Förderung besonderer Rundfunkprogramme

Förderfähig sind in Rundfunkprogrammen eingebrachte Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken, die inhaltlich und gestalterisch besonders aufwendig produziert werden und überwiegend kulturelle, kirchliche, soziale und wirtschaftliche Themen beinhalten. Anbietergesellschaften und -gemeinschaften im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG), Anbieter einschließlich Spartenanbieter und genehmigte Zulieferer von Programmteilen oder Programmen erhalten einen Zuschuss von max. zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten.

Datenblatt - Förderung besonderer Rundfunkprogramme

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 66% der Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)

Link: Förderung besonderer Rundfunkprogramme

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: 1 Jahr

Antragstellung: Antrag an die BLM

Stand vom: März 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.