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Fördermittel für Existenzgründer der L-Bank in Baden-Württemberg
Die L-Bank mit Sitz in Karlsruhe ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Für Existenzgründer und Selbstständige in Baden-Württemberg ist die L-Bank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der L-Bank, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der L-Bank beantragen und erhalten können.
Wissenswertes zur L-Bank
Als universale Förderbank deckt die L-Bank die Wirtschaftsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Förderung des Wohnungsbaus, der Infrastruktur sowie die Förderung von Familien mit Kindern ab. Neben ihrer Hauptstelle in Karlsruhe, ist die L-Bank auch mit einer Filiale in Stuttgart vertreten. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die L-Bank zu 100 Prozent zum Land Baden-Württemberg.
Neben den zwei Hauptfilialen gehören zur L-Bank mehrere Technologieparks in Baden-Württemberg, darunter den Stuttgarter Engineering Park (STEP), den Technologiepark Karlsruhe (TPK), den Technologiepark Tübingen-Reutlingen (TTR) und den Technologiepark Mannheim (TPMA).
Die L-Bank glänzt weltweit durch ihre hohen Sicherheitsstandards. So belegte sie 2015 in einem Ranking der weltweit sichersten Banken den 4. Platz. Die beiden Ratingagenturen Moody's und Standard & Poor’s bewerteten die L-Bank mit dem sog. „AAA-Rating“.
Die Aufgaben der L-Bank im Einzelnen
Die L-Bank ist das zentrale Förderinstitut des Landes Baden Württemberg und unterstützt das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die L-Bank wird dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere durch Finanzierung von Existenzgründungen und -festigungen
- Staatliche Wohnraumförderung
- Bereitstellung von Risikokapital
- Bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden
- Infrastrukturmaßnahmen
- Entwicklung von gewerblichen Standorten und Ansiedlung von Unternehmen und gewerblichen Betrieben
- Umweltschutzmaßnahmen
- Technologie- und Innovationsmaßnahmen
- Maßnahmen rein sozialer Art
- Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft Kulturelle und wissenschaftliche Maßnahmen
Fördermittel der L-Bank für Existenzgründer:
Die L-Bank ist wie alle großen Förderbanken in Deutschland in öffentlich rechtlicher Hand. Deshalb gilt für Sie das Hausbankprinzip. D.h. Anträge sind grundsätzlich über die Hausbank zu stellen.
- Bürgschaftsprogramm der L-Bank
- ELR-Kombi-Darlehen
- Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
- Gründungsfinanzierung
- Innovationsfinanzierung 4.0
- MikroCrowd
- Startfinanzierung 80
- Tourismusfinanzierung
- Wachstumsfinanzierung
Die Fördersuchmaschine zeigt Ihre Chancen
Zuschüsse & Beratungen der L-Bank
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Fördersumme: Von 5.000 € bis 750.000 €
Förderung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Sicherung der Grundversorgung und zur Schaffung von Mietwohnungen in ländlich geprägten Orten (Programmpunkte "Arbeiten" und "Grundversorgung"). Gewerbliche Unternehmen gemäß KMU-Definition, aber mit weniger als 100 Mitarbeiter, Freiberufler und unternehmerisch tätige natürliche Personen (z.B. Vermieter) erhalten einen Zuschuss je nach Projekt für 20% bis 40% der förderfähigen Aufwendungen. Dazu muss das Vorhaben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in des ELR-Programm eingeplant sein - das Einplanungsverfahren wird über die Gemeinde gestellt.
Darlehen der L-Bank
ELR-Kombi-Darlehen
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €
Förderung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Sicherung der Grundversorgung in ländlich geprägten Orten. Hinweis: Dieses Fördermittel ist nur in bestimmten ländlichen Regionen Baden-Württembergs verfügbar. Bitte fragen Sie bei der L-Bank nach.
