Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Förderzwecke sind: Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen Betriebserweiterungen/-verlagerungen, Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Investitionen in Maschinen, Gebäude und Warenlager, die Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien), Bankbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen. Der Umfang der Bürgschaft darf 80% des Kreditbetrages nicht überschreiten. Das Fördermittel steht auch in Rheinland-Pfalz exklusiv für Gartenbaubetriebe zur Verfügung. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmer aus Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie und den übrigen Gewerben sowie Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus und die Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.

Datenblatt - Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €, bei Vorhaben mit Einergieeinsparung bis zu 2 Mio. €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Link: Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 15 Jahre, bei Baufinanzierung 23 Jahre

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 15. August 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.