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StarterScheck Handwerk
Im Rahmen eines Gründungs- oder Festigungsprojekts für Handwerkmeister kann eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Diese dient der Sicherung der Finanzierung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Ferner: kostenlose Gründungs- und Vorhabensberatung sowie Check-up zur Risikofrüherkennung durch Berater der Handwerkskammern. Antragsberechtigt sind Handwerker, die sich erstmalig im Handwerk selbständig machen möchten (Existenzgründung, Übernahme, tätige Beteiligung), sowie Existenzfestiger im Handwerk in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme.
Datenblatt - StarterScheck Handwerk
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 200.000 €, 80 % des Kreditbetrages
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Link: StarterScheck Handwerk
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Höchstalter Unternehmen: 3 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Stand vom: 02.03.2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.