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Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum
Antragsberechtigt sind Hausärzte, Frauenärzte, Kinderärzte, Augenärzte, Chirurgen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Urologen, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater im Fördergebiet. Für Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeute gilt eine Gemeindegröße von max. 20.000 Einwohner, für Kinder- und Jugendpsychiater max. 40.000 Einwohner.
Datenblatt - Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Max. 60.000 €, bei Filialpraxis weninger
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Bayern
Regionale Einschränkungen: Je nach Fachrichtung nur in Gemeinden von 20.000 bis 40.000 Einwohner möglich
Anbieter: Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Ende Antragstellung: 31.12.2019
Link: Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase
Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombination mit Krediten der LfA-Förderbank möglich
Stand vom: 28. November 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.