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Förderung von Messepräsentationen
Förderung zur Teilnahme an Messen oder Ausstellungen auf Gemeinschaftsständen in Deutschland oder dem Ausland. Unternehmen gemäß KMU-Definition und Freiberufler werden durch Organisation und Betrieb der Stände mit mind. 8 Unternehmen gefördert, auf Auslandsmessen auch als Einzelstand. Förderfähig sind nur Messen aus dem AUMA Katalog. Die Beurteilung der Förderwürdigkeit erfolgt durch Quallitätskriterien (Scoring-Modell). Es wird ein Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, abhängig vom Land und Antragssteller.
Datenblatt - Förderung von Messepräsentationen
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Max. 9.500 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Niedersachsen
Anbieter: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Link: Förderung von Messepräsentationen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert
Antragstellung: Antrag an die jeweiligen Organisatoren des Gemeinschaftsstands bzw. für Einzelaussteller an die NBank
Stand vom: 5. Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.