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Gründungszuschuss
Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.
Schritt 1 zum Gründungszuschuss
Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!
Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern.
Schritt 2 zum Gründungszuschuss
Checke, ob du über die Voraussetzung verfügst!
Um Gründungzuschuss zu erhalten, musst du arbeitslos sein und Anspruch auf ALG I haben.
- Falls du kein Arbeitslosengeld I erhältst, musst du persönlich bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf ALG I stellen und dich arbeitssuchend melden. Frist: 3 Tage nach Kündigung.
- Falls du bereits bereits Arbeitslosengeld I erhältst, musst du bei Beginn deiner Selbstständigkeit mindestens noch über 150 Tage Restanspruch auf das ALG I verfügen.
Schritt 3 zum Gründungszuschuss
Hol dir den Antrag auf Gründungszuschuss ab.
Ganz wichtig: Du musst den Antrag vor der eigentlichen Gründung bei der Arbeitsagentur abholen. Das Datum der Abholung wird auf dem Antrag eingedruckt. Tipp: Der sog. Tag der Antragstellung ist der Tag der Abholung. Du kannst aber Monate warten, bis du den Antrag tatsächlich einreichst.
Schritt 4 zum Gründungszuschuss
Prüfe, ob du eine Erlaubnis benötigst.
In manchen Branchen benötigt man eine Erlaubnis bzw. Zulassung. Ob du davon betroffen bist und dich zunächst noch darum kümmern musst, erfährst du hier.
Schritt 5 zum Gründungszuschuss
Beantrage eine Vor-Gründungsberatung.
In den meisten Bundesländern kannst du ein Vor-Gründercoaching beantragen. Das solltest du unbedingt in Anspruch nehmen. Es erhöht deine Erfolgsaussichten erheblich.
SOVIEL GELD KANNST DU BEIM GRÜNDUNGSZUSCHUSS ERHALTEN
- Alleinstehende erhalten bis zu 15.000 €
- Verheiratete mit Kind erhalten bis zu 18.000 €
- In der ersten Phase (6 Monate) erhalten Gründer*innen einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezahlten ALG-Geldes zzgl. 300 Euro.
- In der zweiten Phase (weitere 9 Monate) wird nur noch ein Betrag von monatlich 300 € gezahlt. Die Mittel sind steuerfrei, müssen nicht zurückgezahlt werden und werden nicht mit dem erzielten Gewinn verrechnet.
Schritt 6 zum Gründungszuschuss
Beginne deinen Businessplan zu schreiben.
Nicht nur für die Beantragung des Gründungszuschusses ist der Businessplan enorm wichtig. Es gibt diverse Tools, die die Arbeit erleichtern. Kostenlose Anleitung gibt es auf www.starting-up.de, Menüpunkt Gründen/Businessplan.
Schritt 7 zum Gründungszuschuss
Hol eine fachkundige Stellungnahme ein.
In der fachkundigen Stellungnahme wird die Tragfähigkeit deines Vorhabens bescheinigt. Vor allem muss bestätigt werden, dass deine Annahmen umsetzbar und plausibel sind und dass du nach der Anlaufphase davon leben kannst. Erledigen kann das der bzw. die im Schritt 5 ausgewählte Gründungsberater*in.
Schritt 8 zum Gründungszuschuss
Melde deine Selbstständigkeit an und stellen den Antrag.
Als Freiberufler*in meldest du deine Selbstständigkeit beim Finanzamt an, als Gewerbetreibende(r) beim Gewerbeamt. Der Start-Zeitpunkt kann einige Wochen in der Zukunft liegen. Nun stellst du auch den Antrag auf den Gründungszuschuss. Dazu legst du bei der Arbeitsagentur folgendes vor:
- Antragsformulare
- Businessplan
- Fachkundige Stellungnahme
- Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
- Gegebenenfalls nötige Erlaubnis oder Zulassung
Achtung: Du musst zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I haben!
Schritt 9 zum Gründungszuschuss
Gründe und gib Gas!
Einige Wochen Geduld wirst du wohl brauchen, bis du – hoffentlich – die Bewilligung von der Arbeitsagentur erhalten. Nutze die Zeit, um alles vorzubereiten!
Schritt 10 zum Gründungszuschuss
Stelle rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung!
