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Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft
Förderung für Investitionen zur Reduzierung von Ammoniakemissionen bei der Lagerung oder Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern. Landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Zuschuss für Geräte zur bodennahen Ausbringung oder zur Injektion von flüssigen Wirtschaftsdüngern oder flüssigen Gärresten in den Boden (bis zu 30% der Kosten) und für die Nachrüstung von bestehenden Lagerbehältern für flüssige tierische Exkremente mit einer festen Abdeckung oder einer Schwimmfolie mit Auftriebskörper (bis zu 70% der Kosten).
Datenblatt - Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 2.000 €, bis zu 70% Beihilfeintensität
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Ende Antragstellung: 31.12.2018
Link: Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbank des Landes ist möglich
Antragstellung: Antrag an die zuständige Kreisstelle
Stand vom: 22. Dezember 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.