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Gründungszuschuss
Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.
Schritt 1 zum Gründungszuschuss
Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!
Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern.
Schritt 2 zum Gründungszuschuss
Checke, ob du über die Voraussetzung verfügst!
Um Gründungzuschuss zu erhalten, musst du arbeitslos sein und Anspruch auf ALG I haben.
- Falls du kein Arbeitslosengeld I erhältst, musst du persönlich bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf ALG I stellen und dich arbeitssuchend melden. Frist: 3 Tage nach Kündigung.
- Falls du bereits bereits Arbeitslosengeld I erhältst, musst du bei Beginn deiner Selbstständigkeit mindestens noch über 150 Tage Restanspruch auf das ALG I verfügen.
Schritt 3 zum Gründungszuschuss
Hol dir den Antrag auf Gründungszuschuss ab.
Ganz wichtig: Du musst den Antrag vor der eigentlichen Gründung bei der Arbeitsagentur abholen. Das Datum der Abholung wird auf dem Antrag eingedruckt. Tipp: Der sog. Tag der Antragstellung ist der Tag der Abholung. Du kannst aber Monate warten, bis du den Antrag tatsächlich einreichst.
Schritt 4 zum Gründungszuschuss
Prüfe, ob du eine Erlaubnis benötigst.
In manchen Branchen benötigt man eine Erlaubnis bzw. Zulassung. Ob du davon betroffen bist und dich zunächst noch darum kümmern musst, erfährst du hier.
Schritt 5 zum Gründungszuschuss
Beantrage eine Vor-Gründungsberatung.
In den meisten Bundesländern kannst du ein Vor-Gründercoaching beantragen. Das solltest du unbedingt in Anspruch nehmen. Es erhöht deine Erfolgsaussichten erheblich.
SOVIEL GELD KANNST DU BEIM GRÜNDUNGSZUSCHUSS ERHALTEN
- Alleinstehende erhalten bis zu 15.000 €
- Verheiratete mit Kind erhalten bis zu 18.000 €
- In der ersten Phase (6 Monate) erhalten Gründer*innen einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezahlten ALG-Geldes zzgl. 300 Euro.
- In der zweiten Phase (weitere 9 Monate) wird nur noch ein Betrag von monatlich 300 € gezahlt. Die Mittel sind steuerfrei, müssen nicht zurückgezahlt werden und werden nicht mit dem erzielten Gewinn verrechnet.
Schritt 6 zum Gründungszuschuss
Beginne deinen Businessplan zu schreiben.
Nicht nur für die Beantragung des Gründungszuschusses ist der Businessplan enorm wichtig. Es gibt diverse Tools, die die Arbeit erleichtern. Kostenlose Anleitung gibt es auf www.starting-up.de, Menüpunkt Gründen/Businessplan.
Schritt 7 zum Gründungszuschuss
Hol eine fachkundige Stellungnahme ein.
In der fachkundigen Stellungnahme wird die Tragfähigkeit deines Vorhabens bescheinigt. Vor allem muss bestätigt werden, dass deine Annahmen umsetzbar und plausibel sind und dass du nach der Anlaufphase davon leben kannst. Erledigen kann das der bzw. die im Schritt 5 ausgewählte Gründungsberater*in.
Schritt 8 zum Gründungszuschuss
Melde deine Selbstständigkeit an und stellen den Antrag.
Als Freiberufler*in meldest du deine Selbstständigkeit beim Finanzamt an, als Gewerbetreibende(r) beim Gewerbeamt. Der Start-Zeitpunkt kann einige Wochen in der Zukunft liegen. Nun stellst du auch den Antrag auf den Gründungszuschuss. Dazu legst du bei der Arbeitsagentur folgendes vor:
- Antragsformulare
- Businessplan
- Fachkundige Stellungnahme
- Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
- Gegebenenfalls nötige Erlaubnis oder Zulassung
Achtung: Du musst zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I haben!
Schritt 9 zum Gründungszuschuss
Gründe und gib Gas!
Einige Wochen Geduld wirst du wohl brauchen, bis du – hoffentlich – die Bewilligung von der Arbeitsagentur erhalten. Nutze die Zeit, um alles vorzubereiten!
Schritt 10 zum Gründungszuschuss
Stelle rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung!
