Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit

Gefördert werden Unternehmen gemäß KMU-Defintion der Industrie, des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes bei Investitionsvorhaben in ländlichen und wirtschaftlich schwachen Räumen. Maßnahmen wie Errichtung/Erweiterung/Verlagerung/Modernisierung der Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion, Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte werden mitfinanziert, sofern sie einen Primäreffekt erzielen und Dauerarbeitsplätze schaffen. Es wird ein Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits gewährt, auch in Kombination. Die Förderung deckt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten.

Datenblatt - Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen, Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 100% der Aufwendungen

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Regionale Einschränkungen: Ländlicher Raum

Anbieter: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Projektträger: LfA Förderbank Bayern

Link: Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 36 Monate

Sicherheiten: Bankübliche Absicherung, 50%ige Haftungsfreistellung möglich

Antragstellung: Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung

Stand vom: 1. Januar 2017

 

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