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Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.
Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.
Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.
Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.
Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.
Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.
Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein.
Was wird gefördert?
Sowohl Fortbildungen an privaten wie öffentlichen Bildungseinrichtungen, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten, können gefördert werden. Wichtig ist: Das angestrebte Abschluss muss über dem Niveau eines Facharbeiters oder Gesellen liegen. Auch eine zweite Fortbildung, die auf einer früheren aufbaut, kann u.U. gefördert werden.
Voraussetzungen der Ausbildung
- Die Ausbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
 - Bei einer Teilzeitausbildung müssen wenigstens 18 Stunden pro Monat absolviert werden
 - Fernlehrgänge sowie mediengestützte Lehrgänge können u.U. anerkannt werden
 - Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Lehrgang von einem zertifizierten Anbieter stammt.
 
Art und Höhe der Förderung
Grundsätzlich besteht die Förderung aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen und zinsgünstigen Darlehen der KfW. Unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers können für Maßnahmen, die nach dem 1. August 2016 begonnen werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro gefördert werden.
Der Anteil des Zuschusses beträgt 40 Prozent, die restlichen 60 Prozent werden als zinsgünstiges Darlehen erbracht, das aber nicht in Anspruch genommen werden muss.
Allerdings erhält der Antragsteller bei erfolgreichem Prüfungsabschluss 40 Prozent seines Darlehens erlassen, bei einer Unternehmensgründung sogar bis zu 66 Prozent. Daher macht die Beantragung des zinsgünstigen Darlehens vor allem für diejenigen, die sich nach Ihrem Abschluss selbständig machen wollen, auf jeden Fall Sinn.
Zusätzlich kann bis zur Hälfte der Materialkosten von max. 2.000 Euro für ein Meisterprüfungsobjekt bezuschusst werden.
                
        
    
Extra: Beitrag zum Lebensunterhalt
Wenn die Ausbildung in Vollzeit erfolgt, kann ferner der laufende Lebensunterhalt gefördert werden. Dies geschieht in Abhängigkeit von Vermögen und Einkommen des Antragsstellers. Die maximale Unterhaltsförderung für Alleinstehende beträgt 768 Euro pro Monat mit einem Zuschussanteil von 333 Euro. Verheiratete und Antragsteller mit einem oder mehreren Kindern erhalten weitere Aufschläge.
                
        
    
Der bundesweite start2grow Gründungswettbewerb geht in eine neue Runde
Teilnehmer*innen profitieren von kostenlosen Coachings, Workshops sowie Netzwerk-Events. Am Ende des Wettbewerbs gewinnen die besten Businesspläne Preisgelder im Gesamtwert von 94.000€.
DU. DEINE IDEE. DEIN BUSINESS. Der start2grow Gründungswettbewerb zählt zu den traditionsreichsten Businessplan-Wettbewerben in Deutschland und startet am 29. Oktober 2025 in seine 25-jährige (!) Jubiläumsausgabe. Der bundesweite Wettbewerb richtet sich an Gründungsinteressierte und junge Start-ups, die an digital-technologischen Geschäftsmodellen arbeiten und Innovationen vorantreiben.
Die Teilnahme ist kostenfrei und eine Anmeldung ab sofort auf www.start2grow.de möglich. Als Teil der start2grow-Community profitierst du von zahlreichen Benefits
start2grow bietet attraktive Preisgelder
Bei start2grow werden Businesspläne für innovative und technologische Geschäftsmodelle prämiert, die beispielsweise den Prozess der Digitalisierung oder Dekarbonisierung vorantreiben. Nachdem alle eingereichten Businesspläne begutachtet wurden, erhält jedes Gründungsteam ein individuelles Feedback in Form eines schriftlichen Gutachtens. Die besten zwanzig Teams werden dann zum großen Finale nach Dortmund eingeladen, um vor Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kapital zu pitchen. Der TOP 10 winken Preise im Gesamtwert von 94.000€:
1. Preis: 40.000€
2. Preis: 20.000€
3. Preis: 10.000€
Die Plätze 4 bis 10 erhalten einen Sachpreis im Wert von je 2.000€. Darüber hinaus vergibt der start2grow-Partner TechnologieZentrumDortmund einen Sonderpreis in Höhe von 10.000€, der zur Finanzierung von Mieten und Dienstleistungen am Standort Dortmund eingelöst werden kann. Weitere Infos zu den Preisgeldern und Teilnahmebedingungen finden Gründungsinteressierte, Gründer*innen und Start-ups auf www.start2grow.de.
EXIST-Women
Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.
                
        
    
        Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.
Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.
 