Kümmere dich etwa vier Monate nach Gründung deines Unternehmens um den Verlängerungsantrag. Wenn dieser bewilligt wird, erhälst du weitere neun Monate lang 300 Euro, also insgesamt 2.700 Euro.
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Raus aus dem Fördermittelwahn!
Fördermittel bleiben viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an der Antragstellung. Eine durchdachte Finanzierungs-Roadmap schafft Abhilfe.
Für viele verspricht die Gründung eines Start-ups Freiheit, kreative Selbstverwirklichung und ein Arbeitsleben, das Sinn stiftet. Doch die Begeisterung für die eigene Idee wird oftmals schnell von den harten wirtschaftlichen Tatsachen eingeholt, die besonders in der Anfangszeit gnadenlos zuschlagen können. Monat für Monat entscheidet die Liquidität darüber, ob sich ein Geistesblitz in ein nachhaltiges Geschäftsmodell verwandelt oder im Keim erstickt. Fördermittel können in dieser Phase zur entscheidenden Brücke werden, um aus einer ersten Idee eine tragfähige Grundlage zu schaffen, auf der sich langfristig aufbauen lässt. Dennoch bleiben diese Möglichkeiten viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an den Hürden der Antragstellung. Förderungen sind potenzielle Wachstumstreiber – doch um sie sinnvoll einzusetzen, braucht es Wissen und Planung.
Förderung als strategisches Instrument
Es mangelt nicht an Gründer*innen in Deutschland, die wissen, dass es Förderprogramme gibt; doch nur wenige nutzen diese als strategisches Element ihrer Finanzierung. Die Förderlandschaft gestaltet sich umfangreich und divers: Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Innovationsförderungen oder Programme zur Unterstützung von Personalkosten stehen bereit, um Start-ups in unterschiedlichen Phasen zu helfen. Deutschland zeigt sich hier tatsächlich als Gründerland, das innovative Ideen unterstützen will.
Doch genau diese Vielfalt führt oft dazu, dass sich Gründer*innen in Fristen, Auflagen und individuellen Bedingungen verlieren. Förderprogramme von Bund, Ländern und EU erfordern genaue Kenntnis über die Antragswege und den richtigen Zeitpunkt. Viele Gründer*innen kennen Namen wie exist oder den Gründungszuschuss, doch selten wird verstanden, wie diese Programme effizient miteinander kombinierbar sind oder wie sie sich optimal in die eigene Wachstumsstrategie einfügen. So bleibt Förderung oft eine theoretische Option, während sie in der Praxis ungenutzt bleibt oder fehlerhaft beantragt wird. Wer Fördermittel lediglich als späte Notfallmaßnahme betrachtet, vergibt die Chance, sie als aktives Steuerungsinstrument im Wachstumsprozess einzusetzen.
Warum viele Förderprojekte ins Stocken geraten
Dass Fördermittel in Start-ups nicht den erhofften Effekt erzielen, liegt selten an den Ideen, sondern meist an fehlender Förderstrategie. Ein häufiger Fehler ist eine falsche Erwartungshaltung: Viele gehen davon aus, Förderungen seien unkomplizierte Geldquellen, die alle finanziellen Engpässe umgehend lösen. Die Realität ist komplexer. Anträge erfordern eine klare Struktur, nachvollziehbare Zahlen und ein Konzept, das mit den Zielen des/der Fördergebenden zusammenpasst. Ein weiteres Problem liegt in der fehlenden Integration von Fördermitteln in die Finanz- und Wachstumsplanung.
Werden Gelder ohne eine durchdachte Investitionsstrategie beantragt, besteht die Gefahr, dass sie zwar bewilligt werden, jedoch in operativen Löchern versickern, anstatt den skalierbaren Aufbau des Unternehmens zu unterstützen. Nicht zu unterschätzen sind zudem die administrativen Anforderungen, die mit Förderungen einhergehen. Unvollständige Anträge, verpasste Fristen oder der Aufwand für Verwendungsnachweise können ein eigentlich hilfreiches Förderprojekt in eine Belastung verwandeln, die Ressourcen frisst und den Fokus von der operativen Arbeit ablenkt.
