Gründungszuschuss


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Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.

Schritt 1 zum Gründungszuschuss

Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!

Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern. 

Schritt 2 zum Gründungszuschuss

Checke, ob du über die Voraussetzung verfügst!

Um Gründungzuschuss zu erhalten, musst du arbeitslos sein und Anspruch auf ALG I haben.

  • Falls du kein Arbeitslosengeld I erhältst, musst du persönlich bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf ALG I stellen und dich arbeitssuchend melden. Frist: 3 Tage nach Kündigung.
  • Falls du bereits bereits Arbeitslosengeld I erhältst, musst du bei Beginn deiner Selbstständigkeit mindestens noch über 150 Tage Restanspruch auf das ALG I verfügen. 

Schritt 3 zum Gründungszuschuss

Hol dir den Antrag auf Gründungszuschuss ab.

Ganz wichtig: Du musst den Antrag vor der eigentlichen Gründung bei der Arbeitsagentur abholen. Das Datum der Abholung wird auf dem Antrag eingedruckt. Tipp: Der sog. Tag der Antragstellung ist der Tag der Abholung. Du kannst aber Monate warten, bis du den Antrag tatsächlich einreichst.

Schritt 4 zum Gründungszuschuss

Prüfe, ob du eine Erlaubnis benötigst.

In manchen Branchen benötigt man eine Erlaubnis bzw. Zulassung. Ob du davon betroffen bist und dich zunächst noch darum kümmern musst, erfährst du hier.

Schritt 5 zum Gründungszuschuss

Beantrage eine Vor-Gründungsberatung.

In den meisten Bundesländern kannst du ein Vor-Gründercoaching beantragen. Das solltest du unbedingt in Anspruch nehmen. Es erhöht deine Erfolgsaussichten erheblich.

SOVIEL GELD KANNST DU BEIM GRÜNDUNGSZUSCHUSS ERHALTEN

  • Alleinstehende erhalten bis zu 15.000 €
  • Verheiratete mit Kind erhalten bis zu 18.000 €
  • In der ersten Phase (6 Monate) erhalten Gründer*innen einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezahlten ALG-Geldes zzgl. 300 Euro.
  • In der zweiten Phase (weitere 9 Monate) wird nur noch ein Betrag von monatlich 300 € gezahlt. Die Mittel sind steuerfrei, müssen nicht zurückgezahlt werden und werden nicht mit dem erzielten Gewinn verrechnet.

Schritt 6 zum Gründungszuschuss

Beginne deinen Businessplan zu schreiben. 

Nicht nur für die Beantragung des Gründungszuschusses ist der Businessplan enorm wichtig. Es gibt diverse Tools, die die Arbeit erleichtern. Kostenlose Anleitung gibt es auf www.starting-up.de, Menüpunkt Gründen/Businessplan.

Schritt 7 zum Gründungszuschuss

Hol eine fachkundige Stellungnahme ein. 

In der fachkundigen Stellungnahme wird die Tragfähigkeit deines Vorhabens bescheinigt. Vor allem muss bestätigt werden, dass deine Annahmen umsetzbar und plausibel sind und dass du nach der Anlaufphase davon leben kannst. Erledigen kann das der bzw. die im Schritt 5 ausgewählte Gründungsberater*in.

Schritt 8 zum Gründungszuschuss

Melde deine Selbstständigkeit an und stellen den Antrag.

Als Freiberufler*in meldest du deine Selbstständigkeit beim Finanzamt an, als Gewerbetreibende(r) beim Gewerbeamt. Der Start-Zeitpunkt kann einige Wochen in der Zukunft liegen. Nun stellst du auch den Antrag auf den Gründungszuschuss. Dazu legst du bei der Arbeitsagentur folgendes vor:

  • Antragsformulare
  • Businessplan
  • Fachkundige Stellungnahme
  • Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
  • Gegebenenfalls nötige Erlaubnis oder Zulassung

Achtung: Du musst zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I haben! 

Schritt 9 zum Gründungszuschuss

Gründe und gib Gas!

Einige Wochen Geduld wirst du wohl brauchen, bis du – hoffentlich – die Bewilligung von der Arbeitsagentur erhalten. Nutze die Zeit, um alles vorzubereiten!

Schritt 10 zum Gründungszuschuss

Stelle rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung!

Kümmere dich etwa vier Monate nach Gründung deines Unternehmens um den Verlängerungsantrag. Wenn dieser bewilligt wird, erhälst du weitere neun Monate lang 300 Euro, also insgesamt 2.700 Euro. 

