Beschäftigung von Innovationsassistenten

Das Land Berlin fördert die Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen als Innovationsassistenten. Unterstützt werden innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse durch Absolventen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden. Eine Technologieorientierung bzw. ein Technologiebezug muss im Unternehmen nachweisbar sein. Der Innovationsassistent darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Er muss in einer neu geschaffenen Funktion bzw. in einer neuen fachlichen Zuständigkeit beschäftigt werden.

Datenblatt - Beschäftigung von Innovationsassistenten

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 20.000 €, bis zu 50% des Gehalts

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Berlin

Anbieter: Investitionsbank Berlin (IBB)

Link: Beschäftigung von Innovationsassistenten

Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Je 12 Monate pro Beschäftigungsverhältnis

Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine Kombination mit Personalkostenzuschüssen aus anderen Programmen oder Maßnahmen der Arbeitsagenturen ist nicht zulässig

Antragstellung: Anträge bei der IBB

Stand vom: 22. Januar 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.