Förderung von Messepräsentationen

Förderung zur Teilnahme an Messen oder Ausstellungen auf Gemeinschaftsständen in Deutschland oder dem Ausland. Unternehmen gemäß KMU-Definition und Freiberufler werden durch Organisation und Betrieb der Stände mit mind. 8 Unternehmen gefördert, auf Auslandsmessen auch als Einzelstand. Förderfähig sind nur Messen aus dem AUMA Katalog. Die Beurteilung der Förderwürdigkeit erfolgt durch Quallitätskriterien (Scoring-Modell). Es wird ein Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, abhängig vom Land und Antragssteller.

Datenblatt - Förderung von Messepräsentationen

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 9.500 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Niedersachsen

Anbieter: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Link: Förderung von Messepräsentationen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert

Antragstellung: Antrag an die jeweiligen Organisatoren des Gemeinschaftsstands bzw. für Einzelaussteller an die NBank

Stand vom: 5. Dezember 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.