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EXIST-Women

Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.

Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.

Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.

EXIST-Women: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
  • Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
  • Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
  • Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?

  • Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
  • Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
  • Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
  • Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
  • Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
  • Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
  • Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women

Bewerbung für EXIST-Women 2026

Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.

Fördermittel Forschungszulage wird reformiert

Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage verankert – ein wichtiges Zeichen für eine innovationsgetriebene Wirtschaft.

Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland bis 2030 systematisch zu stärken und Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten.

Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“

Was ändert sich konkret?

  • Deutlich höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen.
  • Entbürokratisierung: Vereinfachte Verfahren bei Antragstellung und Nachweis.
  • Einführung eines eigenständigen Forschungsdatengesetzes bereits 2025.
  • Flexiblere Projektsteuerung und stärkere Förderung innovativer Trägerstrukturen.
  • Verstärkte strategische Zielsetzung: Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in F&E investieren.

Fünf teure Missverständnisse rund um die Forschungszulage

Fördermittelberater*innen wie bspw. die von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die Unternehmen davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die fünf häufigsten:

1. Unternehmens- und Branchenkompatibilität

Viele Unternehmen glauben, nicht förderfähig zu sein – etwa wegen ihrer Größe oder Branche. Fakt ist: Die Forschungszulage ist branchen- und themenoffen. Besonders profitieren können KMU, Start-ups, Mittelständler*innen und Konzerne in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – von der Automobilindustrie bis zur Biotechnologie.

2. Projektförderfähigkeit

Oft besteht Unsicherheit, ob das eigene Vorhaben als Forschung gilt. Wichtig ist: Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungskriterien entsprechen – Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit (nach dem Frascati-Handbuch). Dabei muss kein revolutionäres Produkt entwickelt werden oder Grundlagenforschung betrieben werden – auch Prozessinnovationen oder experimentelle Arbeiten sind förderfähig.

3. Bürokratischer Aufwand

Der Antrag erscheint vielen zu aufwendig. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes in Deutschland bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Mit einer professionellen Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis lässt sich der Aufwand minimieren, und die Fördersumme wird optimal ausgeschöpft.

4. Fristeneinhaltung

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2021, 2022 und 2023 (jeweils bis zu 1 Mio. Euro per anno) und 2024 (bis zu 3,5 Mio. Euro per anno) zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragstellenden kein Geld durch Verjährung verlieren.

5. Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung

Ein häufiger Irrglaube ist, dass Fördermittelberatung hohe Vorabkosten verursacht. In der Praxis arbeiten seriöse Berater*innen erfolgsbasiert – es entstehen keine finanziellen Risiken für die Unternehmen.

(DeepTech-)Innovationen sichern Zukunft

Viele Start-ups widmen sich Zukunftsfeldern wie Nachhaltigkeit oder DeepTech. Mit ihren Innovationen gestalten sie wirtschaftliche Zukunft. Dafür brauchen sie Unterstützung und Geld. Förderbanken bieten beides – und das auf vielfältige Weise.

Transformation ist das Stichwort unserer Zeit. Nordrhein-Westfalen hat damit viel Erfahrung, etwa durch den Wandel weg von Schwerindustrie und Bergbau hin zu moderneren Branchen. Mit dem Wandel kam die Vielfalt. Inzwischen punktet NRW mit starken mittelständischen Familienunternehmen, einer lebendigen Start-up-Szene und einer exzellenten Hochschullandschaft. Doch Transformation ist eine Daueraufgabe. Heute stehen Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.

NRW hat sich das Ziel gesetzt, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden. Den Weg dahin weisen innovative Start-ups – und gerade mit ihnen kann das Land punkten: Laut Green Startup Monitor 2024 (GSM) hat jedes fünfte grüne Start-up Deutschlands seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Fast ein Drittel (29 Prozent) aller Start-ups in NRW sind grün. Das hat gute Gründe: Hier liegen Wissenschaft und Praxis so nah beieinander wie in kaum einer anderen deutschen Region. Forschung und Entwicklung treffen auf eine Industrielandschaft mit Großkonzernen und Hidden Champions im Mittelstand. Das ist ideal, weil durch diese Nähe der Praxisbezug bei innovativen Geschäftsideen direkt gegeben ist. Start-ups können hier ihre Innovationen durch Kooperationen und Vertriebsansätze mit den mittelständischen und großen Industrieunternehmen als Pilotkunden umsetzen, verproben und gemeinsam entlang der Kundenbedürfnisse weiterentwickeln.