Das Fördermittel wendet sich an gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, die für ihr Vorhaben eine Förderung im ELR-Programm erhalten. Mit dem ELR-Kombi-Darlehen können Investitionskosten finanziert werden, die nicht mit einem ELR-Zuschuss finanziert werden können. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren. Nicht für Betriebsmittel und Warenlager.
Gründungsfinanzierung
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €
Förderung von Existenzgründungen und Vorhaben junger Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Gründung. Gründer und junge Unternehmen, Unternehmensnachfolger und Angehörige der Freien Berufe erhalten über ihre Hausbank Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen. Finanziert werden Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittelbedarf.
Innovationsfinanzierung 4.0
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe, die ein neues Produkt oder Produktionsverfahren entwickeln oder weiterentwickeln wollen, können mit den Förderdarlehen der Innovationsfinanzierung ihre FuE-Aufwendungen finanzieren. Für Unternehmen, die die Innovation überwiegend selbst entwickeln und seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind.
MikroCrowd
Fördersumme: Max. 10.000 €
Das Land Baden-Württemberg und die L-Bank fördern die Gründung von Einzel- und Kleinstunternehmen durch eine Kombination aus Crowdfunding und Förderdarlehen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für kleine und innovative Gründungen zu verbessern. Wird in der Crowdfunding-Phase eine Schwelle von mindestens 50% des Finanzierungsbedarfs erreicht, kann ergänzend ein Darlehen gewährt werden. Alternativ zur Crowdfunding-Variante kann nach der Gründungsberatung auch ein Direktdarlehen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, insbesondere im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsgewerbe. Im Fokus stehen Einzel- und Kleinstgründungen in den Bereichen Digital Services, Arts & Crafts, Design, Food, Mode, Ökologie oder Kommunikation.
Startfinanzierung 80
Fördersumme: Max. 400.000 € bei Teamgründungen, sonst max. 100.000 €
Existenzgründer mit geringem Finanzierungsbedarf und fehlenden Sicherheiten können ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch nehmen. Bei mehreren Gründern/Gesellschaftern (max. 4) darf jeder die volle Fördersumme beanspruchen. Gefördert werden Gründer und Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Existenzgründung in fast allen Gewerbebereichen (Handwerk, Industrie, Dienstleistungen, Handel, Kleingewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe) sowie Freiberufler.
Tourismusfinanzierung
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €, max. 75% der förderfähigen Kosten
Tourismusbetriebe wie Hotels, Gaststätten oder Kurbetriebe erhalten langfristige Förderdarlehen. Sie können damit vor allem die Modernisierung von Gebäuden und Außenanlagen günstig finanzieren. Gefördert wird in den drei Gebietskategorien Ferienerholungsgebiete, Naherholungsgebiete sowie Kurerholungsgebiete. Ob das konkrete Vorhaben in einer der Gebietskategorien liegt, muss bei der L-Bank nachgefragt werden.
Wachstumsfinanzierung
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €
Fördermittel zur Finanzierung von Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites. Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind, aber auch Angehörige der Freien Berufe.
Beteiligungen & Bürgschaften der L-Bank
Bürgschaftsprogramm der L-Bank
Fördersumme: Von 1,25 Mio. € bis 5 Mio. €
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite, die Banken und Sparkassen an mittelständische Unternehmen vergeben.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.
Geschäftsstellen der L-Bank in Baden-Württemberg
L-Bank Karlsruhe
Schlossplatz 10, 12 und 21
76113 Karlsruhe
Telefon 0721 150-0
Telefax 0721 150-1001
L-Bank Stuttgart
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon 0711 122-0
Telefax 0711 122-2112
Beratungshotline der L-Bank
0711 122-2345
Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr
[email protected]
www.l-bank.de
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Fördermittel-Check: Stärken, Schwächen, Nutzen
Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist vielfältig. Die große Menge an Programmen macht es Gründer*innen und jungen Unternehmen jedoch nicht unbedingt leichter, sich einen Überblick zu verschaffen. Darüber sprechen wir mit dem Fördermittelexperten Dr. Bernd Fischl.

