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ESF-Förderrichtlinie
Der Europäische Sozialfonds steht für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen und konzentriert sich auf fünf Investitionsprioritäten:
Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (A1: Eingliederung, A2: Anpassung) (~45%)
Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (B1: Inklusion) (~30%)
Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen (C1: gleicher Zugang, C2: Arbeitsmarktrelevanz) (~25%).
Förderung in Form eines maßnahmenabhängigen Zuschusses. Einzelprogramme beachten.
Datenblatt - ESF-Förderrichtlinie
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS)
Link: ESF-Förderrichtlinie
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Antragstellung: Antrag an die zuständige Bezirksregierung. Informationen erteilen die Regionalagenturen!
Stand vom: 11. November 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.