Niedersachsen


44 likes

MikroSTARTer Niedersachsen


Niedersachsen-Gründerkredit


Einsatz von Nachfolgemoderatoren


Kommunale KMU-Programme


Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)


Beteiligungen an jungen Technologieunternehmen im Rahmen des Sonderfonds


Beteiligungsgarantien der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)


Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen zur Förderung innovativer Projekte und Vorhaben


Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben


Bürgschaften des Landes Niedersachsen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“


Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude


Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Produktion


Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz


Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen


Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen und Energie in Seehäfen


Weiterentwicklung der Seehäfen zur Förderung der maritimen Verbundwirtschaft und der Offshore-Windenergie


Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen


Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen


Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur


Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste


Förderung der Seefischerei


Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Zuwendungen für Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (Richtlinie NiB-AUM)


Förderung von Messepräsentationen


Innovationsnetzwerke


Fördermittel strategisch richtig nutzen

Warum innovative Unternehmen jedes Jahr Fördergeld liegen lassen – und wie sie es systematisch vermeiden.

Innovative Unternehmen stehen unter permanentem Druck: neue Produkte, digitale Prozesse, höhere Effizienz. Forschung und Entwicklung entscheiden über Wettbewerbsfähigkeit – doch genau hier entsteht ein strukturelles Problem.

Viele Unternehmen finanzieren Innovationsprojekte vollständig aus Eigenmitteln, obwohl es dafür seit Jahren etablierte Förderinstrumente gibt. Das Ergebnis: unnötige Liquiditätsbelastung, gebremstes Wachstum, verschobene Projekte.

Der Engpass liegt nicht im Mangel an Förderprogrammen. Er liegt im fehlenden Überblick und in falschen Annahmen.

Die drei Denkfehler, die Unternehmen Fördergeld kosten

  • „Fördermittel sind nur etwas für Konzerne“
    Realität: Ein Großteil der Programme richtet sich explizit an KMU, Start-ups und mittelständische Unternehmen.
  • „Der Antrag ist zu aufwendig“
    Realität: Der Aufwand entsteht meist
    durch fehlende Struktur – nicht durch die Förderung selbst.
  • „Unsere Projekte sind nicht förderfähig“
    Realität: Viele Unternehmen unterschätzen, was bereits als Forschung oder experimentelle Entwicklung gilt.

Diese Denkfehler sorgen dafür, dass Fördermittel nicht strategisch, sondern zufällig oder gar nicht genutzt werden.

Forschungszulage: Ein unterschätzter Hebel für Innovation

Ein besonders relevantes Instrument bleibt dabei oft unbeachtet: die Forschungszulage. Sie ermöglicht es Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen steuerlich fördern zu lassen – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Projektlaufzeit.

Typische Merkmale:

  • steuerliche Förderung statt klassischem Zuschuss
  • technologie- und branchenoffen
  • geeignet für interne Entwicklungsprojekte
  • auch rückwirkend nutzbar

Gerade Unternehmen mit kontinuierlicher Produkt-, Software- oder Prozessentwicklung profitieren hier erheblich. Trotzdem bleibt dieses Instrument in der Praxis häufig ungenutzt, weil viele nicht erkennen, dass ihre Projekte grundsätzlich förderfähig sind. Einen strukturierten Überblick, wie Unternehmen ihre Entwicklungsprojekte über die Forschungszulage fördern lassen können, bietet diese Übersicht zur Forschungszulage.

Warum viele Unternehmen ihre Innovationsleistung falsch einschätzen

Viele Unternehmen definieren Innovation zu eng oder zu oberflächlich. Entweder wird alles als Innovation verstanden – oder gar nichts. Förderfähig ist jedoch genau der Kern der Entwicklungsarbeit, nicht das Endprodukt.

Unternehmen, die ihre Projekte sauber in FuE-Tätigkeiten übersetzen, erhöhen ihre Förderquote deutlich und reduzieren Rückfragen sowie Ablehnungsrisiken.

Einordnung für die Praxis

Innovation im Sinne der Forschungszulage bedeutet: systematische Entwicklung unter Unsicherheit mit technologischem Erkenntnisgewinn. Wer diese Logik versteht und sauber dokumentiert, erschließt sich ein dauerhaftes, planbares Förderinstrument – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Innovation finanzieren, ohne Eigenkapital zu verbrennen

In der Praxis zeigt sich ein klares Muster: Unternehmen mit klarer Förderstrategie gehen anders an Innovation heran. Entwicklungsprojekte werden nicht isoliert betrachtet, sondern frühzeitig finanziell bewertet. Förderinstrumente fließen direkt in die Projektkalkulation ein.

Das Ergebnis:

  • geringerer Eigenmitteleinsatz
  • mehr Planungssicherheit
  • höhere Risikobereitschaft bei Innovation
  • schnellere Umsetzung von Entwicklungsprojekten

Fördermittel ersetzen keine gute Produktidee – sie verschaffen ihr den notwendigen finanziellen Spielraum.

Warum viele Unternehmen trotzdem leer ausgehen

Trotz klarer Vorteile scheitern viele Unternehmen an denselben Hürden:

  • fehlende Transparenz über passende Programme
  • Unsicherheit bei der Förderfähigkeit einzelner Tätigkeiten
  • Zeitmangel für Recherche
  • Angst vor formalen Fehlern
  • unübersichtliche Beratungsangebote

Das Problem ist selten die Förderung selbst, sondern der fehlende systematische Zugang.

Fördermittel strategisch nutzen statt zufällig beantragen

Unternehmen, die Fördermittel erfolgreich einsetzen, folgen keinem Zufallsprinzip. Sie definieren ihre Innovationsziele, analysieren laufende und geplante Projekte und ordnen diesen systematisch passende Förderinstrumente zu. Digitale Recherche, strukturierte Bewertung und klare Entscheidungsprozesse ersetzen dabei zeitintensive Einzelanträge.