Der Green Startup Monitor 2024 zeigt aber auch, dass die Kapitalbeschaffung für viele grüne Start-ups schwieriger geworden ist. 52 Prozent sehen darin eine der größten Hürden, deutlich mehr als im Vorjahr (46 Prozent). Unter nichtgrünen Start-ups sind es 40 Prozent. Und dass, obwohl grünen Start-ups die Kundengewinnung tendenziell etwas leichter fällt – laut GSM sehen dies 16 Prozent weniger als Herausforderung an als bei den nichtgrünen Start-ups. Das zeigt, dass grüne Lösungen auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gefragt sind.

DeepTech verändert unser Leben und Wirtschaften

Das gilt auch für Zukunftstechnologien aus dem Bereich DeepTech. Darunter fallen wissenschaftlich getriebene Innovationen, die unser Leben und Wirtschaften grundlegend verändern werden: Halbleiter und Quantencomputing für Künst­liche-Intelligenz-Anwendungen, aber auch Batterietechnologie und -recycling, Life Sciences und Raumfahrt. DeepTech-Start-ups benötigen oft bereits vor dem Markteintritt signifikante Volumina an Risikokapital, um damit zum Beispiel erste Produktionsanlagen zu finanzieren. Venture Capital-Investoren sind hier bereits mit beträchtlichen Summen investiert.

Zwar ist laut der aktuellen McKinsey-Studie „European DeepTech: Opportunities and Discoveries“ Europas Anteil an der globalen DeepTech-Finanzierung auf 19 Prozent gestiegen. Doch ausschließlich mit privatem Beteiligungskapital haben es deutsche und europäische DeepTech-Unternehmen im globalen Wettbewerb schwer. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und bestimmte Bereiche als wichtig für die technologische Souveränität Europas ausgerufen. So will sie beispielsweise die Entwicklung und Produktion von Halbleitern wieder nach Europa zurückholen. Darauf abzielende EU-Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen Beihilfen zu vergeben. DeepTech-Start-ups können so mehrere hundert Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten, wenn sie einen Eigenanteil von 30 Prozent zum Beispiel über Venture Capital aufbringen. Zeitgleich entstehen neue Ansätze der Finanzierung von DeepTech-Start-ups. So zahlen Kundenaufträge von Forschungsinstituten vermehrt auch einen Teil der Produktentwicklung.

Cylib recycelt alte E-Auto-Batterien

Nicht zuletzt aufgrund der dichten Forschungslandschaft sind einige erfolgversprechende DeepTech-Start-ups in Nordrhein-Westfalen entstanden. Cylib aus Aachen hat beispielsweise ein neues, nachhaltiges und effizientes Verfahren entwickelt, mit dem Lithium-Ionen-Batterien, wie sie für E-Autos verwendet werden, vollständig recycelt werden. Am Ende des Prozesses stehen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wieder marktfähige Rohstoffe zur Verfügung. Ein wichtiges Thema. Denn mit dem weltweit steigenden Absatz von Elektroautos wächst die Nachfrage nach raren Rohstoffen ebenso wie die Menge der zu entsorgenden alten Batterien. Der Bedarf an Recyclinglösungen für diese wird somit immer größer – und parallel dazu wächst das wirtschaftliche Potenzial von Cylib.

Neuartige Chips für künstliche Intelligenz

Ein anderes Beispiel ist Black Semiconductor, ebenfalls aus Aachen. Das Halbleiter-Start-up gehört zu den derzeitigen Hoffnungsträgern der Branche. Das junge Unternehmen will die Datenübertragung von Chips in einem innovativen Verfahren beschleunigen und nutzt hierfür den speziellen Kohlenstoff Graphen. Diese Innovation beschleunigt die für den Einsatz von künstlicher Intelligenz benötigte Datenkommunikation zwischen Chips um ein Vielfaches. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch massiv. Die NRW.BANK hat Black Semiconductor ebenso wie Cylib im Rahmen von NRW.Venture mit Eigenkapital unterstützt.

