ESF-Förderrichtlinie

Der Europäische Sozialfonds steht für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen und konzentriert sich auf fünf Investitionsprioritäten:
Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (A1: Eingliederung, A2: Anpassung) (~45%)
Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (B1: Inklusion) (~30%)
Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen (C1: gleicher Zugang, C2: Arbeitsmarktrelevanz) (~25%).
Förderung in Form eines maßnahmenabhängigen Zuschusses. Einzelprogramme beachten.

Datenblatt - ESF-Förderrichtlinie

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS)

Link: ESF-Förderrichtlinie

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an die zuständige Bezirksregierung. Informationen erteilen die Regionalagenturen!

Stand vom: 11. November 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.