 EXIST-Women: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
 - Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
 - Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
 - Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
 
EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?
- Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
 - Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
 - Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
 - Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
 - Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
 - Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
 - Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women
 
Bewerbung für EXIST-Women 2026
Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.
Fördermittel für erneuerbare Energien 2025: Chancen für Gründer*innen
Welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups jetzt davon konkret profitieren können, um nachhaltig zu wachsen.
                
        
    
        Steigende Energiekosten und wachsendes Umweltbewusstsein bringen immer mehr Gründer*innen dazu, nachhaltige Lösungen fest in ihr Geschäftsmodell zu integrieren. Doch gerade in der Anfangsphase fehlen oft die finanziellen Mittel, um in Photovoltaik, Energieeffizienz oder grüne Technologien zu investieren. Öffentliche Förderprogramme können hier den entscheidenden Unterschied machen – wenn man weiß, wo man ansetzen muss.
In diesem Beitrag zeigen wir, welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups davon konkret profitieren können.
 
 Energiewende im Kleinen: Solaranlagen für Start-ups
Grüne Technologien sind längst nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne. Auch Start-ups können von Photovoltaik-Anlagen, Speichersystemen und intelligenter Energietechnik profitieren – sowohl in Hinblick auf ihre Außenwirkung als auch aus rein wirtschaftlicher Perspektive.
Ein Beispiel: Wer Produktionsflächen, Bürostandorte oder Logistikzentren betreibt, kann mit einer eigenen Solaranlage langfristig Betriebskosten senken und gleichzeitig die Unabhängigkeit vom volatilen Strommarkt erhöhen. Die Einsparungen entstehen nicht nur durch selbst erzeugten Strom, sondern auch durch steuerliche Vorteile und potenzielle Einspeisevergütungen. Dazu kommt: Investitionen in erneuerbare Energien stärken das nachhaltige Profil des Unternehmens – ein zunehmend relevanter Faktor für Investoren, Kund*innen und Mitarbeitende.
Allerdings hängt der wirtschaftliche Erfolg solcher Projekte maßgeblich von der richtigen Planung ab. Eine überdimensionierte Anlage verursacht unnötige Kosten, während eine zu kleine Lösung das Einsparpotenzial ungenutzt lässt. Deshalb ist es ratsam, sich vorab mit dem tatsächlichen Bedarf auseinanderzusetzen. Um die optimale Anlagengröße finden zu können, helfen zum Beispiel Tools wie der Photovoltaikrechner von E.ON.
Vor allem technologieorientierte Start-ups, die viel Strom für Server, Kühlung oder Produktion benötigen, können von der eigenen Energiequelle stark profitieren. Aber auch junge Unternehmen im Handel, Handwerk oder der Kreativwirtschaft gewinnen durch ein stabiles Energiekonzept an Planbarkeit und Resilienz – zwei Eigenschaften, die gerade in der Gründungsphase von unschätzbarem Wert sind.
 
 Förderlandschaft im Überblick
Für Start-ups und kleine Unternehmen in Deutschland gibt es 2025 vielfältige Fördermöglichkeiten, um Investitionen in erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik (PV), zu realisieren. Diese Förderungen reichen von zinsgünstigen Krediten über Einspeisevergütungen bis hin zu regionalen Zuschüssen.
 
 1. KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 270 zinsgünstige Kredite für die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich Planung und Installation. Die Laufzeiten betragen zwischen 5 und 30 Jahren, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Der Zinssatz startet bei etwa 5 % und richtet sich nach der Bonität des Unternehmens.
 
 2. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Unternehmen, die Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Für Anlagen bis 100 kW gelten laut der Bundesnetzagentur ab Februar 2025 folgende Sätze:
- Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): 5,62 bis 7,94 ct/kWh
 - Volleinspeisung: 10,56 bis 12,60 ct/kWh
 
Diese Vergütungen bieten eine zusätzliche Einnahmequelle und verbessern die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.
 
 3. Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Förderprogramme an. Beispielsweise unterstützt Nordrhein-Westfalen Unternehmen mit Zuschüssen für PV-Anlagen und Batteriespeicher. In Städten wie Düsseldorf und Köln gibt es spezifische Programme mit Zuschüssen von bis zu 300 €/kWp für PV-Anlagen und bis zu 250 €/kWh für Speicherlösungen.
 
 4. Steuerliche Vorteile
Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Eigenverbrauch von Solarstrom bei Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Zudem entfällt die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern, was die Investitionskosten weiter senkt.
 