Kümmere dich etwa vier Monate nach Gründung deines Unternehmens um den Verlängerungsantrag. Wenn dieser bewilligt wird, erhälst du weitere neun Monate lang 300 Euro, also insgesamt 2.700 Euro.
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Raus aus dem Fördermittelwahn!
Fördermittel bleiben viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an der Antragstellung. Eine durchdachte Finanzierungs-Roadmap schafft Abhilfe.
Für viele verspricht die Gründung eines Start-ups Freiheit, kreative Selbstverwirklichung und ein Arbeitsleben, das Sinn stiftet. Doch die Begeisterung für die eigene Idee wird oftmals schnell von den harten wirtschaftlichen Tatsachen eingeholt, die besonders in der Anfangszeit gnadenlos zuschlagen können. Monat für Monat entscheidet die Liquidität darüber, ob sich ein Geistesblitz in ein nachhaltiges Geschäftsmodell verwandelt oder im Keim erstickt. Fördermittel können in dieser Phase zur entscheidenden Brücke werden, um aus einer ersten Idee eine tragfähige Grundlage zu schaffen, auf der sich langfristig aufbauen lässt. Dennoch bleiben diese Möglichkeiten viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an den Hürden der Antragstellung. Förderungen sind potenzielle Wachstumstreiber – doch um sie sinnvoll einzusetzen, braucht es Wissen und Planung.
Förderung als strategisches Instrument
Es mangelt nicht an Gründer*innen in Deutschland, die wissen, dass es Förderprogramme gibt; doch nur wenige nutzen diese als strategisches Element ihrer Finanzierung. Die Förderlandschaft gestaltet sich umfangreich und divers: Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Innovationsförderungen oder Programme zur Unterstützung von Personalkosten stehen bereit, um Start-ups in unterschiedlichen Phasen zu helfen. Deutschland zeigt sich hier tatsächlich als Gründerland, das innovative Ideen unterstützen will.
Doch genau diese Vielfalt führt oft dazu, dass sich Gründer*innen in Fristen, Auflagen und individuellen Bedingungen verlieren. Förderprogramme von Bund, Ländern und EU erfordern genaue Kenntnis über die Antragswege und den richtigen Zeitpunkt. Viele Gründer*innen kennen Namen wie exist oder den Gründungszuschuss, doch selten wird verstanden, wie diese Programme effizient miteinander kombinierbar sind oder wie sie sich optimal in die eigene Wachstumsstrategie einfügen. So bleibt Förderung oft eine theoretische Option, während sie in der Praxis ungenutzt bleibt oder fehlerhaft beantragt wird. Wer Fördermittel lediglich als späte Notfallmaßnahme betrachtet, vergibt die Chance, sie als aktives Steuerungsinstrument im Wachstumsprozess einzusetzen.
Warum viele Förderprojekte ins Stocken geraten
Dass Fördermittel in Start-ups nicht den erhofften Effekt erzielen, liegt selten an den Ideen, sondern meist an fehlender Förderstrategie. Ein häufiger Fehler ist eine falsche Erwartungshaltung: Viele gehen davon aus, Förderungen seien unkomplizierte Geldquellen, die alle finanziellen Engpässe umgehend lösen. Die Realität ist komplexer. Anträge erfordern eine klare Struktur, nachvollziehbare Zahlen und ein Konzept, das mit den Zielen des/der Fördergebenden zusammenpasst. Ein weiteres Problem liegt in der fehlenden Integration von Fördermitteln in die Finanz- und Wachstumsplanung.
Werden Gelder ohne eine durchdachte Investitionsstrategie beantragt, besteht die Gefahr, dass sie zwar bewilligt werden, jedoch in operativen Löchern versickern, anstatt den skalierbaren Aufbau des Unternehmens zu unterstützen. Nicht zu unterschätzen sind zudem die administrativen Anforderungen, die mit Förderungen einhergehen. Unvollständige Anträge, verpasste Fristen oder der Aufwand für Verwendungsnachweise können ein eigentlich hilfreiches Förderprojekt in eine Belastung verwandeln, die Ressourcen frisst und den Fokus von der operativen Arbeit ablenkt.