Fördermittel werden so vom Ausnahmefall zum festen Bestandteil der Finanzierungsstrategie – besonders bei Innovation, Digitalisierung und Wachstum.

Fazit: Innovationsfähigkeit entscheidet, nicht Budgetgröße

Unternehmen, die Fördermittel ignorieren, zahlen oft doppelt: mit höherem Eigenkapitaleinsatz und mit verzögerten Innovationsprojekten. Wer Förderinstrumente wie die Forschungszulage strategisch einsetzt, reduziert Risiken, schont Liquidität und schafft Raum für Entwicklung.

Nicht die Größe des Budgets entscheidet über Innovationskraft, sondern der Zugang zu den richtigen Hebeln.

Der INVEST–Zuschuss für Wagniskapital

Know-how für Start-ups und private Investor*innen zur Marktüblichkeit von Investmentregelungen als Voraussetzung der INVEST-Förderfähigkeit.

Seit 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit dem Förderprogramm „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen – vor allem Business Angels – in junge, innovative Unternehmen mit steuerfreien Zuschüssen. Verträge über die Beteiligung mit Anteilen, aber auch über Wandeldarlehen, die seit 2017 förderfähig sind, müssen marktübliche Klauseln enthalten (Nr. 4.1.3, 2. Unterpunkt der INVEST-Förderrichtlinie). Die Marktüblichkeit bestimmter Klauseln und ihre Kompatibilität mit der INVEST-Förderrichtlinie wurde zum 1. Mai 2025 neu bewertet. Im Folgenden werden Empfehlungen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für (un-)zulässige Gestaltungsformen übersichtsartig dargestellt.

1. Marktüblichkeit von Regelungen im Beteiligungsvertrag

Für eine INVEST-Förderung müssen die erworbenen Anteile während der Mindesthaltedauer von drei Jahren nach dem Anteilserwerb vollumfänglich an den Chancen und Risiken des Beteiligungsunternehmens teilhaben. Eigenkapitalfinanzierungen, die mit marktunüblichen, risikomindernden und einseitig bevorzugenden Vereinbarungen verbunden sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausdrücklich zugelassen sind markt­übliche und gegenüber allen externen Investierenden einer Finanzierungsrunde gleich ausgestaltete Regeln zum Verwässerungsschutz und zu Liquidationspräferenzen (Anlage A.I, 2. Abs. der Förderrichtlinie). 

Fördermittelberatung: Förderlust statt -frust

Sechs Alarmsignale bei der Berater*inwahl, die du kennen und beherzigen solltest.

Fördermittel sind für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor für Wachstum und Innovation. Die Beantragung von Fördermitteln kann jedoch ein steiniger Weg sein, wenn man die falsche Berater*innenwahl trifft. Hier sind sechs Alarmsignale, auf die du bei der Berater*innenwahl achten solltest.

1. Der/die Berater*in hat seinen/ihren Sitz im Ausland

Es gibt keinen logischen Grund, warum ein Beratungsunternehmen, das in Deutschland tätig ist, seinen Sitz im Ausland haben sollte. In einem kürzlichen Fall fiel eine Schweizer Beratungsfirma negativ auf, indem sie deutsche Kund*innen vorausbezahlt und dann sogenannte Phantasieprojekte lieferte. Der Rechtsweg gegen solche Praktiken ist im Ausland wesentlich komplizierter und oft mit hohen Kosten verbunden.

2. Verbiegen der Projektbeschreibungen

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn Berater*innen die Projektbeschreibungen so verändern, dass sie die Innovationsanforderungen erfüllen, auch wenn sie nicht mehr dem eigentlichen Ziel entsprechen. Diese unseriöse Praxis kann Geschäftsführern schlaflose Nächten bereiten, da im Falle einer Prüfung das gesamte Konstrukt schnell zusammenfallen kann. Ein(e) vertrauenswürdige(r) Berater*in sollte klar kommunizieren, wenn ein Projekt nicht förderfähig ist.

3. Vorauskasse und unklare Verrechnungsmodalitäten

Seriöse Berater*innen arbeiten in echter Partnerschaft und sind 100 Prozent erfolgsabhängig bei der Beantragung von Fördermitteln. Dubiose Zahlungsmodalitäten, wie Vorauskasse oder verwirrende Tagessätze, sind ein Warnsignal. Insbesondere bei der Forschungszulage ist eine Vorauskasse ein Warnsignal.

4. Fehlende Referenzen oder Erfahrung

Berater*innen ohne klare Referenzen oder nachweisliche Erfahrung in der Fördermittelbranche sollten skeptisch betrachtet werden. Unternehmen sollten nach konkreten Beispielen für erfolgreich abgeschlossene Projekte fragen und versuchen, mit früheren Kund*innen des/der Berater*in zu sprechen, um ihre Erfahrungen zu verstehen. Überzeugen durch Zeug*innen ist auch hier das Motto.

5. Versprechungen ohne klare Grundlage

Einige Berater*innen könnten unrealistische Versprechungen machen, um Kund*innen zu gewinnen. Solche unseriösen Versprechungen könnten etwa garantierte Erfolgsquoten oder überhöhte Fördermittelbeträge beinhalten. Seriöse Berater*innen setzen realistische Erwartungen und erklären, wie sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen sind.

6. Undurchsichtige Verträge

Wenn der Vertrag mit dem/der Berater*in unklar ist oder versteckte Gebühren und Klauseln enthält, ist dies ein ernstes Warnsignal. Ein transparenter Vertrag sollte alle Dienstleistungen, Gebühren und Verantwortlichkeiten klar definieren.

Fazit

Die Wahl des/der richtigen Berater*in für Fördermittel ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Es gilt: Vergleiche die Angebote verschiedener Fördermittelberatungen. Durch die Beachtung der obengenannten Alarmsignale kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und dich bestmöglich vor Enttäuschungen und hohen Folgekosten schützen.

