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NRW.BANK Elektromobilität
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Themenfeldern Batterietechnik, Fahrzeugtechnik sowie Infrastruktur und Netze des „Masterplan Elektromobilität Nordrhein-Westfalen“ zuzuordnen sind. Die NRW.Bank bietet auch einen Zuschuss im Bereich Elektromobilität, die „Förderrichtlinie Elektromobilität“. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freie Berufe, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sowie Existenzgründer.
Datenblatt - NRW.BANK Elektromobilität
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Von 25.000 € bis 5 Mio. €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: NRW.BANK
Link: NRW.BANK Elektromobilität
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 10 Jahre
Sicherheiten: 50%ige Haftungsfreistellung ab 125.000 € Darlehen für Unternehmen möglich, die mind. 2 Jahre am Markt sind
Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 17. März 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.