Förderung professionell vorbereiten
Gründer*innen sollten Fördermittel niemals isoliert betrachten, sondern als festen Bestandteil einer durchdachten Finanzierungsstrategie, die Eigenkapital, Fremdkapital und öffentliche Mittel sinnvoll kombiniert. Wer diese Haltung verinnerlicht, kann Förderprojekte so vorbereiten, dass sie ihr Potenzial als echter Wachstumsmotor entfalten. Hier zeigt sich der Wert professioneller Unterstützung. Eine fundierte Fördermittelberatung kann nicht nur passende Programme identifizieren, sondern auch dabei helfen, Förderungen in die Gesamtfinanzplanung einzubetten. Sie sorgt dafür, dass Anforderungen verstanden, Fristen eingehalten und Anträge präzise vorbereitet werden. Dies ist insbesondere für technologieorientierte oder nachhaltige Geschäftsmodelle entscheidend, da viele Förderprogramme spezifische Innovations- und Branchenschwerpunkte setzen, die es strategisch zu bedienen gilt. Wer Fördermittel mit einer soliden Roadmap verbindet, verwandelt sie in eine nachhaltige Wachstumsbasis statt in einen Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen.
Teil einer stabilen Gründungsstrategie
Klar sollte sein: Fördermittel sind kein nettes Extra, sondern gehören als Baustein in jede professionelle Planung. Sie verschaffen Start-ups in der sensiblen Anfangszeit die notwendige Liquidität und ermöglichen den Aufbau von Personal, die Produktentwicklung oder den Eintritt in den Markt, ohne sofort hohe Fremdfinanzierung oder Investor*innenkapital aufnehmen zu müssen. Gleichzeitig können bewilligte Fördermittel ein Signal an potenzielle Partner*innen und Investor*innen senden und die Kreditwürdigkeit steigern. Erfolgreiche Gründer*innen ziehen schon zu Beginn professionelle Hilfe zurate. Expert*innen prüfen Potenziale, führen Machbarkeitsanalysen durch und finden passende Programme bereits vor der Gründung. Sie verstehen Förderung als Hebel, nicht als Rettungsanker, und integrieren sie gezielt in die Wachstumsstrategie des Start-ups.
Mut zur Umsetzung zahlt sich aus
Fördermittel sind keine Almosen, sondern Investitionen in die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Es braucht den Mut, sich in die komplexen Anforderungen einzuarbeiten, und den Weitblick, Förderung als integralen Bestandteil einer langfristigen Finanzierungs- und Wachstumsstrategie zu begreifen. Wer diesen Weg einschlägt und gleichzeitig auf professionelle Hilfe vertraut, nutzt Fördermittel nicht als einmalige Rettung, sondern als nachhaltiges Werkzeug für den Aufbau eines stabilen, erfolgreichen Unternehmens.
Der Autor Stephan Schüren ist ein BAFA- und IHK-anerkannter Existenzgründungsberater sowie Fördermittel-, und Unternehmensfinanzierungsberater, https://schueren-beratung.de
Sieben ungenutzte Fördermittelschätze für KMU
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bieten Kleinstunternehmen und KMU hohe Zuschüsse – doch viele Potenziale bleiben ungenutzt. Das muss nicht sein!
So zeigt der Fraunhofer-Abschlussbericht zur EEW-Evaluation vom November 2024 für die Jahre 2019 bis 2023, dass die EEW-Förderung weniger als erwartet abgerufen wird. Dies betrifft insbesondere Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) und Modul 6 (Elektrifizierung von Klein- und Kleinstunternehmen).
Die Fördermittelberatung EPSA Deutschland bestätigt, dass besonders KMU bei der EEW- und auch der BEG-Förderung nach wie vor unterproportional beteiligt sind, obwohl sie die Zielgruppe der Förderungen sind.
Bürokratie und Missverständnisse bremsen die Nutzung
Viele Kleinunternehmen glauben, Förderungen seien nur für Großkonzerne wie Tesla oder Wohngebäude zugänglich, oder sie scheuen den bürokratischen Aufwand. Tatsächlich sind BEG und EEW nicht nur für Großunternehmen, sondern auch schon für kleinere Firmen mit 50 oder weniger Mitarbeitenden lukrativ. "Unternehmen investieren Hundertausende bis Millionen in Energieeffizienz, teilweise ohne zu wissen, dass bis zu 60 Prozent gefördert werden können", sagt Martin Deiters, Energieeffizienz-Experte bei Epsa Deutschland. "Wir machen Förderfähiges förderfähig – oft mit minimalem Aufwand für das antragstellende Unternehmen und hohem Return."