Sieben ungenutzte Fördermittelschätze für KMU

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bieten Kleinstunternehmen und KMU hohe Zuschüsse – doch viele Potenziale bleiben ungenutzt. Das muss nicht sein!

So zeigt der Fraunhofer-Abschlussbericht zur EEW-Evaluation vom November 2024 für die Jahre 2019 bis 2023, dass die EEW-Förderung weniger als erwartet abgerufen wird. Dies betrifft insbesondere Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) und Modul 6 (Elektrifizierung von Klein- und Kleinstunternehmen).

Die Fördermittelberatung EPSA Deutschland bestätigt, dass besonders KMU bei der EEW- und auch der BEG-Förderung nach wie vor unterproportional beteiligt sind, obwohl sie die Zielgruppe der Förderungen sind.

Bürokratie und Missverständnisse bremsen die Nutzung

Viele Kleinunternehmen glauben, Förderungen seien nur für Großkonzerne wie Tesla oder Wohngebäude zugänglich, oder sie scheuen den bürokratischen Aufwand. Tatsächlich sind BEG und EEW nicht nur für Großunternehmen, sondern auch schon für kleinere Firmen mit 50 oder weniger Mitarbeitenden lukrativ. "Unternehmen investieren Hundertausende bis Millionen in Energieeffizienz, teilweise ohne zu wissen, dass bis zu 60 Prozent gefördert werden können", sagt Martin Deiters, Energieeffizienz-Experte bei Epsa Deutschland. "Wir machen Förderfähiges förderfähig – oft mit minimalem Aufwand für das antragstellende Unternehmen und hohem Return."

Diese sieben Förderschätze warten auf KMU

1. LED-Beleuchtung (BEG): Austausch energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden. Bis zu 15 Prozent Zuschuss auf Investitionen.

Beispiel: Die Investition der Erneuerung der Beleuchtung in einem Teil einer Produktionshalle auf LED lag bei 225.000 Euro, das Unternehmen erhielt eine Förderung in Höhe von 33.750 Euro.

2. Kältetechnik zur Raumkühlung (BEG): Neueinbau oder Optimierung von Kühlsystemen, z. B. in Produktionshallen oder Krankenhäusern. Förderquote bis 15 Prozent.

Beispiel: Ein Krankenhaus investierte 2.500.000 Millionen Euro und bekam 375.000 Euro Förderung.

3. Lüftungs- und Regeltechnik (BEG): Optimierung von Raumluft- und Messsystemen für effiziente Gebäudenutzung. Förderung bis 15 Prozent für Unternehmen.

Beispiel: In einem Bürogebäude wurde eine Lüftungsanlage saniert und mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Investition lag bei 300.000 Euro und die Förderung betrug 45.000 Euro.

4. Wärmepumpen und Solarthermie (BEG): Installation energieeffizienter Heizsysteme. Hohe Antragszahlen bei Wärmepumpen (ca. 20.000 pro Monat), aber Biomasse und Solarthermie werden zu selten beantragt. Die Förderung liegt bis zu 30 Prozent.

Beispiel: Ein Hotel erneuerte seine Heizungsanlage für die Raumheizung und stellte auf Wärmepumpen um. Die Investition belief sich auf 600.000 Euro und die Förderung lag bei 180.000 Euro.

5. Elektrifizierungsprojekte (EEW Modul 6): Elektrifizierung von Anlagen und Prozessen in der Industrie. Bis 60 Prozent für Kleinstunternehmen. Dennoch nur 35.000 Anträge.

Beispiel: Verfahrensumstellung von fossilen Brennstoffen auf eine elektrisch betriebene Anlage. Das Unternehmen investierte 150.000 Euro und wurde mit einer Förderung von 90.000 Euro bedacht.

6. Prozesswärme aus nicht-fossilen Quellen (EEW Modul 2): Umstellung auf Biomasse oder erneuerbare Brennstoffe für industrielle Prozesse wie Trocknung oder Tauchbäder bringen 40 bis 50 Prozent Zuschuss.

Beispiel: Eine Schreinerei mit 60 Mitarbeitern investierte 700.000 Euro in eine Hackschnitzelanlage und sicherte sich 350.000 Euro Förderung.

7. Förderwettbewerb (EEW Modul): Wettbewerbliche Förderung für innovative Projekte. Durchschnittlich 1.500.000 Millionen Euro pro Kund*in.

Beispiel: Ein großes Unternehmen stellte seinen Produktionsprozess um und kann damit 3.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Dafür bekam die Firma 1.200.000 Euro Förderung.

Die BEG-Förderung läuft voraussichtlich bis 31. Dezember 2030, die EEW-Förderung wird regelmäßig überarbeitet und bleibt bis zum 31. Dezember 2028 verfügbar.

Fördermittel für erneuerbare Energien 2025: Chancen für Gründer*innen

Welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups jetzt davon konkret profitieren können, um nachhaltig zu wachsen.

Steigende Energiekosten und wachsendes Umweltbewusstsein bringen immer mehr Gründer*innen dazu, nachhaltige Lösungen fest in ihr Geschäftsmodell zu integrieren. Doch gerade in der Anfangsphase fehlen oft die finanziellen Mittel, um in Photovoltaik, Energieeffizienz oder grüne Technologien zu investieren. Öffentliche Förderprogramme können hier den entscheidenden Unterschied machen – wenn man weiß, wo man ansetzen muss.

In diesem Beitrag zeigen wir, welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups davon konkret profitieren können.

Energiewende im Kleinen: Solaranlagen für Start-ups

Grüne Technologien sind längst nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne. Auch Start-ups können von Photovoltaik-Anlagen, Speichersystemen und intelligenter Energietechnik profitieren – sowohl in Hinblick auf ihre Außenwirkung als auch aus rein wirtschaftlicher Perspektive.

