Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG


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Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.

Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.

Wer bekommt das Aufstiegs-BAföG?

Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.  

Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.  

Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.  

Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein. 

Was wird gefördert?

Sowohl Fortbildungen an privaten wie öffentlichen Bildungseinrichtungen, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten, können gefördert werden. Wichtig ist: Das angestrebte Abschluss muss über dem Niveau eines Facharbeiters oder Gesellen liegen. Auch eine zweite Fortbildung, die auf einer früheren aufbaut, kann u.U. gefördert werden. 

Voraussetzungen der Ausbildung

  • Die Ausbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
  • Bei einer Teilzeitausbildung müssen wenigstens 18 Stunden pro Monat absolviert werden
  • Fernlehrgänge sowie mediengestützte Lehrgänge können u.U. anerkannt werden
  • Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Lehrgang von einem zertifizierten Anbieter stammt.

Art und Höhe der Förderung

Grundsätzlich besteht die Förderung aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen und zinsgünstigen Darlehen der KfW. Unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers können für Maßnahmen, die nach dem 1. August 2016 begonnen werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro gefördert werden.

Der Anteil des Zuschusses beträgt 40 Prozent, die restlichen 60 Prozent werden als zinsgünstiges Darlehen erbracht, das aber nicht in Anspruch genommen werden muss.

Allerdings erhält der Antragsteller bei erfolgreichem Prüfungsabschluss 40 Prozent seines Darlehens erlassen, bei einer Unternehmensgründung sogar bis zu 66 Prozent. Daher macht die Beantragung des zinsgünstigen Darlehens vor allem für diejenigen, die sich nach Ihrem Abschluss selbständig machen wollen, auf jeden Fall Sinn. 

Zusätzlich kann bis zur Hälfte der Materialkosten von max. 2.000 Euro für ein Meisterprüfungsobjekt bezuschusst werden. 

Extra: Beitrag zum Lebensunterhalt

Wenn die Ausbildung in Vollzeit erfolgt, kann ferner der laufende Lebensunterhalt gefördert werden. Dies geschieht in Abhängigkeit von Vermögen und Einkommen des Antragsstellers. Die maximale Unterhaltsförderung für Alleinstehende beträgt 768 Euro pro Monat mit einem Zuschussanteil von 333 Euro. Verheiratete und Antragsteller mit einem oder mehreren Kindern erhalten weitere Aufschläge. 

BMWE vereinfacht die exist Gründungsförderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die exist Förderung für Gründungen aus der Wissenschaft deutlich vereinfacht, um den Prozess effizienter, weniger bürokratisch und transparenter zu gestalten.

Das exist Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fördert wissensbasierte Existenzgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, den Transfer von Forschungsergebnissen in Deutschland zu stärken und die Verwertung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu fördern und Wissenschaftler für die Karriereoption Unternehmer zu qualifizieren.

Die wesentlichen Änderungen umfassen die vollständige Digitalisierung der Anträge, die Reduzierung der benötigten Unterlagen, die Einführung von Pauschalen bei Sachmitteln und die Vereinfachung der Projektregularien. Zudem gibt es eine neue, benutzer*innenfreundliche Website und eine IP-Dealdatenbank, die den Zugang zu Patenten und anderem geistigem Eigentum erleichtert.

Die konkreten Verbesserungen im Überblick

  • Digitalisierung: Die Antragstellung und Bescheiderteilung erfolgen nun vollständig digital, was das Schriftformerfordernis abschafft.
  • Weniger Bürokratie: Die Anzahl der Antragsformulare für das exist Gründungsstipendium wurde halbiert und der Umfang des Ideenpapiers reduziert.
  • Pauschalen: Sachmittel können im exist Gründungsstipendium und bei exist Women pauschal beantragt und abgerechnet werden, wodurch Einzelbelege nicht mehr eingereicht werden müssen.
  • Vereinfachte Projektdurchführung: Die Auflagen und Meilensteine während der Projektlaufzeit wurden in den Förderlinien exist Gründungsstipendium und exist Forschungstransfer reduziert.
  • Erhöhte Transparenz: Eine neue, nutzer*innenfreundlichere Website und eine klare Kommunikation der Anforderungen sollen den Prozess für Gründer*innen vereinfachen und beschleunigen.
  • IP-Dealdatenbank: Eine neue Datenbank erleichtert den Zugang zu geistigem Eigentum wie Patenten, die für wissenschaftsbasierte Gründungen oft essenziell sind.

