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Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)
Unternehmen gemäß KMU-Kriterium und insolvente oder von der Insolvenz bedrohte Unternehmen werden mit einer Beratung durch Transferagenturen unterstützt. Es soll so Arbeitslosigkeit vermieden und der Personalabbau sozialverträglich gestaltet werden. Es muss ein Transfersozialplan zugrunde liegen. Gefördert werden 80% der zuwendungsfähigen Kosten durch einen Zuschuss für Beratung und flankierende Tätigkeiten.
Datenblatt - Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung
Fördersumme: Max. 64.508 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS)
Projektträger: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.
Link: Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Sanierung
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 12 Monate
Antragstellung: Antrag an die zuständige Regionalagentur
Stand vom: 11. November 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.