Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse

Förderung zur nachhaltigen Stärkung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Erhöhung der Wertschöpfung des Agrarsektors mit Fokus auf Qualitätserzeugnisse (nach EG-Öko-Verordnung und regionale Produkte). Gefördert werden Veranstaltungen und Aktivitäten dazu und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit: Veranstaltung von oder Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Märkten und Produktpräsentationen, Werbemaßnahmen und Verbraucherinformationen, Beratungsleistungen und Studien sowie Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen. Abhängig von der Maßnahme erhalten Absatzgemeinschaften und Unternehmen einen Zuschuss zwischen 50% und 90%.

Datenblatt - Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 2.500 € bis 200.000 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hamburg

Anbieter: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Link: Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: 2 Jahre bzw. 3 Jahre (Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen)

Antragstellung: Antrag an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Stand vom: 27. November 2015

 

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