Mehr Infos zur exist Gründungsförderung gibt’s hier

Fördermittelberatung: Förderlust statt -frust

Sechs Alarmsignale bei der Berater*inwahl, die du kennen und beherzigen solltest.

Fördermittel sind für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor für Wachstum und Innovation. Die Beantragung von Fördermitteln kann jedoch ein steiniger Weg sein, wenn man die falsche Berater*innenwahl trifft. Hier sind sechs Alarmsignale, auf die du bei der Berater*innenwahl achten solltest.

1. Der/die Berater*in hat seinen/ihren Sitz im Ausland

Es gibt keinen logischen Grund, warum ein Beratungsunternehmen, das in Deutschland tätig ist, seinen Sitz im Ausland haben sollte. In einem kürzlichen Fall fiel eine Schweizer Beratungsfirma negativ auf, indem sie deutsche Kund*innen vorausbezahlt und dann sogenannte Phantasieprojekte lieferte. Der Rechtsweg gegen solche Praktiken ist im Ausland wesentlich komplizierter und oft mit hohen Kosten verbunden.

2. Verbiegen der Projektbeschreibungen

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn Berater*innen die Projektbeschreibungen so verändern, dass sie die Innovationsanforderungen erfüllen, auch wenn sie nicht mehr dem eigentlichen Ziel entsprechen. Diese unseriöse Praxis kann Geschäftsführern schlaflose Nächten bereiten, da im Falle einer Prüfung das gesamte Konstrukt schnell zusammenfallen kann. Ein(e) vertrauenswürdige(r) Berater*in sollte klar kommunizieren, wenn ein Projekt nicht förderfähig ist.

3. Vorauskasse und unklare Verrechnungsmodalitäten

Seriöse Berater*innen arbeiten in echter Partnerschaft und sind 100 Prozent erfolgsabhängig bei der Beantragung von Fördermitteln. Dubiose Zahlungsmodalitäten, wie Vorauskasse oder verwirrende Tagessätze, sind ein Warnsignal. Insbesondere bei der Forschungszulage ist eine Vorauskasse ein Warnsignal.

4. Fehlende Referenzen oder Erfahrung

Berater*innen ohne klare Referenzen oder nachweisliche Erfahrung in der Fördermittelbranche sollten skeptisch betrachtet werden. Unternehmen sollten nach konkreten Beispielen für erfolgreich abgeschlossene Projekte fragen und versuchen, mit früheren Kund*innen des/der Berater*in zu sprechen, um ihre Erfahrungen zu verstehen. Überzeugen durch Zeug*innen ist auch hier das Motto.

5. Versprechungen ohne klare Grundlage

Einige Berater*innen könnten unrealistische Versprechungen machen, um Kund*innen zu gewinnen. Solche unseriösen Versprechungen könnten etwa garantierte Erfolgsquoten oder überhöhte Fördermittelbeträge beinhalten. Seriöse Berater*innen setzen realistische Erwartungen und erklären, wie sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen sind.

6. Undurchsichtige Verträge

Wenn der Vertrag mit dem/der Berater*in unklar ist oder versteckte Gebühren und Klauseln enthält, ist dies ein ernstes Warnsignal. Ein transparenter Vertrag sollte alle Dienstleistungen, Gebühren und Verantwortlichkeiten klar definieren.

Fazit

Die Wahl des/der richtigen Berater*in für Fördermittel ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Es gilt: Vergleiche die Angebote verschiedener Fördermittelberatungen. Durch die Beachtung der obengenannten Alarmsignale kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und dich bestmöglich vor Enttäuschungen und hohen Folgekosten schützen.

EXIST-Women

Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.

Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.

Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.

EXIST-Women: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
  • Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
  • Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
  • Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?

  • Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
  • Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
  • Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
  • Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
  • Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
  • Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
  • Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women

Bewerbung für EXIST-Women 2026

Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.

Fördermittel Forschungszulage wird reformiert

Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage verankert – ein wichtiges Zeichen für eine innovationsgetriebene Wirtschaft.

Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland bis 2030 systematisch zu stärken und Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten.

Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“

Was ändert sich konkret?

  • Deutlich höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen.
  • Entbürokratisierung: Vereinfachte Verfahren bei Antragstellung und Nachweis.
  • Einführung eines eigenständigen Forschungsdatengesetzes bereits 2025.
  • Flexiblere Projektsteuerung und stärkere Förderung innovativer Trägerstrukturen.
  • Verstärkte strategische Zielsetzung: Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in F&E investieren.

Fünf teure Missverständnisse rund um die Forschungszulage

Fördermittelberater*innen wie bspw. die von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die Unternehmen davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die fünf häufigsten:

1. Unternehmens- und Branchenkompatibilität

Viele Unternehmen glauben, nicht förderfähig zu sein – etwa wegen ihrer Größe oder Branche. Fakt ist: Die Forschungszulage ist branchen- und themenoffen. Besonders profitieren können KMU, Start-ups, Mittelständler*innen und Konzerne in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – von der Automobilindustrie bis zur Biotechnologie.

2. Projektförderfähigkeit

Oft besteht Unsicherheit, ob das eigene Vorhaben als Forschung gilt. Wichtig ist: Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungskriterien entsprechen – Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit (nach dem Frascati-Handbuch). Dabei muss kein revolutionäres Produkt entwickelt werden oder Grundlagenforschung betrieben werden – auch Prozessinnovationen oder experimentelle Arbeiten sind förderfähig.

3. Bürokratischer Aufwand

Der Antrag erscheint vielen zu aufwendig. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes in Deutschland bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Mit einer professionellen Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis lässt sich der Aufwand minimieren, und die Fördersumme wird optimal ausgeschöpft.

4. Fristeneinhaltung

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2021, 2022 und 2023 (jeweils bis zu 1 Mio. Euro per anno) und 2024 (bis zu 3,5 Mio. Euro per anno) zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragstellenden kein Geld durch Verjährung verlieren.

5. Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung

Ein häufiger Irrglaube ist, dass Fördermittelberatung hohe Vorabkosten verursacht. In der Praxis arbeiten seriöse Berater*innen erfolgsbasiert – es entstehen keine finanziellen Risiken für die Unternehmen.

Gründungszuschuss

Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.

Schritt 1 zum Gründungszuschuss

Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!

Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern. 

Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit

Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.

Voraussetzungen für eine Förderung

Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Geschäftsfähigkeit
  • Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
  • Behördliche Genehmigungen
  • Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis

Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.

Beratungsförderung

Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.

Bankdarlehen

Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.

Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:

  • Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
  • Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
  • Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.

Geförderte KfW-Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.

Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.

Gründungszuschuss

Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.

Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:

  • Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Einstiegsgeld

Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.

Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
  • Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.

Crowdfunding

Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
 
Weitere Fördermittel

Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.

Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.

Fördermittel für Existenzgründer und Start-ups

Sie wollen sich selbstständig machen, aber Ihnen fehlt das notwendige Kapital dafür? Staatliche Fördermittel verhelfen immer mehr Gründern zu einer effizienten und schnellen Gründung. Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihre Fördermittel kommen, egal, wie klein oder groß Ihr Finanzierungsbedarf ist.

Viele Tausend verschiedene Förderprogamme für Existenzgründer und KMUs stehen in Deutschland zur Verfügung, und zwar auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dank der föderalen Struktur der Bundesrepublik existiert eine enorm breit entwickelte Fördermittellandschaft, die in Europa beispiellos ist.

Allerdings führt die Vielfalt der Fördermittel auch zu einer mangelnden Transparenz. Da es tatsächlich selbst für Experten schwer ist, die passenden Fördermittel für ein Gründungsvorhaben zu identifizieren, beschäftigen sich viele Existenzgründer nicht ausreichend mit ihren Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel. Viele Fördertöpfe bleiben daher jedes Jahr unverwendet liegen. 

Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.

Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.

Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.

Was bietet Mikromezzaninkapital?

Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.

Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus

Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.

Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.

Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.

Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier

Die StartingUp-Förderdatenbank

Wichtige Infos zur Benutzung der StartingUp-Förderdatenbank.

Wir freuen uns, dass Sie StartingUp für Ihre Fördermittel-Recherche benutzen. Sie finden in der StartingUp-Förderdatenbank die relevanten Fördermittel für Startups und KMUs.