Diese sieben Förderschätze warten auf KMU
1. LED-Beleuchtung (BEG): Austausch energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden. Bis zu 15 Prozent Zuschuss auf Investitionen.
Beispiel: Die Investition der Erneuerung der Beleuchtung in einem Teil einer Produktionshalle auf LED lag bei 225.000 Euro, das Unternehmen erhielt eine Förderung in Höhe von 33.750 Euro.
2. Kältetechnik zur Raumkühlung (BEG): Neueinbau oder Optimierung von Kühlsystemen, z. B. in Produktionshallen oder Krankenhäusern. Förderquote bis 15 Prozent.
Beispiel: Ein Krankenhaus investierte 2.500.000 Millionen Euro und bekam 375.000 Euro Förderung.
3. Lüftungs- und Regeltechnik (BEG): Optimierung von Raumluft- und Messsystemen für effiziente Gebäudenutzung. Förderung bis 15 Prozent für Unternehmen.
Beispiel: In einem Bürogebäude wurde eine Lüftungsanlage saniert und mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Investition lag bei 300.000 Euro und die Förderung betrug 45.000 Euro.
4. Wärmepumpen und Solarthermie (BEG): Installation energieeffizienter Heizsysteme. Hohe Antragszahlen bei Wärmepumpen (ca. 20.000 pro Monat), aber Biomasse und Solarthermie werden zu selten beantragt. Die Förderung liegt bis zu 30 Prozent.
Beispiel: Ein Hotel erneuerte seine Heizungsanlage für die Raumheizung und stellte auf Wärmepumpen um. Die Investition belief sich auf 600.000 Euro und die Förderung lag bei 180.000 Euro.
5. Elektrifizierungsprojekte (EEW Modul 6): Elektrifizierung von Anlagen und Prozessen in der Industrie. Bis 60 Prozent für Kleinstunternehmen. Dennoch nur 35.000 Anträge.
Beispiel: Verfahrensumstellung von fossilen Brennstoffen auf eine elektrisch betriebene Anlage. Das Unternehmen investierte 150.000 Euro und wurde mit einer Förderung von 90.000 Euro bedacht.
6. Prozesswärme aus nicht-fossilen Quellen (EEW Modul 2): Umstellung auf Biomasse oder erneuerbare Brennstoffe für industrielle Prozesse wie Trocknung oder Tauchbäder bringen 40 bis 50 Prozent Zuschuss.
Beispiel: Eine Schreinerei mit 60 Mitarbeitern investierte 700.000 Euro in eine Hackschnitzelanlage und sicherte sich 350.000 Euro Förderung.
7. Förderwettbewerb (EEW Modul): Wettbewerbliche Förderung für innovative Projekte. Durchschnittlich 1.500.000 Millionen Euro pro Kund*in.
Beispiel: Ein großes Unternehmen stellte seinen Produktionsprozess um und kann damit 3.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Dafür bekam die Firma 1.200.000 Euro Förderung.
Die BEG-Förderung läuft voraussichtlich bis 31. Dezember 2030, die EEW-Förderung wird regelmäßig überarbeitet und bleibt bis zum 31. Dezember 2028 verfügbar.
EXIST-Gründungsstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.
Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick
Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.
In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
- Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
Coaching:
- 5.000 Euro
Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb
Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.
EXIST: Rückenwind für Innovation
Wer auf den Märkten von morgen bestehen will, muss die Entwicklung von Ideen heute unterstützen. Im wissensbasierten Innovationsökosystem hat sich dafür das staatliche EXIST-Gründungsförderprogramm bewährt: Wir stellen Start-ups vor, die auch mithilfe der EXIST-Förderung erfolgreich durchgestartet sind.
