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Produktivität statt Überstunden: Wie Echtzeitdaten das Finanzwesen von morgen steuern
Das KI-gestützte Fintech Embat beendet das Excel-Chaos im Treasury und macht Finanzteams mit Echtzeitdaten fit für die Zukunft.
Berlin, 28. April 2026 – Es ist ein bekanntes Bild in den Finanz- und Treasury-Abteilungen des deutschen Mittelstands: Wenn der Monatsabschluss naht oder Ad-hoc-Berichte für die Geschäftsführung benötigt werden, bleiben die Schreibtischlampen bis spät in die Nacht an. Die manuelle Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen Bankportalen und historisch gewachsenen Excel-Listen kostet nicht nur Nerven, sondern vor allem wertvolle Zeit.
Das schnell wachsende Fintech Embat tritt an, um genau diesen Engpass aufzulösen. André Reimers, Head of DACH, treibt diese Mission im deutschsprachigen Raum als Gesicht des Unternehmens voran. Seine Kernüberzeugung: Wer heute noch regelmäßig Überstunden machen muss, um finanzielle Transparenz zu schaffen, leidet nicht unter mangelnder Einsatzbereitschaft – er leidet unter einem strukturellen Datenproblem.
Beeindruckendes Wachstum durch das Lösen echter Pain Points
Dass der Schmerz in den Finanzabteilungen groß und der Bedarf an modernen Lösungen riesig ist, belegen die Zahlen, mit denen Embat den europäischen Markt aufrollt. Mit einem starken Kundenwachstum im deutschen Markt von über 250 Prozent im vergangenen Jahr und mittlerweile mehr als 400 mittelständischen und großen Unternehmenskunden weltweit hat sich das Fintech als fester Player etabliert. Das stetig wachsende Transaktionsvolumen von 250 Millionen Euro zeigt deutlich: Der Wechsel von fehleranfälligen Tabellen zu automatisierten Cloud-Lösungen ist in vollem Gange.
Der Weg aus der Excel-Falle
Mit seiner Technologie nimmt Embat den Kampf gegen ineffiziente Prozesse im Treasury auf. Anstatt hochqualifizierte Mitarbeiter mit repetitiver Datenpflege zu binden, automatisiert das System die Konsolidierung aller relevanten Finanzdaten.
„Die Erwartungshaltung, dass komplexe Finanzanalysen zwingend mit langen Abenden im Büro einhergehen müssen, ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß“, erklärt André Reimers. „Wenn Cashflow, Liquidität und Runways per Knopfdruck in Echtzeit abrufbar sind, ändert sich die gesamte Arbeitsdynamik. Finanzteams können aus dem reaktiven Modus heraustreten und sich auf die strategische Steuerung des Unternehmens konzentrieren.“
Hohe Innovationskraft trifft auf lokales DACH-Verständnis
Embat profitiert von einer enormen Innovationsgeschwindigkeit und Agilität, auf der die starke technologische Basis des Unternehmens beruht. Wie diese passgenau auf die spezifischen Bedürfnisse des deutschen Marktes übersetzt wird und für eine hohe lokale Marktpräsenz sorgt, zeigt André Reimers an den Standorten in München und Berlin.
Von diesen beiden Standorten aus steuert André Reimers das DACH-Geschäft und stellt das tiefe Verständnis für die komplexen Strukturen und hohen Sicherheitsbedürfnisse des deutschen Mittelstands sicher. Das Team zeigt dabei, wie moderne, dezentrale Zusammenarbeit erfolgreich funktioniert. Das Vertrauen der stetig wachsenden deutschen Kundenbasis fußt dabei auf dieser geballten lokalen Expertise gepaart mit der unerschütterlichen Zuverlässigkeit der Systeme.
Führen durch Resultate, nicht durch Anwesenheit
Die Botschaft an die Finanzwelt ist klar: Moderne Führung, hohe Produktivität und Skalierbarkeit erfordern keine starren Kontrollmechanismen oder endlosen Arbeitstage. Sie erfordern radikale Datentransparenz und die richtigen digitalen Werkzeuge. Wenn die Daten in Echtzeit fließen, sinkt die Fehlerquote, die Entscheidungsgeschwindigkeit steigt – und die systembedingten Überstunden im Treasury gehören endgültig der Vergangenheit an.
