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Fördermittel für Existenzgründer der L-Bank in Baden-Württemberg
Die L-Bank mit Sitz in Karlsruhe ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Für Existenzgründer und Selbstständige in Baden-Württemberg ist die L-Bank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der L-Bank, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der L-Bank beantragen und erhalten können.
Wissenswertes zur L-Bank
Als universale Förderbank deckt die L-Bank die Wirtschaftsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Förderung des Wohnungsbaus, der Infrastruktur sowie die Förderung von Familien mit Kindern ab. Neben ihrer Hauptstelle in Karlsruhe, ist die L-Bank auch mit einer Filiale in Stuttgart vertreten. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die L-Bank zu 100 Prozent zum Land Baden-Württemberg.
Neben den zwei Hauptfilialen gehören zur L-Bank mehrere Technologieparks in Baden-Württemberg, darunter den Stuttgarter Engineering Park (STEP), den Technologiepark Karlsruhe (TPK), den Technologiepark Tübingen-Reutlingen (TTR) und den Technologiepark Mannheim (TPMA).
Die L-Bank glänzt weltweit durch ihre hohen Sicherheitsstandards. So belegte sie 2015 in einem Ranking der weltweit sichersten Banken den 4. Platz. Die beiden Ratingagenturen Moody's und Standard & Poor’s bewerteten die L-Bank mit dem sog. „AAA-Rating“.
Die Aufgaben der L-Bank im Einzelnen
Die L-Bank ist das zentrale Förderinstitut des Landes Baden Württemberg und unterstützt das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die L-Bank wird dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere durch Finanzierung von Existenzgründungen und -festigungen
- Staatliche Wohnraumförderung
- Bereitstellung von Risikokapital
- Bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden
- Infrastrukturmaßnahmen
- Entwicklung von gewerblichen Standorten und Ansiedlung von Unternehmen und gewerblichen Betrieben
- Umweltschutzmaßnahmen
- Technologie- und Innovationsmaßnahmen
- Maßnahmen rein sozialer Art
- Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft Kulturelle und wissenschaftliche Maßnahmen
Fördermittel der L-Bank für Existenzgründer:
Die L-Bank ist wie alle großen Förderbanken in Deutschland in öffentlich rechtlicher Hand. Deshalb gilt für Sie das Hausbankprinzip. D.h. Anträge sind grundsätzlich über die Hausbank zu stellen.
- Bürgschaftsprogramm der L-Bank
- ELR-Kombi-Darlehen
- Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
- Gründungsfinanzierung
- Innovationsfinanzierung 4.0
- MikroCrowd
- Startfinanzierung 80
- Tourismusfinanzierung
- Wachstumsfinanzierung
Die Fördersuchmaschine zeigt Ihre Chancen
Zuschüsse & Beratungen der L-Bank
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Fördersumme: Von 5.000 € bis 750.000 €
Förderung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Sicherung der Grundversorgung und zur Schaffung von Mietwohnungen in ländlich geprägten Orten (Programmpunkte "Arbeiten" und "Grundversorgung"). Gewerbliche Unternehmen gemäß KMU-Definition, aber mit weniger als 100 Mitarbeiter, Freiberufler und unternehmerisch tätige natürliche Personen (z.B. Vermieter) erhalten einen Zuschuss je nach Projekt für 20% bis 40% der förderfähigen Aufwendungen. Dazu muss das Vorhaben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in des ELR-Programm eingeplant sein - das Einplanungsverfahren wird über die Gemeinde gestellt.
Darlehen der L-Bank
ELR-Kombi-Darlehen
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €
Förderung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Sicherung der Grundversorgung in ländlich geprägten Orten. Hinweis: Dieses Fördermittel ist nur in bestimmten ländlichen Regionen Baden-Württembergs verfügbar. Bitte fragen Sie bei der L-Bank nach.
Das Fördermittel wendet sich an gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, die für ihr Vorhaben eine Förderung im ELR-Programm erhalten. Mit dem ELR-Kombi-Darlehen können Investitionskosten finanziert werden, die nicht mit einem ELR-Zuschuss finanziert werden können. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren. Nicht für Betriebsmittel und Warenlager.
Gründungsfinanzierung
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €
Förderung von Existenzgründungen und Vorhaben junger Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Gründung. Gründer und junge Unternehmen, Unternehmensnachfolger und Angehörige der Freien Berufe erhalten über ihre Hausbank Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen. Finanziert werden Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittelbedarf.
Innovationsfinanzierung 4.0
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe, die ein neues Produkt oder Produktionsverfahren entwickeln oder weiterentwickeln wollen, können mit den Förderdarlehen der Innovationsfinanzierung ihre FuE-Aufwendungen finanzieren. Für Unternehmen, die die Innovation überwiegend selbst entwickeln und seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind.