Eine Idee mag noch so gut sein: Den Status der Seifenblase wird sie nur überwinden, wenn sie auf den passenden Nährboden trifft. „Natürlich kannten wir die Geschichte von Celonis, das 2011 als Initiative von drei Studenten der Technischen Universität München mit EXIST-Fördermitteln gestartet und heute als Decacorn das Aushängeschild der Start-up-Szene in Deutschland ist“, erzählt Jan Schellhaaß, einer von vier Gründern und heute Chief Product Officer der inventied GmbH, die 2021 als Ausgründung der Hochschule Kaiserslautern entstanden ist. „Es war deshalb naheliegend, aber auch irgendwie verrückt, uns mit unserer im Ingenieurstudium entwickelten Produktidee ebenfalls auf diesen Weg zu begeben.“
Inventied: erleichtert den Zivil- und Katastrophenschutz
Seine Projektgruppe hatte Erfolg: Das EXIST-Gründungsstipendium ermöglichte die Entwicklung eines Prototyps und die Unternehmensgründung; auch ließen sich Personal- und Sachkosten der Anfangszeit so finanzieren. Heute tragen die modularen Anhängersysteme der inventied GmbH dazu bei, die Effizienz, Ergonomie und Sicherheit der Einsatzkräfte beim Verladen von Material im Zivil- und Katastrophenschutz zu erhöhen: Der Vario-Load-Rescue ist ein Allrounder für Bergungs- und Rettungsaufgaben, der Vario-Load-Pump ermöglicht die Hochwassernachsorge und die Wasserförderung über lange Strecken bei der Waldbrandbekämpfung. „Aus eigenen Mitteln hätten wir das alles nicht stemmen können“, resümiert Schellhaaß. „Stark weitergeholfen haben uns am Anfang auch das starke Netzwerk und die fachliche Unterstützung im Förderzeitraum: Ob Businessplan, Markt- oder Schwachstellenanalyse – da gab es einiges zu feilen.“ Mittlerweile sind verschiedene Innovationspreise und erste Investor*innen gewonnen. Ein neunköpfiges Team arbeitet am Standort Rockenhausen daran, dass im ersten Halbjahr 2025 die zweite Angel-Runde stattfinden kann, das Produktsortiment wächst und der Vertrieb auf die DACH-Region ausgeweitet wird. Schellhaaß: „Die EXIST-Förderung war als erste Validierung unseres Geschäftsmodells ein wichtiger Türöffner für uns.“
Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.
Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.
Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.
Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.
Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.
Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.
Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein.
ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld
ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?
Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.
Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.
Maximale Kredithöhe und was gefördert wird
Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.
Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit
Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.
Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Fördermittel-Check: Stärken, Schwächen, Nutzen
Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist vielfältig. Die große Menge an Programmen macht es Gründer*innen und jungen Unternehmen jedoch nicht unbedingt leichter, sich einen Überblick zu verschaffen. Darüber sprechen wir mit dem Fördermittelexperten Dr. Bernd Fischl.
Nicht wenige Gründer*innen scheuen sich davor, Fördermittel zu beantragen. Sind die bürokratischen Hürden dafür zu hoch oder die Angebote zu unübersichtlich?
Ja, die bürokratischen Hürden sind zum Teil sehr hoch. Wenn für das Beantragen eines Förderprogramms mehr Ressourcen investiert werden müssen, als man gewichtet nach Erwartungswert erhält, steht der wirtschaftliche Nutzen nicht in Relation zum möglichen Ertrag. In diesem Falle ist es sinnvoller, sich auf die Weiterentwicklung seines Produkts oder senier Dienstleistung oder auf den Ausbau der Vertriebswege zu konzentrieren. Rein betriebswirtschaftlich betrachtet, sind daher einige Förderprogramme aufgrund zu großer bürokratischer Hürden wenig sinnvoll. Es ist sogar anzunehmen, dass hier ein volkswirtschaftlicher Schaden durch das Anbieten bzw. Ausreichen von Fördermitteln entsteht.
Eine weitere Hürde ist die Unübersichtlichkeit der Förderangebote. Als Förderberater haben wir umfassende Einblicke und Erfahrungen, die Gründer*innen schwerlich haben können. Aus der Erfahrung heraus kann man daher sagen, dass viele Programme vielleicht passen würden, aber den Gründer*innen gänzlich unbekannt sind. Zwar schafft der Staat hier Abhilfe, indem diese Gründungsberatungen bis zu 80 Prozent vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen werden. Dennoch kann die Masse an Programmen mit den einzelnen Spezifikationen eine(n) Gründer*in ohne externe Hilfe schnell vor unlösbar wirkende Hürden stellen.