Außereuropäische Investierende – insbesondere Beteiligungsgesellschaften aus den USA – blicken seit einiger Zeit spürbar intensiver auf deutsche DeepTech-Start-ups. Sie haben weniger Berührungsängste und investieren selbst in frühen Phasen. Auch die Zahl deutscher VC-Fonds mit Fokus auf DeepTech steigt – aber noch nicht genug. Hier wirkt ein Engagement der NRW.BANK wie eine Art Gütesiegel. Ist die Förderbank als Ankerinvestor dabei, fällt anderen Investierenden die Investitionsentscheidung leichter und Finanzierungsrunden lassen sich einfacher realisieren. Zudem engagiert sich die NRW.BANK nicht nur bei Fonds mit dem Fokus auf Wachstumsphasen, sondern auch direkt bei Fonds mit einem Schwerpunkt in der Gründungs- und Frühphase, die aussichtsreiche Start-up-Teams finanzieren und so die Transformation mitgestalten wollen.

Fördermittel beantragen – so geht’s

Sieben Tipps für die überzeugende Formulierung eines erfolgversprechenden Förderantrags.

Fördermittel sind wichtig, um die wirtschaftliche Zukunft (d)eines Betriebes zu sichern. Beim Beantragen der Mittel hängt vieles von der Überzeugungsarbeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ab. Folgende sieben Tipps helfen dir, die Formulierung deines Fördermittelantrags überzeugend zu gestalten.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 1: Form beachten

Es ist immer wieder überraschend, wie unfreundlich der Förderantrag manchmal gestellt wird. Schlechte Struktur, schlechte Lesbarkeit, verwirrende Quellen, Verzicht auf Textabsätze und Wahl einer kleinstmöglichen Schriftart, um möglichst viel Text in der Anwendung unterzubringen, klare und erkennbare Stilbrüche, keine Bilder usw. Für Leser*innen ist das nicht angenehm. Achte daher von Anfang an auf eine ordentliche Form, wie bspw. einen einheitlichen Aufbau bzw. Zitierstil, Lockerheit von Text und Absätzen und „Einreichen von Themen“, Untertiteln und Bildern sowie Kopf- und Fußzeilen. Denn die Augen werden folgen – am besten überprüft man den Antrag lieber einmal zu oft als zu selten, auch in Hinblick auf die Frage, ob man das eingereichte Dokument selbst gern lesen würde.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 2: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Das gilt für Förderanträge ganz besonders. Technische Zeichnungen, Diagramme oder Bilder anderer Prozesse veranschaulichen die zu entwickelnden Konzepte. Listen unterstützen die Lesbarkeit des Antrags mithilfe der Aufzählungen. Gute Grafiken zu erstellen, erfordert natürlich viel Arbeit, aber diese Arbeit lohnt sich immer. Einerseits können Sie durch eine gute Grafik die Verständlichkeit des Antrags erhöhen und damit auch die Zulassungschancen, andererseits musst du die Fakten selbst sorgfältig prüfen und organisieren, um brauchbare, grafische Darstellungen vorzubereiten.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 3: Fachbegriffe

Es müssen nicht alle Abkürzungen und Fachbegriffe erklärt werden, die in der Anwendung verwendet werden. Erkläre jedoch auf jeden Fall Begriffe, die Personen, die sich mit dem Thema normal nicht beschäftigen, nicht bekannt sein dürften. Wird die Erklärung an der falschen Stelle vergessen, steigt die Gefahr, dass der Antrag unverständlich wird. Wenn die Anwendung hingegen mit trivialen Erklärungen überladen ist, wird die Lesbarkeit reduziert.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 4: Risiko aktiv reduzieren

In vielen Ausschreibungen wird gefordert, dass auch im Förderantrag Risiken angesprochen und bewertet werden. Ein Fehler, der an dieser Stelle begangen werden kann, besteht darin, die bestehenden Risiken zu unterschätzen oder nicht zu erwähnen, aus der Befürchtung, dass der Antrag möglicherweise wegen erheblicher Unermesslichkeit nicht mehr infrage kommt. Wer so vorgeht, verkennt die eigentlichen Förderabsichten der meisten Förderer: Um Forschungsprojekte zu finanzieren, sind öffentliche Mittel natürlich nur dann notwendig, wenn technische oder wirtschaftliche Risiken bestehen, ansonsten ist eine solche Unterstützung nicht erforderlich.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 5: Zusammenarbeit