Über Embat:
Embat ist ein KI-gestütztes FinTech mit Schwerpunkt auf Treasury-Management, das es mittelständischen Unternehmen und Großkonzernen ermöglicht, ihre Finanzprozesse in Echtzeit zu zentralisieren. Gegründet von Antonio Berga und Carlos Serrano – ehemaligen J.P. Morgan-Managern mit umfassender Erfahrung im Corporate Banking – sowie Tomás Gil, dem ehemaligen CTO von Fintonic, entstand die Plattform mit der Mission, die Finanzabteilung zu digitalisieren. Die klare Prämisse dabei: Technologie von Finanzexperten für Finanzexperten.
Durch seine hybride Konnektivität lässt sich Embat in über 15.000 Banken und führende ERP-Systeme integrieren und beseitigt so jegliche Datenfragmentierung. Das wichtigste Alleinstellungsmerkmal ist TellMe, ein „Agentic Treasury Analyst“ (autonomer KI-Analyst), der Cashflow-Muster erkennt, komplexe Kontenabstimmungen automatisiert und strategische Entscheidungen zur Optimierung der Liquidität vorschlägt.
Mit Niederlassungen in Madrid, London, Berlin und München definiert Embat die Zukunft des Corporate Finance neu.
Die Forschungszulage – dein Innovations-Booster
Die Forschungszulage – ein oft unterschätztes Fördermittel – avanciert 2026 zu einem noch attraktiveren Finanzierungshebel für Forschung und Entwicklung (F&E).
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Erstattung für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Anders als bei Projektförderungen muss man sich nichts vorab bewilligen lassen, sondern reicht nachträglich einen Antrag für durchgeführte Arbeiten ein.
Ab 2026 wird die Forschungszulage noch attraktiver: Die Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Millionen Euro jährlich. Bei 25 Prozent Fördersatz sind das bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen. Start-ups und KMU profitieren dank erhöhter Fördersätze sogar von bis zu 4,2 Millionen Euro. Neu ist zudem eine 20-Prozent-Pauschale für Gemeinkosten, die ohne Einzelnachweis berücksichtigt wird. Das Besondere: Die Auszahlung erfolgt auch bei Verlusten oder ohne Steuerlast; für Start-ups in der Aufbauphase ein enormer Vorteil.
Wer profitiert?
Die Forschungszulage ist bewusst niederschwellig gestaltet. Du musst kein Technologie-Unternehmen haben und keine Labore betreiben. Entscheidend ist nur, dass du F&E-Arbeit leistest. Förderfähig ist, wer einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland hat, steuerpflichtig ist (auch bei Verlusten!), eigenständige F&E-Projekte durchführt.
Was zählt als Forschung und Entwicklung?
Der Begriff ist breiter, als viele denken. Es geht nicht nur um Grundlagenforschung im klassischen Sinn, sondern auch um die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die Lösung technischer oder wissenschaftlicher Unsicherheiten und systematisches Arbeiten auf Basis wissenschaftlicher Methoden.
Typische Beispiele aus der Start-up-Welt
- Ein FinTech entwickelt einen KI-basierten Algorithmus für Betrugserkennung.
- Ein FoodTech optimiert Fermentationsprozesse für pflanzliche Fleischalternativen.
- Ein SaaS-Start-up programmiert eine innovative Datenbank-Architektur für Echtzeitanalysen.
- Ein MedTech entwickelt einen neuartigen Sensor für tragbare Gesundheitsgeräte.
Wichtig: Auch wenn dein Projekt am Ende scheitert, bleibt die Förderung bestehen. Es zählt der Versuch, etwas Neues zu schaffen – nicht ausschließlich der Erfolg.
Nicht gefördert werden reine Anpassungen, Routineentwicklungen oder bloße die Anwendung bekannter Verfahren.
Wie funktioniert die Beantragung?
