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Gründungszuschuss
Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Gründungszuschuss in 10 Schritten erhalten
Schritt 1 zum Gründungszuschuss
Lassen Sie sich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!
Diese wollen Sie von einer Antragstellung abhalten. Wenn Sie einen guten Businessplan vorlegen, werden Sie die Förderung in der Regel erhalten. Holen Sie aber Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater, Startcenter, Kammern.
Schritt 2 zum Gründungszuschuss
Checken Sie, ob Sie über die Voraussetzung verfügen!
Um Gründungzuschuss zu erhalten, müssen Sie arbeitslos sein und Anspruch auf ALG I haben.
- Falls Sie kein Arbeitslosengeld I erhalten müssen Sie persönlich bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf ALG I stellen und sich arbeitssuchend melden. Frist: 3 Tage nach Kündigung.
- Falls Sie bereits bereits Arbeitslosengeld I erhalten müssen Sie mei Beginn Ihrer Selbstständigkeit Sie mindestens noch über 150 Tage Restanspruch auf das ALG I verfügen.
Schritt 3 zum Gründungszuschuss
Holen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss ab.
Ganz wichtig: Sie müssen den Antrag vor der eigentlichen Gründung bei der Arbeitsagentur abholen. Das Datum der Abholung wird auf dem Antrag eingedruckt. Tipp: Der sog. „Tag der Antragstellung“ ist der Tag der Abholung. Sie können aber Monate warten, bis Sie den Antrag tatsächlich einreichen.
Schritt 4 zum Gründungszuschuss
Prüfen Sie, ob Sie eine Erlaubnis benötigen.
In manchen Branchen benötigt man eine Erlaubnis bzw. Zulassung. Ob Sie davon betroffen sind und sich zunächst noch darum kümmern müssen, erfahren Sie in der StartingUp-Gründer-Navi (Umsetzungsphase, Unterpunkt „Erlaubnis notwendig?“).
Schritt 5 zum Gründungszuschuss
Beantragen Sie eine Vor-Gründungsberatung.
In den meisten Bundesländern können Sie ein Vor-Gründercoaching beantragen. Das sollten Sie unbedingt in Anspruch nehmen. Es erhöht Ihre Erfolgsaussichten erheblich.
SOVIEL GELD KÖNNEN SIE BEIM GRÜNDUNGSZUSCHUSS ERHALTEN
- Alleinstehende erhalten bis zu 15.000 €
- Verheiratete mit Kind erhalten bis zu 18.000 €
- In der ersten Phase (6 Monate) erhalten Gründer einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezahlten ALG-Geldes zzgl. 300 Euro.
- In der zweiten Phase (weitere 9 Monate) wird nur noch ein Betrag von monatlich 300 € gezahlt. Die Mittel sind steuerfrei, müssen nicht zurückgezahlt werden und werden nicht mit dem erzielten Gewinn verrechnet.
Schritt 6 zum Gründungszuschuss
Beginnen Sie Ihren Businessplan zu schreiben.
Nicht nur für die Beantragung des Gründungszuschusses ist der Businessplan enorm wichtig. Es gibt diverse Tools, die die Arbeit erleichtern, z.B. auf gruendungszuschuss.de (29 Euro). Kostenlose Anleitung gibt es auf starting-up.de, Menüpunkt Gründen/Businessplan.
Schritt 7 zum Gründungszuschuss
Holen Sie sich eine fachkundige Stellungnahme ein.
In der fachkundigen Stellungnahme wird die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bescheinigt. Vor allem muss bestätigt werden, dass Ihre Annahmen umsetzbar und plausibel sind und dass Sie nach der Anlaufphase davon leben können. Erledigen kann das der im Schritt 5 ausgewählte Gründungsberater.
Schritt 8 zum Gründungszuschuss
Melden Sie Ihre Selbstständigkeit an und stellen den Antrag.
Als Freiberufler melden Sie Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt an, als Gewerbetreibender beim Gewerbeamt. Der Start-Zeitpunkt kann einige Wochen in der Zukunft liegen. Nun stellen Sie auch den Antrag auf den Gründungszuschuss. Dazu legen Sie bei der Arbeitsagentur vor:
- Antragsformulare
- Businessplan
- Fachkundige Stellungnahme
- Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
- Gegebenenfalls nötige Erlaubnis oder Zulassung
Achtung: Sie müssen zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I haben!
Schritt 9 zum Gründungszuschuss
Gründen Sie und geben Sie Gas!
Einige Wochen Geduld werden Sie wohl brauchen, bis Sie - hoffentlich - die Bewilligung von der Arbeitsagentur erhalten. Nutzen Sie die Zeit, um alles vorzubereiten!
Schritt 10 zum Gründungszuschuss
Stellen Sie rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung!
Kümmern Sie sich etwa vier Monate nach Gründung Ihres Unternehmens um den Verlängerungsantrag. Wenn dieser bewilligt wird, erhalten Sie 9 weitere Monate lang 300 Euro, also insgesamt 2.700 Euro.
Fördermittel für Existenzgründer und Start-ups
Sie wollen sich selbstständig machen, aber Ihnen fehlt das notwendige Kapital dafür? Staatliche Fördermittel verhelfen immer mehr Gründern zu einer effizienten und schnellen Gründung. Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihre Fördermittel kommen, egal, wie klein oder groß Ihr Finanzierungsbedarf ist.

Viele Tausend verschiedene Förderprogamme für Existenzgründer und KMUs stehen in Deutschland zur Verfügung, und zwar auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dank der föderalen Struktur der Bundesrepublik existiert eine enorm breit entwickelte Fördermittellandschaft, die in Europa beispiellos ist.
Allerdings führt die Vielfalt der Fördermittel auch zu einer mangelnden Transparenz. Da es tatsächlich selbst für Experten schwer ist, die passenden Fördermittel für ein Gründungsvorhaben zu identifizieren, beschäftigen sich viele Existenzgründer nicht ausreichend mit ihren Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel. Viele Fördertöpfe bleiben daher jedes Jahr unverwendet liegen.
Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.
Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.
Berlin
Niedersachsen
Sachsen
Nordrhein-Westfalen
Hamburg
Exist: Der Zuschuss für innovative Hochschulgründer
Innovative Projekte entstehen nicht zuletzt in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit dem Zuschuss Exist können auch Studenten hohe Projektkosten decken und die ersten Monate in der Gründungszeit gut überbrücken.

In Zeiten von globalen Märkten, wird es für deutsche Gründer immer schwieriger innovative Technologien zu entwickeln und zu etablieren. Öffentliche Fördermittel sollen dabei helfen, teure Forschungsmethoden zu finanzieren. Vor allem Hochschulgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen profitieren von Zuschüssen, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Das bundesweite Programm Exist sticht mit seiner mittlerweile fast 20-jährigen Geschichte besonders hervor.
Europäische Union
Fördermittel für Existenzgründer der NRW.Bank in Nordrhein-Westfalen
Die NRW.BANK mit Sitz in Düsseldorf und Münster ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Für Existenzgründer und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen ist die NRW.BANK die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der NRW.BANK, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der NRW.BANK beantragen und erhalten können.