Online zu arbeiten, ist die Zukunft. Obwohl die meisten Menschen auch noch persönlich zusammenarbeiten, wird es immer schwieriger, nicht online zusammenzuarbeiten. Viele Leute halten ihre Dateien im "Geheimdienst"-Modus geöffnet, was schnell zu Verwirrung bei Teammitgliedern führt, die zu unterschiedlichen Zeiten an denselben Dateien arbeiten, ohne zu wissen, was darin enthalten ist. Ein neuer Finanzierungsantrag kann einfacher geschrieben werden, wenn Online-Tools wie Google Drive und MS Teams verwendet werden. Auf diese Weise kannst du Dateien weitergeben, Aufgaben zuweisen und Termine und Besprechungen einfacher planen und verwalten.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 6: Finaler Autor

Am Ende der Arbeiten am Förderantrag solltest du eine(n) Autor*in benennen, der bzw. die für die finale Version des Antrags verantwortlich ist. Die Verwendung unterschiedlicher "Writer" kann, sofern nicht standardisiert, zu Problemen oder Fehlern führen. Autor*innen unterscheiden sich in der Verwendung von Wörtern, Methoden und Stil, was im ungünstigsten Fall zu Verständnisfehlern führen kann.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 7: Telefonkontakt

Wenn es möglich ist, den Projektsponsor telefonisch zu kontaktieren, stelle sicher, dass du dies tust. Dies hat mehrere Vorteile: der offensichtlichste ist, dass es deinen Enthusiasmus und Eifer für den Erfolg deines Projekts zeigt und man zusätzliche Hinweise bekommt.

Fazit

Vertraue den hier genannten Expertentipps und vergiss nie: Hier geht es um Überzeugungsarbeit! Ein Förderantrag soll keine wissenschaftliche Publikation sein, sondern ein erster Eindruck. Es ist kein Werbeflyer und du bettelst definitiv nicht um Geld. Der Zweck des Antrags ist es, jede(n) potenzielle(n) Leser*in von deinem Projekt zu überzeugen. Um dies zu erreichen, sollte sich ein guter Förderantrag an der Schreibweise eines gut geschriebenen Romans orientieren, in dem immer mehr Spannung aufbaut wird.

Der Autor Maximilian Schreiber ist Unternehmer, Gründerberater und Fördermittelexperte, der Kund*innen im gesamten DACH-Raum betreut. https://zielfuehrendeberatung.de/

ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld

ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?

Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?

Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?

Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.

Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.

Maximale Kredithöhe und was gefördert wird

Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.

Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit

Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.

Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.

Start-up-Fördermittel Forschungszulage

Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.

Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.

Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert

Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.

Forschungszulage vs. klassische Projektförderung

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.

2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“

Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.

Das ist die Forschungszulage

Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.

Vorteile der Forschungszulage

  • Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
  • Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
  • Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
  • Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.

Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage

Berlin

Berlin Innovativ


Berlin Start


Berlin Kredit


Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 1


Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 2


Mikrokredit aus dem KMU-Fonds


KMU-Fonds - Gründungs- und Wachstumsdarlehen


KMU-Fonds - Wachstumsdarlehen


Coaching BONUS


Coaching in der Vorgründungsphase


Existenzgründungen im Handwerk (Meistergründungsprämie)


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg - Kredit 


Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg - Leasing 


Mittelständisches Beteiligungsprogramm


Berlin Mittelstand 4.0


Berlin Kapital


Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft - Landesbürgschaftsrichtlinien


Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen


Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen


IBB-Wachstumsprogramm – Kooperationsdarlehen für den Mittelstand


Liquiditätshilfen BERLIN


Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe


Venture Capital Fonds Technologie Berlin


Venture Capital (VC) Fonds Kreativwirtschaft Berlin


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU)


Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)


Beschäftigung von Innovationsassistenten


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Transfer Bonus - Technologie-, Wissens- und Designtransfer 


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


Hauptstadtkulturfonds


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ) 


Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur - INP II (VV INP 2016) 


Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)


Berufswegplanung mit Frauen


Brandenburg

Brandenburg-Kredit Gründung


ProFIT Brandenburg (Zuschuss)


ProFIT Brandenburg (Darlehen)


Gründung innovativ


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg


Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand


BFB Wachstumsfonds Brandenburg


Frühphasen- und Wachtumsfonds


Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung


Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum


Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM)


Brandenburg-Kredit Mezzanine II


Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe


Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand


Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)


Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau


Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit (RENplus)


Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen


Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei


Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)


Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL)


Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)


Zuwendungen aus der Fischereiabgabe


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


GAP-Finanzierung Film


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)


Brandenburger Innovationsfachkräfte


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Innovationen brauchen Mut (IbM)


