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Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen
Landwirtschaftliche Betriebe gemäß KMU-Definition erhalten Hilfen bei Schäden durch Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Ereignisse (wie hohe Niederschläge, Dürre) und bei Tierseuchen (wenn kein Ausgleich durch Tierseuchenkasse). Schadenssumme mind. 30% des durchschnittlichen Umsatzes der Vorjahre. Es wird ein Zuschuss gewährt.
Datenblatt - Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 500 € bis 12.500 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Ende Antragstellung: 31.12.2020
Link: Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Antragstellung: Antrag an die Landwirtschaftskammer NRW
Stand vom: 7. April 2014
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.