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Existenzgründungen im Handwerk (Meistergründungsprämie)
Zuschuss für Handwerksmeister, um diesen die Existenzgründung zu erleichtern. Möglich für Handwerker bis max. 3 Jahre nach Abschluss der Meisterprüfung. Antragsberechtigt sind Handwerksmeister, die in Berlin in dem Handwerk, in dem sie die Meisterausbildung absolviert haben, einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich tätig an einem bestehenden Betrieb beteiligen wollen. Nach Ablauf von drei Jahren besteht die Möglichkeit im Rahmen der Meistergründungsprämie 5.000 Euro Arbeitsplatzförderung zu beantragen. In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit muss ein Arbeitsplatz für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer geschaffen werden oder ein Ausbildungsplatz für mindestens 12 Monate.
Datenblatt - Existenzgründungen im Handwerk (Meistergründungsprämie)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: 7.000 € (Basisförderung) zzgl. 5.000 € (Arbeitsplatzförderung)
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Berlin
Anbieter: Land Berlin
Projektträger: Handwerkskammer Berlin
Ende Antragstellung: 31.12.2017
Link: Existenzgründungen im Handwerk (Meistergründungsprämie)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Stand vom: 17.12.14
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.