Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)

Als Ersatz für fehlende bankmäßige Sicherheiten werden Unternehmen und Freiberufler in Schwierigkeiten mit einer Bürgschaft für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft unterstützt, die ihrer Rettung und Umstrukturierung dienen. Die Höhe der Bürgschaftsquote wird individuell festgelegt. Staatsbürgschaften sind bei einem Bürgschaftsbetrag über 5 Mio. € möglich. Darunter stehen Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Datenblatt - Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 5 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bayern

Anbieter: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Projektträger: LfA Förderbank Bayern

Link: Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Sanierung

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 22. Mai 2015

 

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