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Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen
Förderung anwendungsnaher Entwicklungsvorhaben und verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Gefördert werden außerdem Ausgaben für Patente, Schutzrechte und Markteinführung in umittelbarem Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben. Unternehmen gemäß KMU-Definition der gewerblichen Wirtschaft erhalten einen Zuschuss bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben. Das Vorhaben muss sich in einem der Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie bewegen. Bei Antragsstellung sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit fachliche Qualitätskriterien nachzuweisen (Scoring-Modell).
Datenblatt - Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Max. 100.000 € bei bis zu 35% Beihilfeintensität
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Niedersachsen
Anbieter: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Link: Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag an die NBank
Stand vom: 23. November 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.