Förderung professionell vorbereiten
Gründer*innen sollten Fördermittel niemals isoliert betrachten, sondern als festen Bestandteil einer durchdachten Finanzierungsstrategie, die Eigenkapital, Fremdkapital und öffentliche Mittel sinnvoll kombiniert. Wer diese Haltung verinnerlicht, kann Förderprojekte so vorbereiten, dass sie ihr Potenzial als echter Wachstumsmotor entfalten. Hier zeigt sich der Wert professioneller Unterstützung. Eine fundierte Fördermittelberatung kann nicht nur passende Programme identifizieren, sondern auch dabei helfen, Förderungen in die Gesamtfinanzplanung einzubetten. Sie sorgt dafür, dass Anforderungen verstanden, Fristen eingehalten und Anträge präzise vorbereitet werden. Dies ist insbesondere für technologieorientierte oder nachhaltige Geschäftsmodelle entscheidend, da viele Förderprogramme spezifische Innovations- und Branchenschwerpunkte setzen, die es strategisch zu bedienen gilt. Wer Fördermittel mit einer soliden Roadmap verbindet, verwandelt sie in eine nachhaltige Wachstumsbasis statt in einen Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen.
Teil einer stabilen Gründungsstrategie
Klar sollte sein: Fördermittel sind kein nettes Extra, sondern gehören als Baustein in jede professionelle Planung. Sie verschaffen Start-ups in der sensiblen Anfangszeit die notwendige Liquidität und ermöglichen den Aufbau von Personal, die Produktentwicklung oder den Eintritt in den Markt, ohne sofort hohe Fremdfinanzierung oder Investor*innenkapital aufnehmen zu müssen. Gleichzeitig können bewilligte Fördermittel ein Signal an potenzielle Partner*innen und Investor*innen senden und die Kreditwürdigkeit steigern. Erfolgreiche Gründer*innen ziehen schon zu Beginn professionelle Hilfe zurate. Expert*innen prüfen Potenziale, führen Machbarkeitsanalysen durch und finden passende Programme bereits vor der Gründung. Sie verstehen Förderung als Hebel, nicht als Rettungsanker, und integrieren sie gezielt in die Wachstumsstrategie des Start-ups.
Mut zur Umsetzung zahlt sich aus
Fördermittel sind keine Almosen, sondern Investitionen in die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Es braucht den Mut, sich in die komplexen Anforderungen einzuarbeiten, und den Weitblick, Förderung als integralen Bestandteil einer langfristigen Finanzierungs- und Wachstumsstrategie zu begreifen. Wer diesen Weg einschlägt und gleichzeitig auf professionelle Hilfe vertraut, nutzt Fördermittel nicht als einmalige Rettung, sondern als nachhaltiges Werkzeug für den Aufbau eines stabilen, erfolgreichen Unternehmens.
Der Autor Stephan Schüren ist ein BAFA- und IHK-anerkannter Existenzgründungsberater sowie Fördermittel-, und Unternehmensfinanzierungsberater, https://schueren-beratung.de
Sieben ungenutzte Fördermittelschätze für KMU
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bieten Kleinstunternehmen und KMU hohe Zuschüsse – doch viele Potenziale bleiben ungenutzt. Das muss nicht sein!
So zeigt der Fraunhofer-Abschlussbericht zur EEW-Evaluation vom November 2024 für die Jahre 2019 bis 2023, dass die EEW-Förderung weniger als erwartet abgerufen wird. Dies betrifft insbesondere Modul 2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) und Modul 6 (Elektrifizierung von Klein- und Kleinstunternehmen).
Die Fördermittelberatung EPSA Deutschland bestätigt, dass besonders KMU bei der EEW- und auch der BEG-Förderung nach wie vor unterproportional beteiligt sind, obwohl sie die Zielgruppe der Förderungen sind.
Bürokratie und Missverständnisse bremsen die Nutzung
Viele Kleinunternehmen glauben, Förderungen seien nur für Großkonzerne wie Tesla oder Wohngebäude zugänglich, oder sie scheuen den bürokratischen Aufwand. Tatsächlich sind BEG und EEW nicht nur für Großunternehmen, sondern auch schon für kleinere Firmen mit 50 oder weniger Mitarbeitenden lukrativ. "Unternehmen investieren Hundertausende bis Millionen in Energieeffizienz, teilweise ohne zu wissen, dass bis zu 60 Prozent gefördert werden können", sagt Martin Deiters, Energieeffizienz-Experte bei Epsa Deutschland. "Wir machen Förderfähiges förderfähig – oft mit minimalem Aufwand für das antragstellende Unternehmen und hohem Return."