Nicht wenige Gründer*innen scheuen sich davor, Fördermittel zu beantragen. Sind die bürokratischen Hürden dafür zu hoch oder die Angebote zu unübersichtlich?
Ja, die bürokratischen Hürden sind zum Teil sehr hoch. Wenn für das Beantragen eines Förderprogramms mehr Ressourcen investiert werden müssen, als man gewichtet nach Erwartungswert erhält, steht der wirtschaftliche Nutzen nicht in Relation zum möglichen Ertrag. In diesem Falle ist es sinnvoller, sich auf die Weiterentwicklung seines Produkts oder senier Dienstleistung oder auf den Ausbau der Vertriebswege zu konzentrieren. Rein betriebswirtschaftlich betrachtet, sind daher einige Förderprogramme aufgrund zu großer bürokratischer Hürden wenig sinnvoll. Es ist sogar anzunehmen, dass hier ein volkswirtschaftlicher Schaden durch das Anbieten bzw. Ausreichen von Fördermitteln entsteht.
Eine weitere Hürde ist die Unübersichtlichkeit der Förderangebote. Als Förderberater haben wir umfassende Einblicke und Erfahrungen, die Gründer*innen schwerlich haben können. Aus der Erfahrung heraus kann man daher sagen, dass viele Programme vielleicht passen würden, aber den Gründer*innen gänzlich unbekannt sind. Zwar schafft der Staat hier Abhilfe, indem diese Gründungsberatungen bis zu 80 Prozent vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen werden. Dennoch kann die Masse an Programmen mit den einzelnen Spezifikationen eine(n) Gründer*in ohne externe Hilfe schnell vor unlösbar wirkende Hürden stellen.
Wo sind die Stärken der Gründungsförderung?
Was sich zuerst wie ein Nachteil angehört hat, ist natürlich aus anderen Perspektiven betrachtet ein Vorteil. Als Stärke kann auf jeden Fall die Vielzahl an Fördermöglichkeiten genannt werden. Dadurch werden auch Nischenprojekte sowie eher unpopuläre Bereiche abgedeckt und somit jedem/jeder Gründer*in die Möglichkeit gegeben, sich und seine/ihre Ideen erfolgreich zu verwirklichen. Auch das breite Angebot an Beratungen, Beratungsförderungen und Partnernetzwerken in der Start-up-Szene ist hierbei als eindeutige Stärke am Standort Deutschland zu werten.
Wo gibt es Nachholbedarf?
Wie bereits angedeutet, gibt es vor allem bürokratische Hürden, welche für Gründer*innen zu echten Herausforderungen werden könnnen. So befasst sich mittlerweile ein großer Teil der Beantragung von Fördermitteln mit der richtigen Dokumentation und Antragsstellung. Manche Anträge sind daher ohne externe Hilfe kaum machbar, und die richtige Dokumentation von Informationen ist bei einigen Start-up-Konzepten (insbesondere rückwirkend) nahezu unmöglich. In Anbetracht des internationalen Wettbewerbs kann daher unverhältnismäßige Bürokratie definitiv als ein limitierender, wettbewerbsverzerrender Faktor angesehen werden. Dies kann dann im Extremfall auch zu vergleichsweise weniger Gründungen in Deutschland führen, was wiederum zu weniger Wirtschaftswachstum und letztlich auch zu weniger Arbeitsplätzen führt.
Was könnte man vor diesem Hintergrund von unseren Nachbarn lernen?
Neben deutlich weniger Bürokratie wären Steuern ein Punkt, der hier sofort auffällt. Denn die Thematik der komplizierten und hohen Steuern macht auch vor Start-ups nicht halt. So wäre es eine interessante Überlegung, mit den steuerlichen Anreizen der Nachbarländer speziell für Start-ups gleichzuziehen, da spätestens mit Blick auf einen Exit die Nachbarn deutlich attraktiver für ein in Deutschland ansässiges Start-up sind. Nicht selten gibt es daher Versuche, den steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland zu entkommen.
