Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen

Förderung anwendungsnaher Entwicklungsvorhaben und verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Gefördert werden außerdem Ausgaben für Patente, Schutzrechte und Markteinführung in umittelbarem Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben. Unternehmen gemäß KMU-Definition der gewerblichen Wirtschaft erhalten einen Zuschuss bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben. Das Vorhaben muss sich in einem der Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie bewegen. Bei Antragsstellung sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit fachliche Qualitätskriterien nachzuweisen (Scoring-Modell).

Datenblatt - Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 100.000 € bei bis zu 35% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Niedersachsen

Anbieter: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Link: Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag an die NBank

Stand vom: 23. November 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.