Meistergründungsprämie Brandenburg


Mikrokredit Brandenburg


Rheinland-Pfalz

FiTOUR – Förderung innovativer technologieorientierter Unternehmensgründungen


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm ERP-Gründerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Förderung der vertragsärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen


Betriebsberatungen für Existenzgründer


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz - Bürgschaft Classic


Bürgschaft Direkt (BoB)


Bürgschaft Premium


Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) Rheinland-Pfalz mbH


Kapitalbeteiligungen an innovativen und technologieorientierten Unternehmen


Kapitalbeteiligungen regionaler Venture Capital Unternehmensbeteiligungsgesellschaften


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Markteinführungsprogramm


Betriebsmittelkredit RLP


Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)


Effizienzkredit RLP


Innovationskredit RLP


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm Unternehmerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Konsortialkredite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Aus- und Weiterbildungskredit RLP


Fonds für Innovation und Beschäftigung (FIB)


Landesbürgschaftsprogramm


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm BeratungRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm FondsRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm GarantieRLPplus


Regionales Landesförderprogramm


Schaffung von Barrierefreiheit in gewerblichen touristischen Unternehmen


Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden


Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“


Messeförderungsprogramm


Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)


Förderung der Beratung in der Landwirtschaft


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen (FIS)


Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz


Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen


Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege


Integrierte ländliche Entwicklung


Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor


Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen


Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoTop


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoStart


Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcenschutz durch regenerative und effiziente Energienutzung


Zukunftsfähige Energieinfrastruktur


Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen


Innovationsfonds I & II Rheinland-Pfalz


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Sachsen-Anhalt

Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)


Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)


IB Auftragsvorfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT)


IB Mezzaninedarlehen für innovative Gründungen (Sachsen-Anhalt IMPULS)


IB Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft 


Bürgschaft ohne Bank (BoB) 


Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen


IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen


Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


IB Gemeinsam – IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand


Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Rahmen von Insolvenzantrags- und Insolvenzverfahren kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen-Anhalt


Beschäftigung von Innovationsassistenten


Beratungsprogramm für Unternehmen


Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FuE-Richtlinien)


Förderung von Projekten des Wissens- und Technologietransfers


Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)


IB-Darlehen Grüne Innovationen (Sachsen-Anhalt MUT)


IBG-Risikokapitalbeihilfen für technologieorientierte KMU


Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi)


Förderung von Netzwerken zur Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen der Kreativwirtschaft (Cross Innovation)


Beteiligungen an Messen und Ausstellungen (Messeförderprogramm)


Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur als flankierende Maßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Elektromobilität


Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (Sachsen-Anhalt ENERGIE)


IB Land & Forst


Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)


Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Fischereiwirtschaft an Messen und Ausstellungen


Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)


Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie) und die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinien Waldbau)


Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)


Marktstrukturverbesserung


Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie Umbau von Hecken (Förderrichtlinien Hecken und Feldgehölze)


Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)


IB Gründungsdarlehen (Sachsen-Anhalt IMPULS)


IB-Mittelstandsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT)


Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Elektromobilität


NRW.BANK Gründungskredit


NRW.BANK Universalkredit


NRW/EU-Mikrodarlehen


Meistergründungsprämie NRW


Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)


Hausärzte-Förderrichtlinie


NRW.BANK.Mittelstandskredit


EFRE NRW - Förderwettbewerb START-UP-Hochschul-Ausgründungen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank


StarterScheck Handwerk


Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen


NRW.BANK Seed Fonds Initiative


NRW.BANK Venture Fonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung


NRW.Kreativkredit


NRW.BANK.Seminare


NRW.BANK.Venture Center


win NRW.BANK Business Angels Initiative


NRW SeedCap Digitale Wirtschaft


Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft


Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft


EFRE NRW – EFRE-Rahmenrichtlinie


ESF-Förderrichtlinie


Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW


Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen


NRW Kreativkredit


NRW.BANK Effizienzkredit


NRW.BANK Innovative Unternehmen


NRW.BANK Mittelstandsfonds


NRW.BANK Spezialfonds


Potentialberatung


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (RWP.NRW 2015)


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung


NRW.BANK Innovationskredit


Mittelstand innovativ – Innovationsassistent


Mittelstand innovativ – Innovationsgutschein


EFRE NRW – Förderwettbewerb CreateMedia.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Gesundheit.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb IKT.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb LifeSciences.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb MobilitätLogistik.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb NeueWerkstoffe.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Produktion.NRW


EFRE NRW – Projektaufruf im Förderprogramm EFRE-zdi


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb EnergieeffizienzUnternehmen.NRW