Der Prozess läuft in zwei Schritten und ist deutlich unbürokratischer als klassische Förderprogramme.
1. Bescheinigung beim Finanzamt für Forschungszulage
Zunächst musst du nachweisen, dass dein Projekt als F&E-Vorhaben qualifiziert ist. Dafür reichst du beim zuständigen Finanzamt für Forschungszulage (bundesweit gibt es nur das in Nürnberg) folgende Unterlagen ein:
- Beschreibung des F&E-Vorhabens,
- Darlegung der wissenschaftlichen/technischen Unsicherheiten,
- Beschreibung deiner systematischen Vorgehensweise,
- Zeitplan und Budget.
Der Antrag sollte präzise sein, drei bis fünf Seiten sind zumeist ausreichend, detaillierte Kalkulationen müssen nicht einreicht werden. Das Finanzamt prüft innerhalb von drei Monaten und stellt bei positiver Bewertung eine Bescheinigung aus, die drei Jahre gültig ist.
2. Zulageantrag beim Betriebsstättenfinanzamt
Mit der Bescheinigung beantragst du die Zulage bei deinem lokalen Finanzamt. Hier werden die förderfähigen Aufwendungen berechnet:
- Löhne und Gehälter von Mitarbeitenden in F&E (inklusive Lohnnebenkosten), 60 Prozent der Auftragskosten bei externen Dienstleister*innen (z.B. Entwickler*innen, Labore, Hochschulen).
- Neu ab 2026: Zusätzlich 20 Prozent Gemeinkostenpauschale auf die Personalkosten, ohne Einzelnachweis für Miete, Strom, IT oder Verwaltung.
Diese Vereinfachung spart erheblichen Dokumentationsaufwand und macht die Forschungszulage gerade für Start-ups noch attraktiver. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Monate nach Antragstellung.
Chancen und Stolperfallen für Start-ups
Die größten Chancen
- Liquidität in kritischen Phasen: Gerade in den ersten Jahren kämpfen Start-ups mit Cashflow-Problemen. Ab 2026 bietet die Forschungszulage noch mehr planbare Liquidität: Durch die höhere Bemessungsgrenze und die Gemeinkostenpauschale können deutlich mehr Kosten geltend gemacht werden, ohne Verwässerung von Anteilen oder zusätzlichen Schulden.
- Kombinierbar mit anderen Förderungen: Du kannst die Forschungszulage parallel zum exist Gründerstipendium, zu Investitionszuschüssen oder anderen Programmen nutzen. Lediglich bei direkten Projektförderungen (z.B. ZIM) müssen die geförderten Kosten sauber getrennt werden.
- Wettbewerbsvorteil im Fundraising: Investor*innen schätzen Start-ups, die alle verfügbaren Förderinstrumente nutzen. Die Forschungszulage zeigt, dass du strukturiert arbeitest und öffentliche Mittel effizient einsetzt.
- Weniger Bürokratie ab 2026: Die neue Gemeinkostenpauschale macht das Verfahren deutlich einfacher. Du musst nicht mehr jeden Cent für Raumkosten, Energie oder IT-Infrastruktur einzeln nachweisen, die 20 Prozent werden automatisch aufgeschlagen.
Die häufigsten Stolperfallen
- Zu späte Dokumentation: Der Klassiker – du entwickelst monatelang, aber erfasst nicht systematisch, wer wann woran arbeitet. Ohne nachvollziehbare Dokumentation lehnt das Finanzamt den Antrag ab.
Lösung: Führe von Tag eins an Projekttagebücher oder nutze digitale Tools. - Unklare Projektabgrenzung: Arbeiten deine Entwickler*innen gleichzeitig an F&E-Projekten und an Routine-Features, musst du das klar trennen können. Mische nicht alles in einen Topf.
Lösung: Definiere F&E-Projekte explizit und erfasse die Arbeitszeit getrennt. - Zu vage Projektbeschreibung: „Wir entwickeln eine App“ reicht nicht. Das Finanzamt muss verstehen, welche wissenschaftlich-technische Unsicherheit du lösen willst.
