NRW.BANK Elektromobilität

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Themenfeldern Batterietechnik, Fahrzeugtechnik sowie Infrastruktur und Netze des „Masterplan Elektromobilität Nordrhein-Westfalen“ zuzuordnen sind. Die NRW.Bank bietet auch einen Zuschuss im Bereich Elektromobilität, die „Förderrichtlinie Elektromobilität“. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freie Berufe, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sowie Existenzgründer.

Datenblatt - NRW.BANK Elektromobilität

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Von 25.000 € bis 5 Mio. €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: NRW.BANK 

Link: NRW.BANK Elektromobilität

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 10 Jahre

Sicherheiten: 50%ige Haftungsfreistellung ab 125.000 € Darlehen für Unternehmen möglich, die mind. 2 Jahre am Markt sind

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombination mit anderen Fördermitteln möglich

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 17. März 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.