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Forschungsinfrastrukturen


Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)


NRW.BANK Ausland Export


NRW.BANK Auslandskredit


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliche Beratung


Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agrar-Richtlinie)


Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)


Förderung von Agrarumweltmaßnahmen


Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich


Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur


Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen


Förderung des ökologischen Landbaus


Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung


Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald


Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse


Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Marktstrukturverbesserung


Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz


Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft


Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung


NRW.BANK Baudenkmäler


Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen


Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen


progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen - Programmbereich Markteinführung


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich KWK


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Innovation


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Wärme- und Kältenetze


NRW.BANK Energieinfrastruktur


NRW/EU KWK-Investitionskredit


Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit


Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen


Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft


Förderung von Kreativität, Innovation und Medienkultur (KIM NRW-EFRE)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Schleswig-Holstein

Beteiligungsfonds für KMU


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Existenzgründung (EGP Standard/EGP System)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Existenzgründung (EGP Sofort)


Garantien für Beteiligungen der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (GAP Standard)


Garantien für Beteiligungen der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (GAP Micro)


IB.SH Mikrokredit


IB.SH Starthilfedarlehen


IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft


Kapital für Handwerk


Landesprogramm Arbeit – Prioritätsachse A – Existenzgründungen aus Nichterwerbstätigkeit


Seed- und Start-up Fonds II


Gründung und Nachfolge


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Bestehende Unternehmen


IB.SH Betriebsmitteldarlehen Wirtschaft


IB.SH Innovationsdarlehen 


IB.SH Wachstumsdarlehen kleine und mittlere Unternehmen 


Kapital für Handel und Gewerbe


Kapital für Handwerk 


Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung 


Landesprogramm Wirtschaft – Förderung betrieblicher Prozess- und Organisationsinnovationen (POI-Richtlinie)


Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der energetischen Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen 


Landesprogramm Wirtschaft - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe


Landesprogramm Wirtschaft - Unterstützung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements 


Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)


Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) 


Landesprogramm Wirtschaft - Internationalisierungsrichtlinie (INT) 


Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der Energiewende und von Umweltinnovationen (EUI-Richtlinie) 


Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT Richtlinie) 


Landesprogramm Wirtschaft - Beschäftigung von Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in kleinen Unternehmen (Innovationsassistentenrichtlinie - IAR -)


Landesprogramm Wirtschaft - Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation (BFEI-Richtlinie) 


Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft - Zuwendungen für Operationelle Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP Agri)


Zuwendungen für Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor, Besatzmaßnahmen sowie Meeresbiodiversität


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Förderung der Aquakultur 


Förderung der boden-, gewässer- und klimaschonenden Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern 


Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung 


Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei 


Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse 


Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) 


Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) - Ökologische Anbauverfahren 


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) 


Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und von Maßnahmen der integrierten Meerespolitik


Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse


IB.SH Agrargarantie


Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein


Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe


Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie 


IB.SH Energieeffizient Bauen EH 70


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Bundesrepublik Deutschland

ERP-Gründerkredit Startgeld


ERP-Kapital für Gründung


ERP-Gründerkredit - Universell


KfW-Unternehmerkredit Plus


KfW-Unternehmerkredit


Bürgschaften für Leasingfinanzierungen


ERP-Beteiligungsprogramm


Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen


Einstiegsgeld


ERP/EIF-Dachfonds


EXIST-Gründerstipendium


EXIST-Forschungstransfer


Förderung unternehmerischen Know-hows


Gründungszuschuss


Invest - Zuschuss für Wagniskapital


High-Tech Gründerfonds


Mikromezzaninfonds Deutschland


Rückgarantien des Bundes und der Länder


Aufstiegs-BAFÖG


BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)


ERP-Innovationsprogramm


Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland 


Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - ZIM


coparion


Förderung der Selbständigkeit von Flüchtlingen - Pilotprojekt Gründerpatenschaften


Agrar-Bürgschaften


ERP-VC-Fondsinvestments


European Angels Fonds (EAF)


Mikrokreditfonds Deutschland


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel 


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb 


Beihilfen für indirekte CO2-Kosten 


Bürgschaften des Bundes und der Länder 


ERP/EIF-Wachstumsfazilität 


ERP-Regionalförderprogramm 


ERP-VC-Fondsinvestments 


Räumliche Strukturmaßnahmen


Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft


Messe- und Ausstellungsbeiträge zum ökologischen Landbau


Landwirtschaft – Wachstum


Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk


Landwirtschaft – Produktionssicherung


Landwirtschaft – Liquiditätssicherung


Landwirtschaft – Bürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen


Förderung von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken in Deutschland im Rahmen des Projekts "LEEN 100 plus" 