Auch andere, wenig sinnvolle Regelungen, wie bspw. die Voraussetzung, nicht gegründet zu haben, um manche Förderungen beantragen zu können, sind im Ausland eher unüblich. Wir haben uns hierzulande stattdessen mit Problemen bzw. offenen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebskosten vor der Gründung auseinanderzusetzen. Ab wann sind die Kosten der Gründung zuzurechnen? Welche Kosten dürfen das konkret sein?
Weniger Bürokratie, klarere Regelungen und ein Reflektieren aktueller Bestimmungen wären einige der Punkte, die wir uns gern von unseren Nachbarn abschauen dürften.
Sind in nächster Zeit wichtige Veränderungen im Bereich der Fördermittel zu erwarten?
Aufgrund aktueller politischer Bestrebungen und gesellschaftlicher Entwicklungen ist hier durchaus vorstellbar, dass die Förderbedingungen mehr an Nachhaltigkeitskriterien gebunden werden, als das bis jetzt der Fall ist. Zumindest offiziell sind viele Fördermöglichkeiten noch nicht direkt an den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Dies könnte sich im Hinblick auf die aktuelle politische Lage wandeln und den Nutzen für die Gesellschaft und Umwelt stärker in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig ist die aktuelle, global eher volatile Lage ggf. ein Anlass, um hier von politischer Seite in den Wirtschaftskreislauf einzugreifen.
Nun ein paar Aspekte aus dem Gründungsalltag bzw. der Startphase: Nicht jede(r) kann kurz nach der Gründung ein fertiges Produkt auf den Markt bringen. Gerade für hochinnovative Technologielösungen sind oft Jahre der Forschung und Entwicklung vonnöten. Wie sieht Innovationsförderung in diesem Kontext aus?
Auch hier kann man einige Punkte aufführen. So gibt es, wie bereits kurz angeschnitten, Förderungen, die voraussetzen, dass bei Beantragung der finanziellen Mittel noch nicht gegründet sein darf. Besonders das EXIST-Gründerstipendium sowie die Fördermittel KFW Förderbank dienen dazu, Gründungswilligen den Einstieg in die Unternehmensgründung zu erleichtern. Speziell bei hochinnovativen Ideen, die eine lange Forschung und Entwicklungszeit haben, ist dies von Vorteil. Dadurch erhält der/die Gründer*in das nötige Kapital, um Forschung und Entwicklung zu bezahlen, ohne den Leistungsdruck zu haben, sofort ein fertiges Produkt verkaufen zu müssen.
Manche Jungunternehmer*innen stecken nach einer gewissen Zeit in einer Krise. Sie haben zu wenige Kund*innen, zu wenig Umsatz, der Wettbewerb ist stärker als gedacht. Welche Fördertöpfe gibt es in dieser kritischen Situation?
Hier kommt es ganz darauf an, wie eine solche Situation zustande kommt. Sollte eine wirtschaftliche Schieflage bspw. durch die Corona-Krise entstehen, gibt es Möglichkeiten wie die Corona-Hilfen, um diese zumindest teilweise abzufedern. Allerdings verhält es sich hierbei wie so oft bei Fördermitteln: Es fallen bestimmte Branchen oder Bereiche durch das Raster, während andere ggf. „überfördert“ werden.
Sollte eine wirtschaftlich schwierige Situation unabhängig von der Corona-Pandemie entstehen, kann man auf eine Vielzahl von Unterstützungen bauen. So gibt es von der BAFA sogar bis zu 90 Prozent Beratungsunterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten sowie verschiedene staatliche Kreditprogramme.
Und wie ist es um die Förderung hiesiger Start-ups zur Internationalisierung bestellt?
