Meistergründungsprämie NRW

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und -meister, die eine selbständige Vollexistenz gründen oder einen Betrieb übernehmen. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel, wobei der Mindestbedarf bei 15.000 Euro liegen muss. Außerdem müssen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen werden.

Datenblatt - Meistergründungsprämie NRW

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Max. 7.500 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) 

Link: Meistergründungsprämie NRW

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase

Stand vom: 8. August 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.