Förderung von Energiemanagementsystemen 


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien 


KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme 


KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse 


Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen vor und während einer Umstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau 


Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) 


Information von Verbrauchern über ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen


Information von Verbrauchern über eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft und deren Erzeugnisse sowie damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)


Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel


BMEL-Exportförderprogramm 


Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen 


Exportinitiative Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen 


Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit


Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum


Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL)


Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL)


Kulturelle Filmförderung


Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) 


Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) 


Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting 


Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 


Innovative regionale Wachstumskerne 


Initiative Musik – Infrastrukturförderung


German Motion Picture Fund


Initiative Musik – Künstlerförderung


Initiative Musik – Kurztourförderung


Klimaschutzinitiative - Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen 


Modellvorhaben "go-digital" 


Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau 


Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (Deutscher Filmförderfonds)


Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial


unternehmensWert:Mensch - Förderung von Beratungsleistungen von KMU zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik 


Vor-Ort-Beratung


6. Energieforschungsprogramm - Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung 


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz 


Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) 


BMUB-Umweltinnovationsprogramm 


Contracting-Bürgschaften


Zukunft der Arbeit: Arbeit in hybriden Wertschöpfungssystemen


Energie vom Land 


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 


Weltraumforschung und -technik (Fachprogramm)


Vom Material zur Innovation (Fachprogramm)


Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 


Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen 


Sicherheitsforschungsprogramm (Fachprogramm)


Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) - Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen (CLIENT II) 


Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) (Fachprogramm) 


KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt 


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium 


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher 


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard 


KfW-Programm Offshore-Windenergie 


KfW-Umweltprogramm 


Sicherheitsforschungsprogramm – Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit


KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz 


Landwirtschaft - Nachhaltigkeit 


Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt 


Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) - Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität 


Technologieprogramm Energieeinsparung und Energieeffizienz 


6. Energieforschungsprogramm - Grundlegende FuE-Arbeiten in der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zum Kompetenzerhalt 


Alternativmethoden zum Tierversuch 


Automatisiertes und vernetztes Fahren 


Automatisiertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in Deutschland 


BioÖkonomie 2030 (Fachprogramm) 


Digitale Medien in der beruflichen Bildung - Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung 


Digitale Medien in der beruflichen Bildung (Fachprogramm) 


Empirische Bildungsforschung (Fachprogramm) 


EnEff.Gebäude.2050 - Innovative Vorhaben für den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050 


Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen 


Entwicklung konvergenter IKT (Fachprogramm) 


Waldklimafond- Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie Anpassung der Wälder an den Klimawandel


Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) 


Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeugausrüster (Luftfahrzeugausrüsterprogramm) 


Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 


Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung 


Förderung von Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe im Bereich Tierschutz" 


Förderung von Projekten im Rahmen der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" 


Forschung für Innovationen in der Agrarwirtschaft 


Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des Innovationsprogramms Straße


Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten 


Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau 


Forschungsprogramm zur Mensch-Technik-Interaktion (Fachprogramm) 


Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt (Fachprogramm)


GEO:N - Geoforschung für Nachhaltigkeit (Fachprogramm) 


Gesundheitsforschung (Fachprogramm) 


Industrie 4.0-Testumgebungen - Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0 


InnoProfile-Transfer - Förderung von Forschungsgruppen und Verbundprojekten


Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen (Fachprogramm) 


Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung 


Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) 


Innovationsförderung des BMEL (Fachprogramm) 


Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft 


Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze 


Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung 


KMU-innovativ: Biotechnologie - BioChance


KMU-innovativ: Elektroniksysteme - Elektromobilität 


KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) 


KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) 


KMU-innovativ: Medizintechnik 


KMU-innovativ: Photonik 


KMU-innovativ: Produktionsforschung 


KMU-innovativ: Sicherheitsforschung 


Maritime Technologien der nächsten Generation (Fachprogramm) 


Medizintechnik (Fachprogramm) 


Mikroelektronik aus Deutschland - Innovationstreiber der Digitalisierung (Fachprogramm) 


Modellregionen der Intelligenten Vernetzung - Konzepte und erste Umsetzungsschritte 


Modernitätsfonds (mFUND) 


Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien - Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten 


Photonik Forschung Deutschland (Fachprogramm) 


Förderung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener