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Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)
Förderung zur Erhöhung der Effizienz bei der Verarbeitung, Vermarktung und stofflichen Verwendung forst- und holzwirtschaftlicher Produkte bis zur ersten Verarbeitungsstufe. Dazu gehören die Verbesserung der betrieblichen Wertschöpfung ebenso wie der überbetriebliche Datenaustausch zur rationelleren Holzernte und Logistik und die Entwicklung innovativer Produkte insbesondere aus Laubholz sowie die Ressourceneffizienzberatung. Eigentümer forstwirtschaftlicher Flächen oder Zusammenschlüsse, forstwirtschafliche Klein(st)-Unternehmen, Holzspediteure und Klein(st)-Unternehmen der ersten Holz-Verarbeitungsstufe erhalten einen Zuschuss zu Beratungen und Investitionen von bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben.
Datenblatt - Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung
Fördersumme: Von 500 € bis 500.000 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Link: Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 3 Jahre
Antragstellung: Antrag an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Stand vom: August 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.