Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Übernahme von Bürgschaften, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten, weil ausreichende Sicherheiten fehlen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- oder Avalkredite von Kreditinstituten aus der EU. Es werden Ausfallbürgschaften mit bis zu 80%iger Bürgschaftsquote übernommen

Datenblatt - Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188

Fördersumme: 80%ige Ausfallbürgschaft

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Niedersachsen

Anbieter: Finanzministerium Niedersachsen

Projektträger: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc)

Link: Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Laufzeit: Entsprechend Verwendungszweck des Kredits

Sicherheiten: Für den Kredit sind unabhängig von der Landesbürgschaft angemessene Sicherheiten zu stellen

Antragstellung: Antrag an die pwc

Stand vom: 8. Juni 2016

 

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