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Beschäftigung von Innovationsassistenten
Das Land Berlin fördert die Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen als Innovationsassistenten. Unterstützt werden innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse durch Absolventen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden. Eine Technologieorientierung bzw. ein Technologiebezug muss im Unternehmen nachweisbar sein. Der Innovationsassistent darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Er muss in einer neu geschaffenen Funktion bzw. in einer neuen fachlichen Zuständigkeit beschäftigt werden.
Datenblatt - Beschäftigung von Innovationsassistenten
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Max. 20.000 €, bis zu 50% des Gehalts
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Berlin
Anbieter: Investitionsbank Berlin (IBB)
Link: Beschäftigung von Innovationsassistenten
Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Je 12 Monate pro Beschäftigungsverhältnis
Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine Kombination mit Personalkostenzuschüssen aus anderen Programmen oder Maßnahmen der Arbeitsagenturen ist nicht zulässig
Antragstellung: Anträge bei der IBB
Stand vom: 22. Januar 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.