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Meistergründungsprämie NRW
Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und -meister, die eine selbständige Vollexistenz gründen oder einen Betrieb übernehmen. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel, wobei der Mindestbedarf bei 15.000 Euro liegen muss. Außerdem müssen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen werden.
Datenblatt - Meistergründungsprämie NRW
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Max. 7.500 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Link: Meistergründungsprämie NRW
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase
Stand vom: 8. August 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.