Zum Newsletter per QR-Code
Aktuelle Events
Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Übernahme von Bürgschaften, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten, weil ausreichende Sicherheiten fehlen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- oder Avalkredite von Kreditinstituten aus der EU. Es werden Ausfallbürgschaften mit bis zu 80%iger Bürgschaftsquote übernommen
Datenblatt - Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188
Fördersumme: 80%ige Ausfallbürgschaft
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Niedersachsen
Anbieter: Finanzministerium Niedersachsen
Projektträger: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc)
Link: Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Laufzeit: Entsprechend Verwendungszweck des Kredits
Sicherheiten: Für den Kredit sind unabhängig von der Landesbürgschaft angemessene Sicherheiten zu stellen
Antragstellung: Antrag an die pwc
Stand vom: 8. Juni 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.