Innovationsfonds I & II Rheinland-Pfalz

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen und/oder offenen Beteiligung. Der Innovationsfonds I Rheinland-Pfalz fördert die Neugründung kleiner Technologieunternehmen durch die Bereitstellung von Wagniskapital. Mitfinanziert wird die Entwicklung und/oder Markteinführung innovativer oder technologieorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken. Die zu entwickelnden Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen aufgrund ihres innovativen Charakters und ihres technologischen Fortschrittes den Bedarf eines Marktes erfüllen können und nach Möglichkeit patentrechtlich oder urheberrechtlich schutzfähig sein. Der innovative Kern des Projektes muss im Unternehmen selbst erarbeitet werden. Antragsberechtigt sind kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Datenblatt - Innovationsfonds I & II Rheinland-Pfalz

Typ der Förderung (mehr Infos): Beteiligung

Fördersumme: Max. 1 Mio. €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Anbieter: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Link: Innovationsfonds I & II Rheinland-Pfalz

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 10 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter

Stand vom: Januar 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.