MikroCrowd
Fördersumme: Max. 10.000 €
Das Land Baden-Württemberg und die L-Bank fördern die Gründung von Einzel- und Kleinstunternehmen durch eine Kombination aus Crowdfunding und Förderdarlehen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für kleine und innovative Gründungen zu verbessern. Wird in der Crowdfunding-Phase eine Schwelle von mindestens 50% des Finanzierungsbedarfs erreicht, kann ergänzend ein Darlehen gewährt werden. Alternativ zur Crowdfunding-Variante kann nach der Gründungsberatung auch ein Direktdarlehen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, insbesondere im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsgewerbe. Im Fokus stehen Einzel- und Kleinstgründungen in den Bereichen Digital Services, Arts & Crafts, Design, Food, Mode, Ökologie oder Kommunikation.
Startfinanzierung 80
Fördersumme: Max. 400.000 € bei Teamgründungen, sonst max. 100.000 €
Existenzgründer mit geringem Finanzierungsbedarf und fehlenden Sicherheiten können ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch nehmen. Bei mehreren Gründern/Gesellschaftern (max. 4) darf jeder die volle Fördersumme beanspruchen. Gefördert werden Gründer und Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Existenzgründung in fast allen Gewerbebereichen (Handwerk, Industrie, Dienstleistungen, Handel, Kleingewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe) sowie Freiberufler.
Tourismusfinanzierung
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €, max. 75% der förderfähigen Kosten
Tourismusbetriebe wie Hotels, Gaststätten oder Kurbetriebe erhalten langfristige Förderdarlehen. Sie können damit vor allem die Modernisierung von Gebäuden und Außenanlagen günstig finanzieren. Gefördert wird in den drei Gebietskategorien Ferienerholungsgebiete, Naherholungsgebiete sowie Kurerholungsgebiete. Ob das konkrete Vorhaben in einer der Gebietskategorien liegt, muss bei der L-Bank nachgefragt werden.
Wachstumsfinanzierung
Fördersumme: Von 10.000 € bis 5 Mio. €
Fördermittel zur Finanzierung von Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites. Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind, aber auch Angehörige der Freien Berufe.
Beteiligungen & Bürgschaften der L-Bank
Bürgschaftsprogramm der L-Bank
Fördersumme: Von 1,25 Mio. € bis 5 Mio. €
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite, die Banken und Sparkassen an mittelständische Unternehmen vergeben.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.
Geschäftsstellen der L-Bank in Baden-Württemberg
L-Bank Karlsruhe
Schlossplatz 10, 12 und 21
76113 Karlsruhe
Telefon 0721 150-0
Telefax 0721 150-1001
L-Bank Stuttgart
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon 0711 122-0
Telefax 0711 122-2112
Beratungshotline der L-Bank
0711 122-2345
Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr
[email protected]
www.l-bank.de
Sie möchten selbst ein Unternehmen gründen oder sich nebenberuflich selbständig machen? Nutzen Sie jetzt Gründerberater.de. Dort erhalten Sie kostenlos u.a.:
- Rechtsformen-Analyser zur Überprüfung Ihrer Entscheidung
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Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.
Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.
Berlin
Niedersachsen
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Sachsen-Anhalt
Hamburg
Schleswig-Holstein
Exist: Der Zuschuss für innovative Hochschulgründer
Innovative Projekte entstehen nicht zuletzt in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit dem Zuschuss Exist können auch Studenten hohe Projektkosten decken und die ersten Monate in der Gründungszeit gut überbrücken.

In Zeiten von globalen Märkten, wird es für deutsche Gründer immer schwieriger innovative Technologien zu entwickeln und zu etablieren. Öffentliche Fördermittel sollen dabei helfen, teure Forschungsmethoden zu finanzieren. Vor allem Hochschulgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen profitieren von Zuschüssen, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Das bundesweite Programm Exist sticht mit seiner mittlerweile fast 20-jährigen Geschichte besonders hervor.
Fördermittel für Existenzgründer der NBank in Niedersachen
Die NBank mit Sitz in Hannover ist die Förderbank des Landes Niedersachsen. Für Existenzgründer und Selbstständige in Niedersachsen ist die NBank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der NBank, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der NBank beantragen und erhalten können.
Fördermittel für Existenzgründer der KfW in Deutschland
Die 1948 gegründete Förderbank KfW mit Sitz in Frankfurt am Main ist die weltweit größte nationale Förderbank. Für Existenzgründer und Selbstständige in Deutschland ist die KfW die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der KfW, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der KfW beantragen und erhalten können.