Wo sind die Stärken der Gründungsförderung?
Was sich zuerst wie ein Nachteil angehört hat, ist natürlich aus anderen Perspektiven betrachtet ein Vorteil. Als Stärke kann auf jeden Fall die Vielzahl an Fördermöglichkeiten genannt werden. Dadurch werden auch Nischenprojekte sowie eher unpopuläre Bereiche abgedeckt und somit jedem/jeder Gründer*in die Möglichkeit gegeben, sich und seine/ihre Ideen erfolgreich zu verwirklichen. Auch das breite Angebot an Beratungen, Beratungsförderungen und Partnernetzwerken in der Start-up-Szene ist hierbei als eindeutige Stärke am Standort Deutschland zu werten.
Wo gibt es Nachholbedarf?
Wie bereits angedeutet, gibt es vor allem bürokratische Hürden, welche für Gründer*innen zu echten Herausforderungen werden könnnen. So befasst sich mittlerweile ein großer Teil der Beantragung von Fördermitteln mit der richtigen Dokumentation und Antragsstellung. Manche Anträge sind daher ohne externe Hilfe kaum machbar, und die richtige Dokumentation von Informationen ist bei einigen Start-up-Konzepten (insbesondere rückwirkend) nahezu unmöglich. In Anbetracht des internationalen Wettbewerbs kann daher unverhältnismäßige Bürokratie definitiv als ein limitierender, wettbewerbsverzerrender Faktor angesehen werden. Dies kann dann im Extremfall auch zu vergleichsweise weniger Gründungen in Deutschland führen, was wiederum zu weniger Wirtschaftswachstum und letztlich auch zu weniger Arbeitsplätzen führt.
Was könnte man vor diesem Hintergrund von unseren Nachbarn lernen?
Neben deutlich weniger Bürokratie wären Steuern ein Punkt, der hier sofort auffällt. Denn die Thematik der komplizierten und hohen Steuern macht auch vor Start-ups nicht halt. So wäre es eine interessante Überlegung, mit den steuerlichen Anreizen der Nachbarländer speziell für Start-ups gleichzuziehen, da spätestens mit Blick auf einen Exit die Nachbarn deutlich attraktiver für ein in Deutschland ansässiges Start-up sind. Nicht selten gibt es daher Versuche, den steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland zu entkommen.
Auch andere, wenig sinnvolle Regelungen, wie bspw. die Voraussetzung, nicht gegründet zu haben, um manche Förderungen beantragen zu können, sind im Ausland eher unüblich. Wir haben uns hierzulande stattdessen mit Problemen bzw. offenen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebskosten vor der Gründung auseinanderzusetzen. Ab wann sind die Kosten der Gründung zuzurechnen? Welche Kosten dürfen das konkret sein?
Weniger Bürokratie, klarere Regelungen und ein Reflektieren aktueller Bestimmungen wären einige der Punkte, die wir uns gern von unseren Nachbarn abschauen dürften.
Sind in nächster Zeit wichtige Veränderungen im Bereich der Fördermittel zu erwarten?
Aufgrund aktueller politischer Bestrebungen und gesellschaftlicher Entwicklungen ist hier durchaus vorstellbar, dass die Förderbedingungen mehr an Nachhaltigkeitskriterien gebunden werden, als das bis jetzt der Fall ist. Zumindest offiziell sind viele Fördermöglichkeiten noch nicht direkt an den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Dies könnte sich im Hinblick auf die aktuelle politische Lage wandeln und den Nutzen für die Gesellschaft und Umwelt stärker in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig ist die aktuelle, global eher volatile Lage ggf. ein Anlass, um hier von politischer Seite in den Wirtschaftskreislauf einzugreifen.
Nun ein paar Aspekte aus dem Gründungsalltag bzw. der Startphase: Nicht jede(r) kann kurz nach der Gründung ein fertiges Produkt auf den Markt bringen. Gerade für hochinnovative Technologielösungen sind oft Jahre der Forschung und Entwicklung vonnöten. Wie sieht Innovationsförderung in diesem Kontext aus?
