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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Förderzwecke sind: Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen Betriebserweiterungen/-verlagerungen, Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Investitionen in Maschinen, Gebäude und Warenlager, die Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien), Bankbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen. Der Umfang der Bürgschaft darf 80% des Kreditbetrages nicht überschreiten. Das Fördermittel steht auch in Rheinland-Pfalz exklusiv für Gartenbaubetriebe zur Verfügung. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmer aus Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie und den übrigen Gewerben sowie Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus und die Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.
Datenblatt - Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €, bei Vorhaben mit Einergieeinsparung bis zu 2 Mio. €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Link: Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 15 Jahre, bei Baufinanzierung 23 Jahre
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 15. August 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.