Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)

Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen werden bei waldbaulichem Handeln und Arbeiten unterstützt, sofern sie fortschwirtschaftlich notwendig sind. Maßnahmen wie Kulturbegründung, Bekämpfung rindenbrütender Insekten im Schutzwald, Bewirtschaftung von Sonderstandorten (Seilbahnanbringung) aus Waldschutzgründen, Waldbrand und Hochwasserschaden werden bezuschusst abhängig von der Art der Maßnahme.

Datenblatt - Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 100 €, bis zu 200 €/ha, bzw. bis zu 100.000 €/Jahr je nach Maßnahme

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Link: Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Antragstellung: Antrag an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis 1.12.17

Stand vom: September 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.