StarterScheck Handwerk

Im Rahmen eines Gründungs- oder Festigungsprojekts für Handwerkmeister kann eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Diese dient der Sicherung der Finanzierung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Ferner: kostenlose Gründungs- und Vorhabensberatung sowie Check-up zur Risikofrüherkennung durch Berater der Handwerkskammern. Antragsberechtigt sind Handwerker, die sich erstmalig im Handwerk selbständig machen möchten (Existenzgründung, Übernahme, tätige Beteiligung), sowie Existenzfestiger im Handwerk in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme.

Datenblatt - StarterScheck Handwerk

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 200.000 €, 80 % des Kreditbetrages

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Link: StarterScheck Handwerk

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Höchstalter Unternehmen: 3 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Stand vom: 02.03.2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.