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Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)
Als Ersatz für fehlende bankmäßige Sicherheiten werden Unternehmen und Freiberufler in Schwierigkeiten mit einer Bürgschaft für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft unterstützt, die ihrer Rettung und Umstrukturierung dienen. Die Höhe der Bürgschaftsquote wird individuell festgelegt. Staatsbürgschaften sind bei einem Bürgschaftsbetrag über 5 Mio. € möglich. Darunter stehen Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.
Datenblatt - Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 5 Mio. €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bayern
Anbieter: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Projektträger: LfA Förderbank Bayern
Zweck der Förderung (mehr Infos): Sanierung
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 22. Mai 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.