Ein Beispiel: Wer Produktionsflächen, Bürostandorte oder Logistikzentren betreibt, kann mit einer eigenen Solaranlage langfristig Betriebskosten senken und gleichzeitig die Unabhängigkeit vom volatilen Strommarkt erhöhen. Die Einsparungen entstehen nicht nur durch selbst erzeugten Strom, sondern auch durch steuerliche Vorteile und potenzielle Einspeisevergütungen. Dazu kommt: Investitionen in erneuerbare Energien stärken das nachhaltige Profil des Unternehmens – ein zunehmend relevanter Faktor für Investoren, Kund*innen und Mitarbeitende.

Allerdings hängt der wirtschaftliche Erfolg solcher Projekte maßgeblich von der richtigen Planung ab. Eine überdimensionierte Anlage verursacht unnötige Kosten, während eine zu kleine Lösung das Einsparpotenzial ungenutzt lässt. Deshalb ist es ratsam, sich vorab mit dem tatsächlichen Bedarf auseinanderzusetzen. Um die optimale Anlagengröße finden zu können, helfen zum Beispiel Tools wie der Photovoltaikrechner von E.ON.

Vor allem technologieorientierte Start-ups, die viel Strom für Server, Kühlung oder Produktion benötigen, können von der eigenen Energiequelle stark profitieren. Aber auch junge Unternehmen im Handel, Handwerk oder der Kreativwirtschaft gewinnen durch ein stabiles Energiekonzept an Planbarkeit und Resilienz – zwei Eigenschaften, die gerade in der Gründungsphase von unschätzbarem Wert sind.

Förderlandschaft im Überblick

Für Start-ups und kleine Unternehmen in Deutschland gibt es 2025 vielfältige Fördermöglichkeiten, um Investitionen in erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik (PV), zu realisieren. Diese Förderungen reichen von zinsgünstigen Krediten über Einspeisevergütungen bis hin zu regionalen Zuschüssen.

1. KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 270 zinsgünstige Kredite für die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich Planung und Installation. Die Laufzeiten betragen zwischen 5 und 30 Jahren, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Der Zinssatz startet bei etwa 5 % und richtet sich nach der Bonität des Unternehmens.

2. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Unternehmen, die Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Für Anlagen bis 100 kW gelten laut der Bundesnetzagentur ab Februar 2025 folgende Sätze:

  • Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): 5,62 bis 7,94 ct/kWh
  • Volleinspeisung: 10,56 bis 12,60 ct/kWh

Diese Vergütungen bieten eine zusätzliche Einnahmequelle und verbessern die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.

3. Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Förderprogramme an. Beispielsweise unterstützt Nordrhein-Westfalen Unternehmen mit Zuschüssen für PV-Anlagen und Batteriespeicher. In Städten wie Düsseldorf und Köln gibt es spezifische Programme mit Zuschüssen von bis zu 300 €/kWp für PV-Anlagen und bis zu 250 €/kWh für Speicherlösungen.

4. Steuerliche Vorteile

Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Eigenverbrauch von Solarstrom bei Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Zudem entfällt die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern, was die Investitionskosten weiter senkt.

5. Mieterstrommodelle

Start-ups, die Immobilien besitzen oder verwalten, können durch Mieterstrommodelle zusätzlichen Nutzen aus ihrer PV-Anlage ziehen. Dabei wird der erzeugte Solarstrom direkt an Mieter geliefert, was durch das EEG mit einem Mieterstromzuschlag gefördert wird. Dies erhöht die Attraktivität von Immobilien und schafft zusätzliche Einnahmequellen.

Diese Fördermöglichkeiten bieten Start-ups und kleinen Unternehmen in Deutschland attraktive Anreize, in nachhaltige Energieversorgung zu investieren und gleichzeitig wirtschaftlich zu profitieren.

Fazit: Nachhaltigkeit finanzierbar machen

Klimafreundliche Energieversorgung muss kein Luxus für etablierte Unternehmen sein. Wer frühzeitig auf Photovoltaik und andere grüne Technologien setzt, kann langfristig Kosten senken, die Energieversorgung stabilisieren und sich strategische Vorteile sichern. Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schaffen den nötigen finanziellen Spielraum – vorausgesetzt, Planung und Antragstellung sind gut durchdacht. Für Start-ups bedeutet das: Der Einstieg in die Energiewende ist machbar und lohnt sich gleich mehrfach.

(DeepTech-)Innovationen sichern Zukunft

Viele Start-ups widmen sich Zukunftsfeldern wie Nachhaltigkeit oder DeepTech. Mit ihren Innovationen gestalten sie wirtschaftliche Zukunft. Dafür brauchen sie Unterstützung und Geld. Förderbanken bieten beides – und das auf vielfältige Weise.

Transformation ist das Stichwort unserer Zeit. Nordrhein-Westfalen hat damit viel Erfahrung, etwa durch den Wandel weg von Schwerindustrie und Bergbau hin zu moderneren Branchen. Mit dem Wandel kam die Vielfalt. Inzwischen punktet NRW mit starken mittelständischen Familienunternehmen, einer lebendigen Start-up-Szene und einer exzellenten Hochschullandschaft. Doch Transformation ist eine Daueraufgabe. Heute stehen Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.

NRW hat sich das Ziel gesetzt, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden. Den Weg dahin weisen innovative Start-ups – und gerade mit ihnen kann das Land punkten: Laut Green Startup Monitor 2024 (GSM) hat jedes fünfte grüne Start-up Deutschlands seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Fast ein Drittel (29 Prozent) aller Start-ups in NRW sind grün. Das hat gute Gründe: Hier liegen Wissenschaft und Praxis so nah beieinander wie in kaum einer anderen deutschen Region. Forschung und Entwicklung treffen auf eine Industrielandschaft mit Großkonzernen und Hidden Champions im Mittelstand. Das ist ideal, weil durch diese Nähe der Praxisbezug bei innovativen Geschäftsideen direkt gegeben ist. Start-ups können hier ihre Innovationen durch Kooperationen und Vertriebsansätze mit den mittelständischen und großen Industrieunternehmen als Pilotkunden umsetzen, verproben und gemeinsam entlang der Kundenbedürfnisse weiterentwickeln.