Auch hier kann man einige Punkte aufführen. So gibt es, wie bereits kurz angeschnitten, Förderungen, die voraussetzen, dass bei Beantragung der finanziellen Mittel noch nicht gegründet sein darf. Besonders das EXIST-Gründerstipendium sowie die Fördermittel KFW Förderbank dienen dazu, Gründungswilligen den Einstieg in die Unternehmensgründung zu erleichtern. Speziell bei hochinnovativen Ideen, die eine lange Forschung und Entwicklungszeit haben, ist dies von Vorteil. Dadurch erhält der/die Gründer*in das nötige Kapital, um Forschung und Entwicklung zu bezahlen, ohne den Leistungsdruck zu haben, sofort ein fertiges Produkt verkaufen zu müssen.
Manche Jungunternehmer*innen stecken nach einer gewissen Zeit in einer Krise. Sie haben zu wenige Kund*innen, zu wenig Umsatz, der Wettbewerb ist stärker als gedacht. Welche Fördertöpfe gibt es in dieser kritischen Situation?
Hier kommt es ganz darauf an, wie eine solche Situation zustande kommt. Sollte eine wirtschaftliche Schieflage bspw. durch die Corona-Krise entstehen, gibt es Möglichkeiten wie die Corona-Hilfen, um diese zumindest teilweise abzufedern. Allerdings verhält es sich hierbei wie so oft bei Fördermitteln: Es fallen bestimmte Branchen oder Bereiche durch das Raster, während andere ggf. „überfördert“ werden.
Sollte eine wirtschaftlich schwierige Situation unabhängig von der Corona-Pandemie entstehen, kann man auf eine Vielzahl von Unterstützungen bauen. So gibt es von der BAFA sogar bis zu 90 Prozent Beratungsunterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten sowie verschiedene staatliche Kreditprogramme.
Und wie ist es um die Förderung hiesiger Start-ups zur Internationalisierung bestellt?
Da Deutschland seit vielen Jahrzehnten eine Exportnation ist, ist eine internationale Ausrichtung junger Unternehmen keine Seltenheit. Insbesondere das Potenzial einer weltweiten und internationalen Zielgruppe bzw. Kundschaft dürfte vielen Geldgeber*innen und Anbieter*innen von Förderprogrammen gut gefallen. Neben Förderprogrammen stehen den Gründer*innen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur erfolgreichen Internationalisierung zur Verfügung. So gibt es Angel Investoren, welche meist unbürokratisch eine erste Liquiditätsspritze und gute Kontakte zur Verfügung stellen können. Auch Venture-Capital-Firmen haben häufig ein internationales Netzwerk und bieten Gründer*innen neben ihrer Expertise schnelle monetäre Unterstützung während der Gründungsphase, auch im internationalen Rahmen. Selbst wenn das nicht der traditionellen Start-up-Förderung entspricht, könnten diese Kapitalgeber*innen aufgrund ihrer Netzwerke und ihres Erfahrungsschatzes wie ein Katalysator auf dem Weltmarkt wirken.
Und last but not least – aus Ihrer Sicht als Gründungsberater: Was macht – neben der Nutzung von Fördermitteln – einen erfolgreichen Unternehmensstart aus?
Die richtige Vorbereitung mit Liquiditätsplanung, Risikoanalysen und Marktbeobachtungen ist fast genauso wichtig wie ein ausgereiftes Produkt oder eine top Dienstleistung. Das alles mit dem richtigen Team und Umfeld kombiniert, erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit signifikant – diesen Vorsprung sollte kein(e) Gründer*in am Start liegenlassen.
Zum Weiterlesen: Hier kannst du unseren Fördermittel-Guide mit der Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Fördermittel für Gründer*innen gratis downloaden: https://bit.ly/3v7tz88
Tipp: Mach jetzt deinen individuellen Fördermittel-Check mit Sofortauswertung – gratis auf unserer Plattform www.gruenderberater.de
Die StartingUp-Förderdatenbank
Wichtige Infos zur Benutzung der StartingUp-Förderdatenbank.
Wir freuen uns, dass Sie StartingUp für Ihre Fördermittel-Recherche benutzen. Sie finden in der StartingUp-Förderdatenbank die relevanten Fördermittel für Startups und KMUs.
Die Förderdatenbank wird laufend aktualisiert.
Wenn Sie ein bestimmtes Fördermittel suchen, können Sie innerhalb des Bundesland suchen bzw. die » Suchfunktion nutzen.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