Die Förderdatenbank wird laufend aktualisiert.

Wenn Sie ein bestimmtes Fördermittel suchen, können Sie innerhalb des Bundesland suchen bzw. die » Suchfunktion nutzen.

Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:

  • Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
  • Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
  • Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
  • Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
  • Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

Brandenburg

Brandenburg-Kredit Gründung


ProFIT Brandenburg (Zuschuss)


ProFIT Brandenburg (Darlehen)


Gründung innovativ


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg


Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand


BFB Wachstumsfonds Brandenburg


Frühphasen- und Wachtumsfonds


Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung


Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum


Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM)


Brandenburg-Kredit Mezzanine II


Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe


Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand


Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)


Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau


Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit (RENplus)


Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen


Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei


Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)


Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL)


Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)


Zuwendungen aus der Fischereiabgabe


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


GAP-Finanzierung Film


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)


Brandenburger Innovationsfachkräfte


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Innovationen brauchen Mut (IbM)


Meistergründungsprämie Brandenburg


Mikrokredit Brandenburg


Hessen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen/Gründung (ERP)


Hessen Kapital I + II


Hessen-Mikrodarlehen


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen


Express-Bürgschaften


Handwerksbeteiligungen


Mittelhessenfonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen


Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft


Förderung der regionalen Entwicklung - Betriebliche Investitionen


Kapital für Kleinunternehmen


Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung


Wachstums- und Innovationsbeteiligungen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Wachstum Investitionen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Wachstum Betriebsmittel


Innovationskredit Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen


Innovationsförderung - Elektromobilität


Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes


Hessen ModellProjekte


LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz


Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Förderung der ländlichen Entwicklung


Forstliche Förderung


Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein


Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)


Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)


Marktstrukturförderung


Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)


Innovationsförderung


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen


Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen


Innovationskredit Hessen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Sachsen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW-Programm)


Mikrodarlehen-Sachsen


ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft


Mittelstandsförderung – B.I.1 – Gründungsberatung


Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung


Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen - Gründung und Nachfolge


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft


Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS)


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Direkt


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen - Wachstum und Innovation


Beteiligungen der SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Express


Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)


Clusterförderung


Konsortialfinanzierung


Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (RINA 2014–2020)


Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen


Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen


Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


Mittelstandsförderung – B.II.2 – Messen, Außenwirtschaft


Mittelstandsförderung - B.II.1 - Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign


Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement


Mittelstandsförderung – B.III.2 – Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten


Richtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung (RL Energie/2014)


EFRE-Richtlinie SMS (2014–2020) – Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft


EFRE-Technologieförderung


ESF-Technologieförderung - InnoExpert


ESF-Technologieförderung – InnoTeam


ESF-Technologieförderung – Transferassistent


Förderung von Pilotlinien auf dem Gebiet der Schlüsseltechnologien (KETs-Pilotlinien)


Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen (2014–2020)


Mikroelektronikförderung – Sächsische ECSEL-Förderrichtlinie


HORIZON-Prämie


Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2016)


Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen


Förderrichtlinie Absatzförderung (RL AbsLE/2014)


Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK/2015)


Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)


Förderrichtlinie Besondere Initiativen


Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015)


Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer (RL LIW/2014)


Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (RL ÖBL/2015)


Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)


Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)


Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)


Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015)


Teichpflege und naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung (Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - RLTWN/2015)


Zuwendungen für Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (VwV Zuwendungen Investitions- und Strukturmaßnahmen SächsKRG)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – GuW-Bürgschaft


Förderung der Chancengleichheit


Hamburg

Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)


Hamburg-Kredit - Gründung und Nachfolge


InnoRampUp


Hamburger Weiterbildungsbonus 2020


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg


BG-Start!


Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH


Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen


Hamburg-Kredit Innovation


Avale für die Filmwirtschaft


Energiewende in Unternehmen - Beratungsleistungen


Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung


Filmförderung


Hamburg-Kredit Global


Hamburg-Kredit Wachstum


Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg


Erneuerbare Wärme


Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen


Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)


Förderung der Gesundheitswirtschaft


Programm für Innovation (PROFI)


Elbkulturfonds


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse


Förderung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung


Investive Agrarförderung - Agrarinvestitionsförderprogramm


Investive Agrarförderung - Investitionen zur Diversifizierung


Maßnahmen der ländlichen Entwicklung