Diese sieben Förderschätze warten auf KMU
1. LED-Beleuchtung (BEG): Austausch energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden. Bis zu 15 Prozent Zuschuss auf Investitionen.
Beispiel: Die Investition der Erneuerung der Beleuchtung in einem Teil einer Produktionshalle auf LED lag bei 225.000 Euro, das Unternehmen erhielt eine Förderung in Höhe von 33.750 Euro.
2. Kältetechnik zur Raumkühlung (BEG): Neueinbau oder Optimierung von Kühlsystemen, z. B. in Produktionshallen oder Krankenhäusern. Förderquote bis 15 Prozent.
Beispiel: Ein Krankenhaus investierte 2.500.000 Millionen Euro und bekam 375.000 Euro Förderung.
3. Lüftungs- und Regeltechnik (BEG): Optimierung von Raumluft- und Messsystemen für effiziente Gebäudenutzung. Förderung bis 15 Prozent für Unternehmen.
Beispiel: In einem Bürogebäude wurde eine Lüftungsanlage saniert und mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Investition lag bei 300.000 Euro und die Förderung betrug 45.000 Euro.
4. Wärmepumpen und Solarthermie (BEG): Installation energieeffizienter Heizsysteme. Hohe Antragszahlen bei Wärmepumpen (ca. 20.000 pro Monat), aber Biomasse und Solarthermie werden zu selten beantragt. Die Förderung liegt bis zu 30 Prozent.
Beispiel: Ein Hotel erneuerte seine Heizungsanlage für die Raumheizung und stellte auf Wärmepumpen um. Die Investition belief sich auf 600.000 Euro und die Förderung lag bei 180.000 Euro.
5. Elektrifizierungsprojekte (EEW Modul 6): Elektrifizierung von Anlagen und Prozessen in der Industrie. Bis 60 Prozent für Kleinstunternehmen. Dennoch nur 35.000 Anträge.
Beispiel: Verfahrensumstellung von fossilen Brennstoffen auf eine elektrisch betriebene Anlage. Das Unternehmen investierte 150.000 Euro und wurde mit einer Förderung von 90.000 Euro bedacht.
6. Prozesswärme aus nicht-fossilen Quellen (EEW Modul 2): Umstellung auf Biomasse oder erneuerbare Brennstoffe für industrielle Prozesse wie Trocknung oder Tauchbäder bringen 40 bis 50 Prozent Zuschuss.
Beispiel: Eine Schreinerei mit 60 Mitarbeitern investierte 700.000 Euro in eine Hackschnitzelanlage und sicherte sich 350.000 Euro Förderung.
7. Förderwettbewerb (EEW Modul): Wettbewerbliche Förderung für innovative Projekte. Durchschnittlich 1.500.000 Millionen Euro pro Kund*in.
Beispiel: Ein großes Unternehmen stellte seinen Produktionsprozess um und kann damit 3.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Dafür bekam die Firma 1.200.000 Euro Förderung.
Die BEG-Förderung läuft voraussichtlich bis 31. Dezember 2030, die EEW-Förderung wird regelmäßig überarbeitet und bleibt bis zum 31. Dezember 2028 verfügbar.
Fördermittel für erneuerbare Energien 2025: Chancen für Gründer*innen
Welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups jetzt davon konkret profitieren können, um nachhaltig zu wachsen.
Steigende Energiekosten und wachsendes Umweltbewusstsein bringen immer mehr Gründer*innen dazu, nachhaltige Lösungen fest in ihr Geschäftsmodell zu integrieren. Doch gerade in der Anfangsphase fehlen oft die finanziellen Mittel, um in Photovoltaik, Energieeffizienz oder grüne Technologien zu investieren. Öffentliche Förderprogramme können hier den entscheidenden Unterschied machen – wenn man weiß, wo man ansetzen muss.
In diesem Beitrag zeigen wir, welche Fördermöglichkeiten es im Bereich erneuerbare Energien gibt und wie Start-ups davon konkret profitieren können.
