Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft

Förderung für Investitionen zur Reduzierung von Ammoniakemissionen bei der Lagerung oder Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern. Landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Zuschuss für Geräte zur bodennahen Ausbringung oder zur Injektion von flüssigen Wirtschaftsdüngern oder flüssigen Gärresten in den Boden (bis zu 30% der Kosten) und für die Nachrüstung von bestehenden Lagerbehältern für flüssige tierische Exkremente mit einer festen Abdeckung oder einer Schwimmfolie mit Auftriebskörper (bis zu 70% der Kosten).

Datenblatt - Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 2.000 €, bis zu 70% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Ende Antragstellung: 31.12.2018

Link: Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbank des Landes ist möglich

Antragstellung: Antrag an die zuständige Kreisstelle

Stand vom: 22. Dezember 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.