Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen

Landwirtschaftliche Betriebe gemäß KMU-Definition erhalten Hilfen bei Schäden durch Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Ereignisse (wie hohe Niederschläge, Dürre) und bei Tierseuchen (wenn kein Ausgleich durch Tierseuchenkasse). Schadenssumme mind. 30% des durchschnittlichen Umsatzes der Vorjahre. Es wird ein Zuschuss gewährt.

Datenblatt - Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 500 € bis 12.500 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag an die Landwirtschaftskammer NRW

Stand vom: 7. April 2014

 

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