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Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung
Förderung von Kultur, Kunst und kultureller Bildung (Kulturfördergesetz NRW). Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personenverbünde und Einzelpersonen erhalten einen Zuschuss zu Vorhaben in den Bereichen kulturelle Infrastruktur, Künste, Erhalt kulturellen Erbes, Bibliotheken, Freie Szene und Soziokultur, Kultur- und Kreativwirtschaft, Breitenkultur, Kultur und gesellschaftlicher Wandel bzw. Strukturwandel, interkommunale Kooperation, Experimente. Festbetragsfinanzierung von 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Auch Anteilsfinanzierungen und Fehlbedarfsfinanzierungen.
Datenblatt - Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Max. 50.000 € bei bis zu 50% Beihilfeintensität
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Anbieter: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Ende Antragstellung: 31.12.2018
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Antragstellung: Antrag an die zuständige Bezierksregierung
Stand vom: Januar 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.