Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum

Antragsberechtigt sind Hausärzte, Frauenärzte, Kinderärzte, Augenärzte, Chirurgen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Urologen, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater im Fördergebiet. Für Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeute gilt eine Gemeindegröße von max. 20.000 Einwohner, für Kinder- und Jugendpsychiater max. 40.000 Einwohner.

Datenblatt - Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 60.000 €, bei Filialpraxis weninger

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Regionale Einschränkungen: Je nach Fachrichtung nur in Gemeinden von 20.000 bis 40.000 Einwohner möglich

Anbieter: Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Ende Antragstellung: 31.12.2019

Link: Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Nicht möglich, nur im Vollerwerb möglich

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombination mit Krediten der LfA-Förderbank möglich

Stand vom: 28. November 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.