Energiewende im Kleinen: Solaranlagen für Start-ups
Grüne Technologien sind längst nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne. Auch Start-ups können von Photovoltaik-Anlagen, Speichersystemen und intelligenter Energietechnik profitieren – sowohl in Hinblick auf ihre Außenwirkung als auch aus rein wirtschaftlicher Perspektive.
Ein Beispiel: Wer Produktionsflächen, Bürostandorte oder Logistikzentren betreibt, kann mit einer eigenen Solaranlage langfristig Betriebskosten senken und gleichzeitig die Unabhängigkeit vom volatilen Strommarkt erhöhen. Die Einsparungen entstehen nicht nur durch selbst erzeugten Strom, sondern auch durch steuerliche Vorteile und potenzielle Einspeisevergütungen. Dazu kommt: Investitionen in erneuerbare Energien stärken das nachhaltige Profil des Unternehmens – ein zunehmend relevanter Faktor für Investoren, Kund*innen und Mitarbeitende.
Allerdings hängt der wirtschaftliche Erfolg solcher Projekte maßgeblich von der richtigen Planung ab. Eine überdimensionierte Anlage verursacht unnötige Kosten, während eine zu kleine Lösung das Einsparpotenzial ungenutzt lässt. Deshalb ist es ratsam, sich vorab mit dem tatsächlichen Bedarf auseinanderzusetzen. Um die optimale Anlagengröße finden zu können, helfen zum Beispiel Tools wie der Photovoltaikrechner von E.ON.
Vor allem technologieorientierte Start-ups, die viel Strom für Server, Kühlung oder Produktion benötigen, können von der eigenen Energiequelle stark profitieren. Aber auch junge Unternehmen im Handel, Handwerk oder der Kreativwirtschaft gewinnen durch ein stabiles Energiekonzept an Planbarkeit und Resilienz – zwei Eigenschaften, die gerade in der Gründungsphase von unschätzbarem Wert sind.
Förderlandschaft im Überblick
Für Start-ups und kleine Unternehmen in Deutschland gibt es 2025 vielfältige Fördermöglichkeiten, um Investitionen in erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik (PV), zu realisieren. Diese Förderungen reichen von zinsgünstigen Krediten über Einspeisevergütungen bis hin zu regionalen Zuschüssen.
1. KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 270 zinsgünstige Kredite für die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich Planung und Installation. Die Laufzeiten betragen zwischen 5 und 30 Jahren, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Der Zinssatz startet bei etwa 5 % und richtet sich nach der Bonität des Unternehmens.
2. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Unternehmen, die Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Für Anlagen bis 100 kW gelten laut der Bundesnetzagentur ab Februar 2025 folgende Sätze:
- Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): 5,62 bis 7,94 ct/kWh
- Volleinspeisung: 10,56 bis 12,60 ct/kWh
Diese Vergütungen bieten eine zusätzliche Einnahmequelle und verbessern die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.
3. Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Förderprogramme an. Beispielsweise unterstützt Nordrhein-Westfalen Unternehmen mit Zuschüssen für PV-Anlagen und Batteriespeicher. In Städten wie Düsseldorf und Köln gibt es spezifische Programme mit Zuschüssen von bis zu 300 €/kWp für PV-Anlagen und bis zu 250 €/kWh für Speicherlösungen.
4. Steuerliche Vorteile
Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Eigenverbrauch von Solarstrom bei Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Zudem entfällt die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern, was die Investitionskosten weiter senkt.
5. Mieterstrommodelle
Start-ups, die Immobilien besitzen oder verwalten, können durch Mieterstrommodelle zusätzlichen Nutzen aus ihrer PV-Anlage ziehen. Dabei wird der erzeugte Solarstrom direkt an Mieter geliefert, was durch das EEG mit einem Mieterstromzuschlag gefördert wird. Dies erhöht die Attraktivität von Immobilien und schafft zusätzliche Einnahmequellen.
Diese Fördermöglichkeiten bieten Start-ups und kleinen Unternehmen in Deutschland attraktive Anreize, in nachhaltige Energieversorgung zu investieren und gleichzeitig wirtschaftlich zu profitieren.