Der Green Startup Monitor 2024 zeigt aber auch, dass die Kapitalbeschaffung für viele grüne Start-ups schwieriger geworden ist. 52 Prozent sehen darin eine der größten Hürden, deutlich mehr als im Vorjahr (46 Prozent). Unter nichtgrünen Start-ups sind es 40 Prozent. Und dass, obwohl grünen Start-ups die Kundengewinnung tendenziell etwas leichter fällt – laut GSM sehen dies 16 Prozent weniger als Herausforderung an als bei den nichtgrünen Start-ups. Das zeigt, dass grüne Lösungen auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gefragt sind.

DeepTech verändert unser Leben und Wirtschaften

Das gilt auch für Zukunftstechnologien aus dem Bereich DeepTech. Darunter fallen wissenschaftlich getriebene Innovationen, die unser Leben und Wirtschaften grundlegend verändern werden: Halbleiter und Quantencomputing für Künst­liche-Intelligenz-Anwendungen, aber auch Batterietechnologie und -recycling, Life Sciences und Raumfahrt. DeepTech-Start-ups benötigen oft bereits vor dem Markteintritt signifikante Volumina an Risikokapital, um damit zum Beispiel erste Produktionsanlagen zu finanzieren. Venture Capital-Investoren sind hier bereits mit beträchtlichen Summen investiert.

Zwar ist laut der aktuellen McKinsey-Studie „European DeepTech: Opportunities and Discoveries“ Europas Anteil an der globalen DeepTech-Finanzierung auf 19 Prozent gestiegen. Doch ausschließlich mit privatem Beteiligungskapital haben es deutsche und europäische DeepTech-Unternehmen im globalen Wettbewerb schwer. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und bestimmte Bereiche als wichtig für die technologische Souveränität Europas ausgerufen. So will sie beispielsweise die Entwicklung und Produktion von Halbleitern wieder nach Europa zurückholen. Darauf abzielende EU-Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen Beihilfen zu vergeben. DeepTech-Start-ups können so mehrere hundert Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten, wenn sie einen Eigenanteil von 30 Prozent zum Beispiel über Venture Capital aufbringen. Zeitgleich entstehen neue Ansätze der Finanzierung von DeepTech-Start-ups. So zahlen Kundenaufträge von Forschungsinstituten vermehrt auch einen Teil der Produktentwicklung.

Cylib recycelt alte E-Auto-Batterien

Nicht zuletzt aufgrund der dichten Forschungslandschaft sind einige erfolgversprechende DeepTech-Start-ups in Nordrhein-Westfalen entstanden. Cylib aus Aachen hat beispielsweise ein neues, nachhaltiges und effizientes Verfahren entwickelt, mit dem Lithium-Ionen-Batterien, wie sie für E-Autos verwendet werden, vollständig recycelt werden. Am Ende des Prozesses stehen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wieder marktfähige Rohstoffe zur Verfügung. Ein wichtiges Thema. Denn mit dem weltweit steigenden Absatz von Elektroautos wächst die Nachfrage nach raren Rohstoffen ebenso wie die Menge der zu entsorgenden alten Batterien. Der Bedarf an Recyclinglösungen für diese wird somit immer größer – und parallel dazu wächst das wirtschaftliche Potenzial von Cylib.

Neuartige Chips für künstliche Intelligenz

Ein anderes Beispiel ist Black Semiconductor, ebenfalls aus Aachen. Das Halbleiter-Start-up gehört zu den derzeitigen Hoffnungsträgern der Branche. Das junge Unternehmen will die Datenübertragung von Chips in einem innovativen Verfahren beschleunigen und nutzt hierfür den speziellen Kohlenstoff Graphen. Diese Innovation beschleunigt die für den Einsatz von künstlicher Intelligenz benötigte Datenkommunikation zwischen Chips um ein Vielfaches. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch massiv. Die NRW.BANK hat Black Semiconductor ebenso wie Cylib im Rahmen von NRW.Venture mit Eigenkapital unterstützt.

Außereuropäische Investierende – insbesondere Beteiligungsgesellschaften aus den USA – blicken seit einiger Zeit spürbar intensiver auf deutsche DeepTech-Start-ups. Sie haben weniger Berührungsängste und investieren selbst in frühen Phasen. Auch die Zahl deutscher VC-Fonds mit Fokus auf DeepTech steigt – aber noch nicht genug. Hier wirkt ein Engagement der NRW.BANK wie eine Art Gütesiegel. Ist die Förderbank als Ankerinvestor dabei, fällt anderen Investierenden die Investitionsentscheidung leichter und Finanzierungsrunden lassen sich einfacher realisieren. Zudem engagiert sich die NRW.BANK nicht nur bei Fonds mit dem Fokus auf Wachstumsphasen, sondern auch direkt bei Fonds mit einem Schwerpunkt in der Gründungs- und Frühphase, die aussichtsreiche Start-up-Teams finanzieren und so die Transformation mitgestalten wollen.

Fördermittel beantragen – so geht’s

Sieben Tipps für die überzeugende Formulierung eines erfolgversprechenden Förderantrags.

