Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft - Landesbürgschaftsrichtlinien

Unterstützung für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die ohne die Förderung nicht durchführbar wären, durch Landesbürgschaften. Besichert werden Avale und Kredit für Erstinvestitionen, betriebsgerechte Finanzierung von Investitionen und verbürgt wird außerdem die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes. Gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler und Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen in leitender Funktion beteiligen, erhalten eine Ausfallbürgschaft von 70%, in Ausnahmefällen 80%, von der Höhe des Ausfalls. Bürgschaften können auch für Unternehmen in Schwierigkeiten übernommen werden zur Umstrukturierung. Die Bürgschaftsquote beträgt in diesem Fall bis zu 90%.

Datenblatt - Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft - Landesbürgschaftsrichtlinien

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Von 1 Mio. € bis 10 Mio. € bei bis zu 70%iger Bürgschaftsquote

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Berlin

Anbieter: Investitionsbank Berlin (IBB)

Link: Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft - Landesbürgschaftsrichtlinien

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen, Sanierung

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Eine Nachverbürgung bereits bestehender Kredite ist nicht möglich

Laufzeit: Max. 15 Jahre

Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung

Antragstellung: Antrag über die Hausbank an die IBB

Stand vom: Januar 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.