Lösung: Formuliere konkret – „Wir entwickeln einen Algorithmus zur Echtzeit-Sprachübersetzung mit minimaler Latenz unter 100 ms, was bisherige Lösungen nicht erreichen.“ - Förderfähige Kosten übersehen: Viele Start-ups berücksichtigen nur die Gehälter ihrer Entwickler*innen, vergessen aber Lohnnebenkosten oder externe Dienstleister*innen.
Lösung: Rechne alle direkten F&E-Kosten zusammen, auch anteilige Kosten für Werkstudent*innen oder Freelancer*innen. - Fristen verpassen: Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
Lösung: Wenn du 2021 bereits F&E betrieben hast, gilt die Frist bis zum 31.12.2025. - Eigenleistung unterschätzen: Gerade Gründer*innen arbeiten selbst intensiv an der Entwicklung mit, vergessen aber, ihre eigene Arbeitszeit anzusetzen.
Lösung: Auch Geschäftsführer*innengehälter sind förderfähig, wenn du direkt an F&E arbeitest.
Checkliste für deinen Einstieg
- Analysiere, welche deiner Projekte als F&E qualifizieren.
- Implementiere eine systematische Zeiterfassung für F&E-Tätigkeiten.
- Sammle alle Unterlagen zu deinem technischen Vorgehen.
- Kalkuliere deine förderfähigen Kosten (inklusive externer Dienstleister*innen).
- Stelle den Bescheinigungsantrag vor Fristablauf.
- Prüfe, ob du Unterstützung durch spezialisierte Berater der Forschungszulage benötigst.
Die Investition von einigen Tagen Arbeit kann dir fünf- bis sechsstellige Beträge einbringen. Bares Geld, das du in weiteres Wachstum, neue Mitarbeitende oder die nächste Produktversion investieren kannst.
Der Autor Markus Pöhlmann, Gründer und CEO der Banhoek Consulting GmbH, ist Experte für die Forschungszulage.
Raus aus dem Fördermittelwahn!
Fördermittel bleiben viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an der Antragstellung. Eine durchdachte Finanzierungs-Roadmap schafft Abhilfe.
Für viele verspricht die Gründung eines Start-ups Freiheit, kreative Selbstverwirklichung und ein Arbeitsleben, das Sinn stiftet. Doch die Begeisterung für die eigene Idee wird oftmals schnell von den harten wirtschaftlichen Tatsachen eingeholt, die besonders in der Anfangszeit gnadenlos zuschlagen können. Monat für Monat entscheidet die Liquidität darüber, ob sich ein Geistesblitz in ein nachhaltiges Geschäftsmodell verwandelt oder im Keim erstickt. Fördermittel können in dieser Phase zur entscheidenden Brücke werden, um aus einer ersten Idee eine tragfähige Grundlage zu schaffen, auf der sich langfristig aufbauen lässt. Dennoch bleiben diese Möglichkeiten viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an den Hürden der Antragstellung. Förderungen sind potenzielle Wachstumstreiber – doch um sie sinnvoll einzusetzen, braucht es Wissen und Planung.
Förderung als strategisches Instrument
Es mangelt nicht an Gründer*innen in Deutschland, die wissen, dass es Förderprogramme gibt; doch nur wenige nutzen diese als strategisches Element ihrer Finanzierung. Die Förderlandschaft gestaltet sich umfangreich und divers: Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Innovationsförderungen oder Programme zur Unterstützung von Personalkosten stehen bereit, um Start-ups in unterschiedlichen Phasen zu helfen. Deutschland zeigt sich hier tatsächlich als Gründerland, das innovative Ideen unterstützen will.
Doch genau diese Vielfalt führt oft dazu, dass sich Gründer*innen in Fristen, Auflagen und individuellen Bedingungen verlieren. Förderprogramme von Bund, Ländern und EU erfordern genaue Kenntnis über die Antragswege und den richtigen Zeitpunkt. Viele Gründer*innen kennen Namen wie exist oder den Gründungszuschuss, doch selten wird verstanden, wie diese Programme effizient miteinander kombinierbar sind oder wie sie sich optimal in die eigene Wachstumsstrategie einfügen. So bleibt Förderung oft eine theoretische Option, während sie in der Praxis ungenutzt bleibt oder fehlerhaft beantragt wird. Wer Fördermittel lediglich als späte Notfallmaßnahme betrachtet, vergibt die Chance, sie als aktives Steuerungsinstrument im Wachstumsprozess einzusetzen.