Fördermittel sind wichtig, um die wirtschaftliche Zukunft (d)eines Betriebes zu sichern. Beim Beantragen der Mittel hängt vieles von der Überzeugungsarbeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ab. Folgende sieben Tipps helfen dir, die Formulierung deines Fördermittelantrags überzeugend zu gestalten.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 1: Form beachten

Es ist immer wieder überraschend, wie unfreundlich der Förderantrag manchmal gestellt wird. Schlechte Struktur, schlechte Lesbarkeit, verwirrende Quellen, Verzicht auf Textabsätze und Wahl einer kleinstmöglichen Schriftart, um möglichst viel Text in der Anwendung unterzubringen, klare und erkennbare Stilbrüche, keine Bilder usw. Für Leser*innen ist das nicht angenehm. Achte daher von Anfang an auf eine ordentliche Form, wie bspw. einen einheitlichen Aufbau bzw. Zitierstil, Lockerheit von Text und Absätzen und „Einreichen von Themen“, Untertiteln und Bildern sowie Kopf- und Fußzeilen. Denn die Augen werden folgen – am besten überprüft man den Antrag lieber einmal zu oft als zu selten, auch in Hinblick auf die Frage, ob man das eingereichte Dokument selbst gern lesen würde.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 2: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Das gilt für Förderanträge ganz besonders. Technische Zeichnungen, Diagramme oder Bilder anderer Prozesse veranschaulichen die zu entwickelnden Konzepte. Listen unterstützen die Lesbarkeit des Antrags mithilfe der Aufzählungen. Gute Grafiken zu erstellen, erfordert natürlich viel Arbeit, aber diese Arbeit lohnt sich immer. Einerseits können Sie durch eine gute Grafik die Verständlichkeit des Antrags erhöhen und damit auch die Zulassungschancen, andererseits musst du die Fakten selbst sorgfältig prüfen und organisieren, um brauchbare, grafische Darstellungen vorzubereiten.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 3: Fachbegriffe

Es müssen nicht alle Abkürzungen und Fachbegriffe erklärt werden, die in der Anwendung verwendet werden. Erkläre jedoch auf jeden Fall Begriffe, die Personen, die sich mit dem Thema normal nicht beschäftigen, nicht bekannt sein dürften. Wird die Erklärung an der falschen Stelle vergessen, steigt die Gefahr, dass der Antrag unverständlich wird. Wenn die Anwendung hingegen mit trivialen Erklärungen überladen ist, wird die Lesbarkeit reduziert.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 4: Risiko aktiv reduzieren

In vielen Ausschreibungen wird gefordert, dass auch im Förderantrag Risiken angesprochen und bewertet werden. Ein Fehler, der an dieser Stelle begangen werden kann, besteht darin, die bestehenden Risiken zu unterschätzen oder nicht zu erwähnen, aus der Befürchtung, dass der Antrag möglicherweise wegen erheblicher Unermesslichkeit nicht mehr infrage kommt. Wer so vorgeht, verkennt die eigentlichen Förderabsichten der meisten Förderer: Um Forschungsprojekte zu finanzieren, sind öffentliche Mittel natürlich nur dann notwendig, wenn technische oder wirtschaftliche Risiken bestehen, ansonsten ist eine solche Unterstützung nicht erforderlich.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 5: Zusammenarbeit

Online zu arbeiten, ist die Zukunft. Obwohl die meisten Menschen auch noch persönlich zusammenarbeiten, wird es immer schwieriger, nicht online zusammenzuarbeiten. Viele Leute halten ihre Dateien im "Geheimdienst"-Modus geöffnet, was schnell zu Verwirrung bei Teammitgliedern führt, die zu unterschiedlichen Zeiten an denselben Dateien arbeiten, ohne zu wissen, was darin enthalten ist. Ein neuer Finanzierungsantrag kann einfacher geschrieben werden, wenn Online-Tools wie Google Drive und MS Teams verwendet werden. Auf diese Weise kannst du Dateien weitergeben, Aufgaben zuweisen und Termine und Besprechungen einfacher planen und verwalten.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 6: Finaler Autor

Am Ende der Arbeiten am Förderantrag solltest du eine(n) Autor*in benennen, der bzw. die für die finale Version des Antrags verantwortlich ist. Die Verwendung unterschiedlicher "Writer" kann, sofern nicht standardisiert, zu Problemen oder Fehlern führen. Autor*innen unterscheiden sich in der Verwendung von Wörtern, Methoden und Stil, was im ungünstigsten Fall zu Verständnisfehlern führen kann.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 7: Telefonkontakt

Wenn es möglich ist, den Projektsponsor telefonisch zu kontaktieren, stelle sicher, dass du dies tust. Dies hat mehrere Vorteile: der offensichtlichste ist, dass es deinen Enthusiasmus und Eifer für den Erfolg deines Projekts zeigt und man zusätzliche Hinweise bekommt.

Fazit

Vertraue den hier genannten Expertentipps und vergiss nie: Hier geht es um Überzeugungsarbeit! Ein Förderantrag soll keine wissenschaftliche Publikation sein, sondern ein erster Eindruck. Es ist kein Werbeflyer und du bettelst definitiv nicht um Geld. Der Zweck des Antrags ist es, jede(n) potenzielle(n) Leser*in von deinem Projekt zu überzeugen. Um dies zu erreichen, sollte sich ein guter Förderantrag an der Schreibweise eines gut geschriebenen Romans orientieren, in dem immer mehr Spannung aufbaut wird.

Der Autor Maximilian Schreiber ist Unternehmer, Gründerberater und Fördermittelexperte, der Kund*innen im gesamten DACH-Raum betreut. https://zielfuehrendeberatung.de/

Start-up-Förderung: innovative Idee sucht Kapital

Die Finanzierungslandschaft für Start-ups ist vielfältig und komplex. Von Venture Capital über staatliche Gründungszuschüsse gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Grundstein für den Unternehmenserfolg legen.

In der Welt der Start-ups können schon Kleinigkeiten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Da ist es umso wichtiger, in elementaren Fragen – wie der Auswahl des Förderprogramms – die richtige Entscheidung zu treffen. Förderprogramme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch den Zugang zu Netzwerken, Mentoring und wertvollem Know-how: Alles Voraussetzungen, die für junge Unternehmen existenziell sind. Die unterschiedlichen Formen schließen Venture Capital (VC), Business Angels, Gründungszuschüsse und weitere spezialisierte Programme ein. Sie alle bringen eigene Vorteile und Anforderungen mit sich. Deshalb ist es für Start-ups wichtig, ihre spezifischen Ziele und Bedürfnisse vorab zu identifizieren, anhand derer sie die optimale Förderung wählen können.

