaftlich schwachen Räumen. Maßnahmen wie Errichtung/Erweiterung/Verlagerung/Modernisierung der Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion, Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte werden mitfinanziert, sofern sie einen Primäreffekt erzielen und Dauerarbeitsplätze schaffen. Es wird ein Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits gewährt, auch in Kombination. Die Förderung deckt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten.
Datenblatt - Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 100% der Aufwendungen
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bayern
Regionale Einschränkungen: Ländlicher Raum
Anbieter: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Projektträger: LfA Förderbank Bayern
Link: Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 36 Monate
Sicherheiten: Bankübliche Absicherung, 50%ige Haftungsfreistellung möglich
Antragstellung: Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
Stand vom: 1. Januar 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.