Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Förderung von Kultur, Kunst und kultureller Bildung (Kulturfördergesetz NRW). Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personenverbünde und Einzelpersonen erhalten einen Zuschuss zu Vorhaben in den Bereichen kulturelle Infrastruktur, Künste, Erhalt kulturellen Erbes, Bibliotheken, Freie Szene und Soziokultur, Kultur- und Kreativwirtschaft, Breitenkultur, Kultur und gesellschaftlicher Wandel bzw. Strukturwandel, interkommunale Kooperation, Experimente. Festbetragsfinanzierung von 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Auch Anteilsfinanzierungen und Fehlbedarfsfinanzierungen.

Datenblatt - Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 50.000 € bei bis zu 50% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Anbieter: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Ende Antragstellung: 31.12.2018

Link: Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Antragstellung: Antrag an die zuständige Bezierksregierung

Stand vom: Januar 2017

 

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