CV und CVC: Kapitalspritzen und strategische Partnerschaften

Zu den wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups gehören VC und Corporate Venture Capital (CVC). Beide bieten finanzielle Förderung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und ihren Zielen. VC bezieht sich auf Fonds und Investor*innen, die ihr Geld häufig in frühphasige Start-ups mit großem Wachstumspotenzial stecken. Im Austausch für Unternehmensanteile gehen sie dabei bewusst große Risiken ein. Für Start-ups hat das den Vorteil, dass sie schnell an viel Kapital kommen und schnell skalieren können. Außerdem erhalten die Gründer*innen Zugriff auf das Netzwerk der VCs und werden beraten. Falls sich Start-ups für einen VC entscheiden, bedeutet das allerdings auch, dass sie durch die Abgabe von Unternehmensanteilen ein Stück weit Kontrolle abgeben. Außerdem erwarten VCs meist hohe Renditen, was zu hohem Wachstumsdruck führt.

Anders verhält es sich beim CVC-Modell. Hier investieren etablierte Unternehmen in Start-ups, die ihnen helfen sollen, strategische Ziele zu verfolgen oder den Zugang zu neuen Märkten und Innovationen zu ermöglichen. Ein Beispiel für ein CVC ist Wayra, der Corporate-Accelerator und Investmentarm von O2 Telefónica. Start-ups profitieren hier von strategischen Partnerschaften mit dem Mutterkonzern, dem Zugang zu dessen Ressourcen sowie Kund*innen und daher auch von einem schnellen Weg zur Umsatzgenerierung. Ein Nachteil von CVC: Partnerschaften mit großen Unternehmen können die Flexibilität des Start-ups vermindern.

Solltest du dich für eine Finanzierung durch VCs oder CVCs entscheiden, geben dir diese Tipps und To-do’s Hilfestellung:

  • Geschäftsplan und Pitch Deck: Entwickle einen überzeugenden Geschäftsplan und ein Pitch Deck, das Geschäftsmodell, Marktanalyse, Produkt, Team und Finanzprognosen klar darstellt.
  • Marktverständnis: Dokumentiere ein tiefes Verständnis für den Zielmarkt und zeige, wie dein Produkt oder deine Dienstleistung diesen Markt adressiert.
  • Klare Alleinstellungsmerkmale (USPs): Artikuliere deine USPs und wie sich dein Unternehmen von Wettbewerber*innen abhebt.
  • Traktionsnachweis: Weise nach, dass dein Unternehmen Traktion hat, und zwar durch Kund*innenwachstum, Umsatz, Partnerschaften oder andere KPIs.
  • Netzwerkaufbau: Knüpfe frühzeitig Kontakte zu potenziellen Investor*innen, um Beziehungen aufzubauen und Feedback zu erhalten.

Business Angels als Wegbereiter*innen

Business Angels sind Privatpersonen, die Start-ups mit ihrem eigenen Kapital unterstützen und häufig in den frühen Phasen investieren. Neben der Finanzierung profitieren Start-ups von deren Expertise und Netzwerk. Häufig sind Business Angels erfolgreiche Unternehmer*innen, die selbst einmal ein Start-up aufgebaut haben. Damit dienen sie als Mentor*innen und können auch in schwierigen Phasen mit Rat und Tat beiseite stehen.

Um Business Angels auf sich aufmerksam zu machen, müssen Start-ups eine durchdachte Strategie verfolgen. Messen, Netzwerkveranstaltungen oder Online-Plattformen können geeignete Orte sein, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ähnlich wie bei VCs gilt es, die Investor*innen mit einer schlüssigen Präsentation des Geschäftsmodells, Marktpotenzials und Teams zu überzeugen.

Wie der Staat junge Unternehmen unterstützt

Neben der privaten Förderung gibt es auch staatliche Gründungszuschüsse und öffentliche Programme. Meistens müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden, da der Staat ein großes Interesse an innovativen Unternehmen hat. Die Förderprogramme beinhalten oft Beratung, Schulungen und andere hilfreiche Ressourcen.

Die folgende Auflistung bietet dir eine Auswahl an Förderprogrammen, die Start-ups hierzulande zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen findest du online unter den nachfolgend genannten Links bzw. auf www.starting-up.de und www.grunderberater.de

Dr. Camillo Werdich, Mitgründer von Sinpex

 

„Programme wie EXIST und Bayern Innovativ waren bei der Gründung von Sinpex ein echter Gamechanger. Allerdings wird dir bei der Bewerbung schnell klar: Ohne klare Vision und eine gut durchdachte Technologie kommst du nicht weit. Aber es ist nicht nur das. Du brauchst auch jemanden, der dich unterstützt, zum Beispiel einen Universitätsprofessor. Die Unterstützung von Fördermittelberatern lohnt sich hingegen nicht. Die haben oft eigene Interessen und am Ende zahlst du drauf. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt risikofrei und ohne den Verlust von Firmenanteilen – perfekt in der Gründungsphase! So kannst du dich voll auf die Realisierung deiner Idee konzentrieren, ohne Angst vor Verwässerung. Für uns war das ein riesiger Vorteil, denn so konnten wir das erste Jahr voll in unsere ‚Findungsphase‘ investieren, ohne finanzielle Risiken.“

EXIST-Gründerstipendium

Die geförderten Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein Gründungsstipendium, um einen Business­plan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Das Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für den persönlichen Lebensunterhalt sowie Sachausgaben und Coaching, www.exist.de

Young Innovators: Messeförderung für Start-ups 2024

Mit diesen Zuschüssen können Firmengründer*innen und Jungunternehmer*innen 2024 bei einer Messebeteiligung in Deutschland rechnen. Über 70 Messen stehen zur Wahl.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für das Förderprogramm Young Innovators über 70 Messen ausgewählt. Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA hat die Messen jetzt auf seiner Website www.auma.de veröffentlicht.