Fazit: Nachhaltigkeit finanzierbar machen
Klimafreundliche Energieversorgung muss kein Luxus für etablierte Unternehmen sein. Wer frühzeitig auf Photovoltaik und andere grüne Technologien setzt, kann langfristig Kosten senken, die Energieversorgung stabilisieren und sich strategische Vorteile sichern. Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schaffen den nötigen finanziellen Spielraum – vorausgesetzt, Planung und Antragstellung sind gut durchdacht. Für Start-ups bedeutet das: Der Einstieg in die Energiewende ist machbar und lohnt sich gleich mehrfach.
EXIST: Rückenwind für Innovation
Wer auf den Märkten von morgen bestehen will, muss die Entwicklung von Ideen heute unterstützen. Im wissensbasierten Innovationsökosystem hat sich dafür das staatliche EXIST-Gründungsförderprogramm bewährt: Wir stellen Start-ups vor, die auch mithilfe der EXIST-Förderung erfolgreich durchgestartet sind.
Eine Idee mag noch so gut sein: Den Status der Seifenblase wird sie nur überwinden, wenn sie auf den passenden Nährboden trifft. „Natürlich kannten wir die Geschichte von Celonis, das 2011 als Initiative von drei Studenten der Technischen Universität München mit EXIST-Fördermitteln gestartet und heute als Decacorn das Aushängeschild der Start-up-Szene in Deutschland ist“, erzählt Jan Schellhaaß, einer von vier Gründern und heute Chief Product Officer der inventied GmbH, die 2021 als Ausgründung der Hochschule Kaiserslautern entstanden ist. „Es war deshalb naheliegend, aber auch irgendwie verrückt, uns mit unserer im Ingenieurstudium entwickelten Produktidee ebenfalls auf diesen Weg zu begeben.“
Inventied: erleichtert den Zivil- und Katastrophenschutz
Seine Projektgruppe hatte Erfolg: Das EXIST-Gründungsstipendium ermöglichte die Entwicklung eines Prototyps und die Unternehmensgründung; auch ließen sich Personal- und Sachkosten der Anfangszeit so finanzieren. Heute tragen die modularen Anhängersysteme der inventied GmbH dazu bei, die Effizienz, Ergonomie und Sicherheit der Einsatzkräfte beim Verladen von Material im Zivil- und Katastrophenschutz zu erhöhen: Der Vario-Load-Rescue ist ein Allrounder für Bergungs- und Rettungsaufgaben, der Vario-Load-Pump ermöglicht die Hochwassernachsorge und die Wasserförderung über lange Strecken bei der Waldbrandbekämpfung. „Aus eigenen Mitteln hätten wir das alles nicht stemmen können“, resümiert Schellhaaß. „Stark weitergeholfen haben uns am Anfang auch das starke Netzwerk und die fachliche Unterstützung im Förderzeitraum: Ob Businessplan, Markt- oder Schwachstellenanalyse – da gab es einiges zu feilen.“ Mittlerweile sind verschiedene Innovationspreise und erste Investor*innen gewonnen. Ein neunköpfiges Team arbeitet am Standort Rockenhausen daran, dass im ersten Halbjahr 2025 die zweite Angel-Runde stattfinden kann, das Produktsortiment wächst und der Vertrieb auf die DACH-Region ausgeweitet wird. Schellhaaß: „Die EXIST-Förderung war als erste Validierung unseres Geschäftsmodells ein wichtiger Türöffner für uns.“
Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit
Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.
Voraussetzungen für eine Förderung
Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Geschäftsfähigkeit
- Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
- Behördliche Genehmigungen
- Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis
Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.
Beratungsförderung
Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.
Bankdarlehen
Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.
Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:
- Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
- Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
- Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.
Geförderte KfW-Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.
Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.
Gründungszuschuss
Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.
Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:
- Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
- Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Einstiegsgeld
Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.
Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:
- Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
- Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.
Crowdfunding
Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
Weitere Fördermittel
Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.
Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.
ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld
ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?
Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.
Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.
Maximale Kredithöhe und was gefördert wird
Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.
Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit
Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.
Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Start-up-Fördermittel Forschungszulage
Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.
Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.
Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert
Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.
Forschungszulage vs. klassische Projektförderung
Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.
2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“
Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.
Das ist die Forschungszulage
Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.
Vorteile der Forschungszulage
- Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
- Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
- Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
- Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.
Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage
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Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