 5. Mieterstrommodelle
Start-ups, die Immobilien besitzen oder verwalten, können durch Mieterstrommodelle zusätzlichen Nutzen aus ihrer PV-Anlage ziehen. Dabei wird der erzeugte Solarstrom direkt an Mieter geliefert, was durch das EEG mit einem Mieterstromzuschlag gefördert wird. Dies erhöht die Attraktivität von Immobilien und schafft zusätzliche Einnahmequellen.
Diese Fördermöglichkeiten bieten Start-ups und kleinen Unternehmen in Deutschland attraktive Anreize, in nachhaltige Energieversorgung zu investieren und gleichzeitig wirtschaftlich zu profitieren.
 
 Fazit: Nachhaltigkeit finanzierbar machen
Klimafreundliche Energieversorgung muss kein Luxus für etablierte Unternehmen sein. Wer frühzeitig auf Photovoltaik und andere grüne Technologien setzt, kann langfristig Kosten senken, die Energieversorgung stabilisieren und sich strategische Vorteile sichern. Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schaffen den nötigen finanziellen Spielraum – vorausgesetzt, Planung und Antragstellung sind gut durchdacht. Für Start-ups bedeutet das: Der Einstieg in die Energiewende ist machbar und lohnt sich gleich mehrfach.
EXIST: Rückenwind für Innovation
Wer auf den Märkten von morgen bestehen will, muss die Entwicklung von Ideen heute unterstützen. Im wissensbasierten Innovationsökosystem hat sich dafür das staatliche EXIST-Gründungsförderprogramm bewährt: Wir stellen Start-ups vor, die auch mithilfe der EXIST-Förderung erfolgreich durchgestartet sind.
                
        
    
        Eine Idee mag noch so gut sein: Den Status der Seifenblase wird sie nur überwinden, wenn sie auf den passenden Nährboden trifft. „Natürlich kannten wir die Geschichte von Celonis, das 2011 als Initiative von drei Studenten der Technischen Universität München mit EXIST-Fördermitteln gestartet und heute als Decacorn das Aushängeschild der Start-up-Szene in Deutschland ist“, erzählt Jan Schellhaaß, einer von vier Gründern und heute Chief Product Officer der inventied GmbH, die 2021 als Ausgründung der Hochschule Kaiserslautern entstanden ist. „Es war deshalb naheliegend, aber auch irgendwie verrückt, uns mit unserer im Ingenieurstudium entwickelten Produktidee ebenfalls auf diesen Weg zu begeben.“
                
        
    
        Inventied: erleichtert den Zivil- und Katastrophenschutz
Seine Projektgruppe hatte Erfolg: Das EXIST-Gründungsstipendium ermöglichte die Entwicklung eines Prototyps und die Unternehmensgründung; auch ließen sich Personal- und Sachkosten der Anfangszeit so finanzieren. Heute tragen die modularen Anhängersysteme der inventied GmbH dazu bei, die Effizienz, Ergonomie und Sicherheit der Einsatzkräfte beim Verladen von Material im Zivil- und Katastrophenschutz zu erhöhen: Der Vario-Load-Rescue ist ein Allrounder für Bergungs- und Rettungsaufgaben, der Vario-Load-Pump ermöglicht die Hochwassernachsorge und die Wasserförderung über lange Strecken bei der Waldbrandbekämpfung. „Aus eigenen Mitteln hätten wir das alles nicht stemmen können“, resümiert Schellhaaß. „Stark weitergeholfen haben uns am Anfang auch das starke Netzwerk und die fachliche Unterstützung im Förderzeitraum: Ob Businessplan, Markt- oder Schwachstellenanalyse – da gab es einiges zu feilen.“ Mittlerweile sind verschiedene Innovationspreise und erste Investor*innen gewonnen. Ein neunköpfiges Team arbeitet am Standort Rockenhausen daran, dass im ersten Halbjahr 2025 die zweite Angel-Runde stattfinden kann, das Produktsortiment wächst und der Vertrieb auf die DACH-Region ausgeweitet wird. Schellhaaß: „Die EXIST-Förderung war als erste Validierung unseres Geschäftsmodells ein wichtiger Türöffner für uns.“
Start-up-Förderung: innovative Idee sucht Kapital
Die Finanzierungslandschaft für Start-ups ist vielfältig und komplex. Von Venture Capital über staatliche Gründungszuschüsse gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Grundstein für den Unternehmenserfolg legen.
                
        
    
        In der Welt der Start-ups können schon Kleinigkeiten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Da ist es umso wichtiger, in elementaren Fragen – wie der Auswahl des Förderprogramms – die richtige Entscheidung zu treffen. Förderprogramme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch den Zugang zu Netzwerken, Mentoring und wertvollem Know-how: Alles Voraussetzungen, die für junge Unternehmen existenziell sind. Die unterschiedlichen Formen schließen Venture Capital (VC), Business Angels, Gründungszuschüsse und weitere spezialisierte Programme ein. Sie alle bringen eigene Vorteile und Anforderungen mit sich. Deshalb ist es für Start-ups wichtig, ihre spezifischen Ziele und Bedürfnisse vorab zu identifizieren, anhand derer sie die optimale Förderung wählen können.
 
 CV und CVC: Kapitalspritzen und strategische Partnerschaften
Zu den wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups gehören VC und Corporate Venture Capital (CVC). Beide bieten finanzielle Förderung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und ihren Zielen. VC bezieht sich auf Fonds und Investor*innen, die ihr Geld häufig in frühphasige Start-ups mit großem Wachstumspotenzial stecken. Im Austausch für Unternehmensanteile gehen sie dabei bewusst große Risiken ein. Für Start-ups hat das den Vorteil, dass sie schnell an viel Kapital kommen und schnell skalieren können. Außerdem erhalten die Gründer*innen Zugriff auf das Netzwerk der VCs und werden beraten. Falls sich Start-ups für einen VC entscheiden, bedeutet das allerdings auch, dass sie durch die Abgabe von Unternehmensanteilen ein Stück weit Kontrolle abgeben. Außerdem erwarten VCs meist hohe Renditen, was zu hohem Wachstumsdruck führt.
Anders verhält es sich beim CVC-Modell. Hier investieren etablierte Unternehmen in Start-ups, die ihnen helfen sollen, strategische Ziele zu verfolgen oder den Zugang zu neuen Märkten und Innovationen zu ermöglichen. Ein Beispiel für ein CVC ist Wayra, der Corporate-Accelerator und Investmentarm von O2 Telefónica. Start-ups profitieren hier von strategischen Partnerschaften mit dem Mutterkonzern, dem Zugang zu dessen Ressourcen sowie Kund*innen und daher auch von einem schnellen Weg zur Umsatzgenerierung. Ein Nachteil von CVC: Partnerschaften mit großen Unternehmen können die Flexibilität des Start-ups vermindern.
Solltest du dich für eine Finanzierung durch VCs oder CVCs entscheiden, geben dir diese Tipps und To-do’s Hilfestellung:
- Geschäftsplan und Pitch Deck: Entwickle einen überzeugenden Geschäftsplan und ein Pitch Deck, das Geschäftsmodell, Marktanalyse, Produkt, Team und Finanzprognosen klar darstellt.
 - Marktverständnis: Dokumentiere ein tiefes Verständnis für den Zielmarkt und zeige, wie dein Produkt oder deine Dienstleistung diesen Markt adressiert.
 - Klare Alleinstellungsmerkmale (USPs): Artikuliere deine USPs und wie sich dein Unternehmen von Wettbewerber*innen abhebt.
 - Traktionsnachweis: Weise nach, dass dein Unternehmen Traktion hat, und zwar durch Kund*innenwachstum, Umsatz, Partnerschaften oder andere KPIs.
 - Netzwerkaufbau: Knüpfe frühzeitig Kontakte zu potenziellen Investor*innen, um Beziehungen aufzubauen und Feedback zu erhalten.
 
Business Angels als Wegbereiter*innen
Business Angels sind Privatpersonen, die Start-ups mit ihrem eigenen Kapital unterstützen und häufig in den frühen Phasen investieren. Neben der Finanzierung profitieren Start-ups von deren Expertise und Netzwerk. Häufig sind Business Angels erfolgreiche Unternehmer*innen, die selbst einmal ein Start-up aufgebaut haben. Damit dienen sie als Mentor*innen und können auch in schwierigen Phasen mit Rat und Tat beiseite stehen.
Um Business Angels auf sich aufmerksam zu machen, müssen Start-ups eine durchdachte Strategie verfolgen. Messen, Netzwerkveranstaltungen oder Online-Plattformen können geeignete Orte sein, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ähnlich wie bei VCs gilt es, die Investor*innen mit einer schlüssigen Präsentation des Geschäftsmodells, Marktpotenzials und Teams zu überzeugen.
 
 Wie der Staat junge Unternehmen unterstützt
Neben der privaten Förderung gibt es auch staatliche Gründungszuschüsse und öffentliche Programme. Meistens müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden, da der Staat ein großes Interesse an innovativen Unternehmen hat. Die Förderprogramme beinhalten oft Beratung, Schulungen und andere hilfreiche Ressourcen.
Die folgende Auflistung bietet dir eine Auswahl an Förderprogrammen, die Start-ups hierzulande zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen findest du online unter den nachfolgend genannten Links bzw. auf www.starting-up.de und www.grunderberater.de
                
        
    
        Dr. Camillo Werdich, Mitgründer von Sinpex
„Programme wie EXIST und Bayern Innovativ waren bei der Gründung von Sinpex ein echter Gamechanger. Allerdings wird dir bei der Bewerbung schnell klar: Ohne klare Vision und eine gut durchdachte Technologie kommst du nicht weit. Aber es ist nicht nur das. Du brauchst auch jemanden, der dich unterstützt, zum Beispiel einen Universitätsprofessor. Die Unterstützung von Fördermittelberatern lohnt sich hingegen nicht. Die haben oft eigene Interessen und am Ende zahlst du drauf. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt risikofrei und ohne den Verlust von Firmenanteilen – perfekt in der Gründungsphase! So kannst du dich voll auf die Realisierung deiner Idee konzentrieren, ohne Angst vor Verwässerung. Für uns war das ein riesiger Vorteil, denn so konnten wir das erste Jahr voll in unsere ‚Findungsphase‘ investieren, ohne finanzielle Risiken.“
 
 EXIST-Gründerstipendium
Die geförderten Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Das Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für den persönlichen Lebensunterhalt sowie Sachausgaben und Coaching, www.exist.de
ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld
ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
                
        
    
        Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?
Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.
Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.
 
 Maximale Kredithöhe und was gefördert wird
Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.
Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
 
 Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit
Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.
Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups
Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.
                
        
    
        Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.
Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.
 
 Was bietet Mikromezzaninkapital?
Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.
Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.
 
 Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus
Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.
Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.
Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.
Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier
Horizont 2020 – ein Fördermittel auch für Startups
Innovationsstarke Startups und KMUs mit Sitz in Deutschland können nicht nur auf eine enorm vielfältige nationale Förder-Infrastruktur setzen, auch auf europäischer Ebene wartet finanzielle Unterstützung. „Horizont 2020“ lautet der Name des europäischen Rahmenprogramms für Innovation und Forschung. Mit einem Volumen von 70 Milliarden Euro stellt Horizont 2020 das weltweit größte Förderprogramm für anwendungsnahe Forschung dar.
                
        
    
Das Rahmenprogramm von Horizont 2020 deckt ein breites thematisches Spektrum ab: Von der Grundlagenforschung bis zu marktnahen Innovationsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen Kooperationen in Schlüsselbereichen wie der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Fördermittel stehen aber auch für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung.
Ein wesentliches Ziel von Horizont 2020 besteht darin, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Weitere Aufgaben bestehen darin, Europa als „Innovationsunion“ zu etablieren. Horizont 2020 soll exzellenter Forschung und innovativen Ideen zur Marktreife verhelfen, außerdem Europas internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, neue Jobs schaffen und Wohlstand sichern.
Verschiedene Förderinstrumente innerhalb von Horizont 2020 bieten Lösungen für die unterschiedlichsten Anwendungen, etwa für Verbundforschung mehrerer Hochschulen, für Grundlagenforschung, für den Austausch von Forschungs- und Innovationspersonal, für die Förderung einzelner Wissenschaftler.
Für Gründer und junge Unternehmen ist vor allem das sog. „KMU-Instrument“ mit den Phasen 1 und 2 interessant. Das KMU-Instrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Der Ansatz ist (weitgehend) themenoffen. Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Start-ups können teilnehmen, das Programm ist jedoch auf KMU allgemein ausgelegt.
Brandenburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Hamburg
Schleswig-Holstein
Beratungszuschuss: Förderung unternehmerischen Know-hows
Gerade in den ersten turbulenten Gründungsjahren bietet es sich an, sich Expertenrat einzuholen. Zumal der Hauptteil der Beraterkosten staatlich subventioniert wird: denn das BAFA-Fördermittel "Förderung unternehmerischen Know-hows" bezuschusst Beratungen mit bis zu 80 Prozent und macht sie so wieder erschwinglich.
                
        
    
Egal ob in der Vorgründungsphase oder in den Bereichen Fördermittel- und Finanzierung, Businessplan, Marketing- und Vertrieb, Unternehmenssteuerung und Controlling, Wachstums- und Expansion – der unternehmerische Alltag steckt voller Herausforderungen. Auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen, ist also nicht nur legitim, sondern auch erfolgsfördernd.
Doch Gründer wissen oft nicht, wie sie die hohen Beratungskosten finanzieren sollen. Das soll der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ der BAFA ändern. Dieser fördert nämlich bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten.