Warum viele Förderprojekte ins Stocken geraten
Dass Fördermittel in Start-ups nicht den erhofften Effekt erzielen, liegt selten an den Ideen, sondern meist an fehlender Förderstrategie. Ein häufiger Fehler ist eine falsche Erwartungshaltung: Viele gehen davon aus, Förderungen seien unkomplizierte Geldquellen, die alle finanziellen Engpässe umgehend lösen. Die Realität ist komplexer. Anträge erfordern eine klare Struktur, nachvollziehbare Zahlen und ein Konzept, das mit den Zielen des/der Fördergebenden zusammenpasst. Ein weiteres Problem liegt in der fehlenden Integration von Fördermitteln in die Finanz- und Wachstumsplanung.
Werden Gelder ohne eine durchdachte Investitionsstrategie beantragt, besteht die Gefahr, dass sie zwar bewilligt werden, jedoch in operativen Löchern versickern, anstatt den skalierbaren Aufbau des Unternehmens zu unterstützen. Nicht zu unterschätzen sind zudem die administrativen Anforderungen, die mit Förderungen einhergehen. Unvollständige Anträge, verpasste Fristen oder der Aufwand für Verwendungsnachweise können ein eigentlich hilfreiches Förderprojekt in eine Belastung verwandeln, die Ressourcen frisst und den Fokus von der operativen Arbeit ablenkt.
Förderung professionell vorbereiten
Gründer*innen sollten Fördermittel niemals isoliert betrachten, sondern als festen Bestandteil einer durchdachten Finanzierungsstrategie, die Eigenkapital, Fremdkapital und öffentliche Mittel sinnvoll kombiniert. Wer diese Haltung verinnerlicht, kann Förderprojekte so vorbereiten, dass sie ihr Potenzial als echter Wachstumsmotor entfalten. Hier zeigt sich der Wert professioneller Unterstützung. Eine fundierte Fördermittelberatung kann nicht nur passende Programme identifizieren, sondern auch dabei helfen, Förderungen in die Gesamtfinanzplanung einzubetten. Sie sorgt dafür, dass Anforderungen verstanden, Fristen eingehalten und Anträge präzise vorbereitet werden. Dies ist insbesondere für technologieorientierte oder nachhaltige Geschäftsmodelle entscheidend, da viele Förderprogramme spezifische Innovations- und Branchenschwerpunkte setzen, die es strategisch zu bedienen gilt. Wer Fördermittel mit einer soliden Roadmap verbindet, verwandelt sie in eine nachhaltige Wachstumsbasis statt in einen Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen.
Teil einer stabilen Gründungsstrategie
Klar sollte sein: Fördermittel sind kein nettes Extra, sondern gehören als Baustein in jede professionelle Planung. Sie verschaffen Start-ups in der sensiblen Anfangszeit die notwendige Liquidität und ermöglichen den Aufbau von Personal, die Produktentwicklung oder den Eintritt in den Markt, ohne sofort hohe Fremdfinanzierung oder Investor*innenkapital aufnehmen zu müssen. Gleichzeitig können bewilligte Fördermittel ein Signal an potenzielle Partner*innen und Investor*innen senden und die Kreditwürdigkeit steigern. Erfolgreiche Gründer*innen ziehen schon zu Beginn professionelle Hilfe zurate. Expert*innen prüfen Potenziale, führen Machbarkeitsanalysen durch und finden passende Programme bereits vor der Gründung. Sie verstehen Förderung als Hebel, nicht als Rettungsanker, und integrieren sie gezielt in die Wachstumsstrategie des Start-ups.