Die Unterstützung richtet sich an junge Firmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Gefördert wird die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand „Innovation made in Germany“ auf Messen aller Branchen. Die Förderung umfasst unter anderem eine bis zu 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.

Das Messeprogramm für junge, innovative Unternehmen aus Deutschland gibt es seit 2007. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die dafür nötige Richtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bis mindestens 2028 verlängert. Erstmals wurde die Förderung für fünf Jahre festgesetzt, der längste Zeitraum bisher.

Es gilt: Start-ups und Gründer*innen können Messeförderung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht aller relevanten Messen 2024, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim AUMA zur Verfügung.

Die StartingUp-Förderdatenbank

Wichtige Infos zur Benutzung der StartingUp-Förderdatenbank.

Wir freuen uns, dass Sie StartingUp für Ihre Fördermittel-Recherche benutzen. Sie finden in der StartingUp-Förderdatenbank die relevanten Fördermittel für Startups und KMUs.

Die Förderdatenbank wird laufend aktualisiert.

Wenn Sie ein bestimmtes Fördermittel suchen, können Sie innerhalb des Bundesland suchen bzw. die » Suchfunktion nutzen.

Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:

  • Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
  • Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
  • Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
  • Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
  • Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

Bayern

Startkredit


Universalkredit


Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)


Innovationsgutschein 1 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein 2 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein spezial für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Vorgründungscoaching


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bürgschaften der LfA


Beteiligungskapital der BayBG 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds EFRE Bayern 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds Start-Up! 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Seedfonds (Clusterfonds Seed)


Beteiligungskapital für Existenzgründer 


Akutkredit


Investivkredit


Universalkredit


Universalkredit Innovativ


Technokredit


Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP)


Energiekredit


Ökokredit


Bayerische Film- und Fernsehförderung


Computerspielförderung


Bayerisches Energieforschungsprogramm


Bayerisches Forschungsprogramm "Bio- und Gentechnologie" (BayBIO)


Bayerisches Forschungsprogramm „Medizintechnik“ (BayMED)


Bayerisches Forschungsprogramm „Neue Werkstoffe“ (BayNW)


FuE-Programm "Elektronische Systeme


FuE-Programm „Informations- und Kommunikationstechnik“


Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen (BayEMA)


Auftragsgarantien


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds (BKI)


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Wachstumsfonds Bayern


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds EFRE Bayern


Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in Bayern


Förderung besonderer Rundfunkprogramme


Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten


Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil B - Investitionsförderung (WBB)


Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald


Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie)


Förderung der klimaschonenden Treibstoffversorgung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen (RapsTrak200)


Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)


Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)


Zuwendungen zum teilweisen Ausgleich von Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur (Schadensausgleich)


Förderung von moderner Produktionstechnik im Rahmen des FITness-Programms Nord- und Ostbayern


Infrakredit Tiefengeothermie / Förderung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen


Förderung der CO2-Vermeidung durch Biomasseheizanlagen (BioKlima)


Förderung von Energiekonzepten (und kommunalen Energienutzungsplänen)


Export Bavaria 3.0 – Go International


Mittelständisches Messeprogramm


Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe


Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung


Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“


Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)


Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Innovationsfonds EFRE Bayern


Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte


Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)


Digitalbonus


Digitalkredit


Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“


Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Wirtschaft


Brandenburg

Brandenburg-Kredit Gründung


ProFIT Brandenburg (Zuschuss)


ProFIT Brandenburg (Darlehen)


Gründung innovativ


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg


Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand


BFB Wachstumsfonds Brandenburg


Frühphasen- und Wachtumsfonds


Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung


Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum


Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM)


Brandenburg-Kredit Mezzanine II


Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe


Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand


Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)


Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau


Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit (RENplus)


Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen


Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei


Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)


Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL)


Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)


Zuwendungen aus der Fischereiabgabe


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


GAP-Finanzierung Film


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)


Brandenburger Innovationsfachkräfte


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Innovationen brauchen Mut (IbM)


Meistergründungsprämie Brandenburg


Mikrokredit Brandenburg


Thüringen

Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen


Beteiligungen der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm-t)


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Gründerrichtlinie – Erhöhung der Stabilität von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmensgründungen


Thüringen-Invest


Thüringen-Dynamik


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - GuW Thüringen


Thüringen-Kapital


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT basis


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT guw80


Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)


Garantien durch die Bürgschaftsbank Thüringen - BBT garant


Gründerrichtlinie - Mikrokredite


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen - BBT express


Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) 


Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)


Konsolidierungsfonds


Konsortialfinanzierung


Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten


Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung


Fachkräfterichtlinie - Förderung der Fachkräftegewinnung und -sicherung


Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen (GREEN invest)


Elektromobilität Thüringen (Flankierende Maßnahmen)


SolarInvest – Förderung des Eigenstromverbrauchs


Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (LFE)


Strukturförderhilfe Forst


Thüringer Agrar-Bürgschaftsprogramm


Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Richtlinie)


Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung (FuE-Personal Richtlinie)


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)


Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)


Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)


Förderung von Kleinkläranlagen


Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Hamburg

Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)


Hamburg-Kredit - Gründung und Nachfolge


InnoRampUp


Hamburger Weiterbildungsbonus 2020


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg


BG-Start!


Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH


Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen


Hamburg-Kredit Innovation


Avale für die Filmwirtschaft


Energiewende in Unternehmen - Beratungsleistungen


Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung


Filmförderung


Hamburg-Kredit Global


Hamburg-Kredit Wachstum


Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg


Erneuerbare Wärme


Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen


Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)


Förderung der Gesundheitswirtschaft


Programm für Innovation (PROFI)


Elbkulturfonds


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse


Förderung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung


Investive Agrarförderung - Agrarinvestitionsförderprogramm


Investive Agrarförderung - Investitionen zur Diversifizierung


Maßnahmen der ländlichen Entwicklung