Da Deutschland seit vielen Jahrzehnten eine Exportnation ist, ist eine internationale Ausrichtung junger Unternehmen keine Seltenheit. Insbesondere das Potenzial einer weltweiten und internationalen Zielgruppe bzw. Kundschaft dürfte vielen Geldgeber*innen und Anbieter*innen von Förderprogrammen gut gefallen. Neben Förderprogrammen stehen den Gründer*innen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur erfolgreichen Internationalisierung zur Verfügung. So gibt es Angel Investoren, welche meist unbürokratisch eine erste Liquiditätsspritze und gute Kontakte zur Verfügung stellen können. Auch Venture-Capital-Firmen haben häufig ein internationales Netzwerk und bieten Gründer*innen neben ihrer Expertise schnelle monetäre Unterstützung während der Gründungsphase, auch im internationalen Rahmen. Selbst wenn das nicht der traditionellen Start-up-Förderung entspricht, könnten diese Kapitalgeber*innen aufgrund ihrer Netzwerke und ihres Erfahrungsschatzes wie ein Katalysator auf dem Weltmarkt wirken.
Und last but not least – aus Ihrer Sicht als Gründungsberater: Was macht – neben der Nutzung von Fördermitteln – einen erfolgreichen Unternehmensstart aus?
Die richtige Vorbereitung mit Liquiditätsplanung, Risikoanalysen und Marktbeobachtungen ist fast genauso wichtig wie ein ausgereiftes Produkt oder eine top Dienstleistung. Das alles mit dem richtigen Team und Umfeld kombiniert, erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit signifikant – diesen Vorsprung sollte kein(e) Gründer*in am Start liegenlassen.
Zum Weiterlesen: Hier kannst du unseren Fördermittel-Guide mit der Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Fördermittel für Gründer*innen gratis downloaden: https://bit.ly/3v7tz88
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Fördermittel für Existenzgründer und Start-ups
Sie wollen sich selbstständig machen, aber Ihnen fehlt das notwendige Kapital dafür? Staatliche Fördermittel verhelfen immer mehr Gründern zu einer effizienten und schnellen Gründung. Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihre Fördermittel kommen, egal, wie klein oder groß Ihr Finanzierungsbedarf ist.

Viele Tausend verschiedene Förderprogamme für Existenzgründer und KMUs stehen in Deutschland zur Verfügung, und zwar auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dank der föderalen Struktur der Bundesrepublik existiert eine enorm breit entwickelte Fördermittellandschaft, die in Europa beispiellos ist.
Allerdings führt die Vielfalt der Fördermittel auch zu einer mangelnden Transparenz. Da es tatsächlich selbst für Experten schwer ist, die passenden Fördermittel für ein Gründungsvorhaben zu identifizieren, beschäftigen sich viele Existenzgründer nicht ausreichend mit ihren Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel. Viele Fördertöpfe bleiben daher jedes Jahr unverwendet liegen.
Infografik

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Wichtige Infos zur Benutzung der StartingUp-Förderdatenbank.
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Die Förderdatenbank wird laufend aktualisiert.
Wenn Sie ein bestimmtes Fördermittel suchen, können Sie innerhalb des Bundesland suchen bzw. die » Suchfunktion nutzen.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.
Baden-Württemberg
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Mecklenburg-Vorpommern
Europäische Union
Fördermittel für Existenzgründer der NRW.Bank in Nordrhein-Westfalen
Die NRW.BANK mit Sitz in Düsseldorf und Münster ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Für Existenzgründer und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen ist die NRW.BANK die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der NRW.BANK, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der NRW.BANK beantragen und erhalten können.
Fördermittel für Existenzgründer der Investitionsbank Berlin (IBB)
Die Investitionsbank Berlin mit Sitz in der Bundesallee 210 ist die Förderbank des Landes Berlin. Für Existenzgründer und Selbstständige in Berlin ist die IBB die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der Investitionsbank Berlin, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der IBB beantragen und erhalten können.