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Förderung besonderer Rundfunkprogramme
Förderfähig sind in Rundfunkprogrammen eingebrachte Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken, die inhaltlich und gestalterisch besonders aufwendig produziert werden und überwiegend kulturelle, kirchliche, soziale und wirtschaftliche Themen beinhalten. Anbietergesellschaften und -gemeinschaften im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG), Anbieter einschließlich Spartenanbieter und genehmigte Zulieferer von Programmteilen oder Programmen erhalten einen Zuschuss von max. zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten.
Datenblatt - Förderung besonderer Rundfunkprogramme
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 66% der Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bayern
Anbieter: Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Link: Förderung besonderer Rundfunkprogramme
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: 1 Jahr
Antragstellung: Antrag an die BLM
Stand vom: März 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.