Mut zur Umsetzung zahlt sich aus
Fördermittel sind keine Almosen, sondern Investitionen in die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Es braucht den Mut, sich in die komplexen Anforderungen einzuarbeiten, und den Weitblick, Förderung als integralen Bestandteil einer langfristigen Finanzierungs- und Wachstumsstrategie zu begreifen. Wer diesen Weg einschlägt und gleichzeitig auf professionelle Hilfe vertraut, nutzt Fördermittel nicht als einmalige Rettung, sondern als nachhaltiges Werkzeug für den Aufbau eines stabilen, erfolgreichen Unternehmens.
Der Autor Stephan Schüren ist ein BAFA- und IHK-anerkannter Existenzgründungsberater sowie Fördermittel-, und Unternehmensfinanzierungsberater, https://schueren-beratung.de
EXIST-Gründungsstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.
Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick
Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.
In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
- Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
Coaching:
- 5.000 Euro
Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb
Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.
Fördermittel Forschungszulage wird reformiert
Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage verankert – ein wichtiges Zeichen für eine innovationsgetriebene Wirtschaft.
Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland bis 2030 systematisch zu stärken und Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten.
Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“
Was ändert sich konkret?
- Deutlich höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen.
- Entbürokratisierung: Vereinfachte Verfahren bei Antragstellung und Nachweis.
- Einführung eines eigenständigen Forschungsdatengesetzes bereits 2025.
- Flexiblere Projektsteuerung und stärkere Förderung innovativer Trägerstrukturen.
- Verstärkte strategische Zielsetzung: Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in F&E investieren.
Fünf teure Missverständnisse rund um die Forschungszulage
Fördermittelberater*innen wie bspw. die von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die Unternehmen davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die fünf häufigsten:
1. Unternehmens- und Branchenkompatibilität
Viele Unternehmen glauben, nicht förderfähig zu sein – etwa wegen ihrer Größe oder Branche. Fakt ist: Die Forschungszulage ist branchen- und themenoffen. Besonders profitieren können KMU, Start-ups, Mittelständler*innen und Konzerne in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – von der Automobilindustrie bis zur Biotechnologie.
2. Projektförderfähigkeit
Oft besteht Unsicherheit, ob das eigene Vorhaben als Forschung gilt. Wichtig ist: Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungskriterien entsprechen – Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit (nach dem Frascati-Handbuch). Dabei muss kein revolutionäres Produkt entwickelt werden oder Grundlagenforschung betrieben werden – auch Prozessinnovationen oder experimentelle Arbeiten sind förderfähig.
3. Bürokratischer Aufwand
Der Antrag erscheint vielen zu aufwendig. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes in Deutschland bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Mit einer professionellen Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis lässt sich der Aufwand minimieren, und die Fördersumme wird optimal ausgeschöpft.
4. Fristeneinhaltung
Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2021, 2022 und 2023 (jeweils bis zu 1 Mio. Euro per anno) und 2024 (bis zu 3,5 Mio. Euro per anno) zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragstellenden kein Geld durch Verjährung verlieren.
5. Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung
Ein häufiger Irrglaube ist, dass Fördermittelberatung hohe Vorabkosten verursacht. In der Praxis arbeiten seriöse Berater*innen erfolgsbasiert – es entstehen keine finanziellen Risiken für die Unternehmen.
Gründungszuschuss
Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.
Schritt 1 zum Gründungszuschuss
Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!
Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern.
Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.
Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.
Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.
Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.
Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.
Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.
Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein.
ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld
ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?
Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.
Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.
Maximale Kredithöhe und was gefördert wird
Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.
Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit
Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.
Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups
Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.
Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.
Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.
Was bietet Mikromezzaninkapital?
Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.
Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.
Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus
Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.
Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.
Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.
Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier
Die StartingUp-Förderdatenbank
Wichtige Infos zur Benutzung der StartingUp-Förderdatenbank.
Wir freuen uns, dass Sie StartingUp für Ihre Fördermittel-Recherche benutzen. Sie finden in der StartingUp-Förderdatenbank die relevanten Fördermittel für Startups und KMUs.
Die Förderdatenbank wird laufend aktualisiert.
Wenn Sie ein bestimmtes Fördermittel suchen, können Sie innerhalb des Bundesland suchen bzw. die » Suchfunktion nutzen.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.
