Fördermittel für Existenzgründer der NBank in Niedersachen


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Die NBank mit Sitz in Hannover ist die Förderbank des Landes Niedersachsen. Für Existenzgründer und Selbstständige in Niedersachsen ist die NBank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der NBank, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der NBank beantragen und erhalten können.

Wissenswertes zur NBank

Als universale Förderbank berät die NBank flächendeckend zu allen Programmen der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung, die in Niedersachsen in Anspruch genommen werden können. Daher ist sie neben ihrer Hauptstelle in Hannover auch in Lüneburg, Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück vertreten. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die NBank zu 100 Prozent zum Land Niedersachsen.

Die Aufgaben der NBank im Einzelnen

Die NBank ist das zentrale Förderinstitut des Landes Niedersachsen und unterstützt das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die NBank wird dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
  • Entwicklung strukturschwacher Gebiete
  • Infrastruktur
  • Arbeitsmarkt- und Bildungsförderung
  • Umweltschutz, technischer Fortschritt und Energien
  • Internationalisierung
  • Kultur, Wissenschaft und Forschung
  • Wohnraumförderung
  • Städtebau

Fördermittel der NBank für Existenzgründer:

Die NBank ist wie alle großen Förderbanken in Deutschland in öffentlich rechtlicher Hand. Deshalb gilt für Sie das Hausbankprinzip. D.h. Anträge sind grundsätzlich über die Hausbank zu stellen.

  • Einsatz von Nachfolgemoderatoren
  • Kommunale KMU-Programme
  • Integrationsprojekte
  • Niedersachsen Gründerkredit
  • MikroSTARTer Niedersachen
  • NSeed

Die Fördersuchmaschine zeigt Ihre Chancen

Die Plattform Gründerberater.de hat eine Suchmaschine entwickelt, die Ihnen mit wenigen Klicks die passenden Fördermittel aufzeigt. Diese werden speziell für Ihr Vorhaben ausgewertet. Das Tool bietet Ihnen einen sofortigen Überblick Ihrer Förderchancen, und das Ganze kostenlos.

 

Zuschüsse & Beratungen der NBank

Einsatz von Nachfolgemoderatoren

Fördersumme: Max. 75.000 €, bis zu 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Die NBank fördert den Einsatz von Moderatoren für Erstberatungen im Unternehmensnachfolgeprozess. Begünstigte sind sowohl die Inhaber der zu übergebenden Unternehmen als auch die Interessenten für die Übernahme. Antragsteller sind die örtliche IHK bzw. HWK.

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Kommunale KMU-Programme

Fördersumme: Die kommunalen Träger setzen die Mindest- und die Höchstförderbeträge selbst fest

Die NBank fördert Kommunen, die einzelne (endbegünstigte) KMUs nach kommunalen Förderrichtlinien fördern können. Gründerunterstützung in der Vorgründungsphase wird nur gewährt, soweit keine anderen Fördermaßnahmen verfügbar sind.

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Integrationsprojekte

Fördersumme: Personalkostenzuschuss bis zu 30%

Wenn Sie mit der Gründung bzw. Erweiterung Ihres Unternehmens für schwerbehinderte Menschen neue Arbeitsplätze schaffen wollen, könnte die Förderung als Integrationsprojekt der NBank für Sie interessant sein. Integrationsprojekte dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

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Darlehen der NBank

Niedersachsen-Gründerkredit

Fördersumme: Von 20.000 € bis 500.000 €

Alle Formen der Existenzgründung sind förderfähig, auch Nachfolgen und erneute Unternehmensgründung. Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer und Freiberufler. Für Investitionen und für Betriebsmittelfinanzierung möglich. Für zinsverbilligte Darlehen aus dem Niedersachsen-Gründerkredit übernimmt die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) Ausfallbürgschaften, falls die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten nicht ausreichen.

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MikroSTARTer Niedersachsen

Fördersumme: Von 5.000 € bis 25.000 €

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen insbesondere von Kleinstgründer/innen in Niedersachsen. Vor Antragstellung muss eine Erstberatung stattgefunden haben und es muss eine befürwortende fachkundige Stellungnahme einer bei der NBank hierfür gelisteten Institution vorliegen. Der Antragsteller muss ein Unternehmenskonzept und einen Finanzierungsplan vorlegen.

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Beteiligungen & Bürgschaften der NBank

NSeed

Fördersumme: Von 150.000 € bis 600.000 €

Wenn Sie als junges Unternehmen in der Seed-Phase Kapitalengpässe überwinden und Wachstumschancen optimal nutzen wollen, kann die Bereitstellung von Beteiligungskapital über NSeed die richtige Förderung der NBank für Sie sein. Mit Hilfe von NSeed können Sie das Wachstumspotenzial Ihres Unternehmens nutzen und Beschäftigung generieren.

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Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:

  • Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
  • Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
  • Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
  • Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
  • Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

Geschäftsstellen der NBank in Niedersachsen

NBank Hannover

Günther-Wagner-Allee 12-16

30177 Hannover

Telefon: 0511 30031-333 

Telefax: 0511 30031-11333

Beratungsstelle Osnabrück

Neuer Graben 38 

9074 Osnabrück 

Telefon: 0541 998 7937-333 

Telefax: 0541 998 7937-303

Beratungsstelle Braunschweig


Brabandtstraße 11 

38100 Braunschweig 

Telefon: 0531 86667-333 

Telefax: 0531 86667-304

Beratungsstelle Oldenburg

Ammerländer Heerstraße 231 

26129 Oldenburg 

Telefon: 0441 57041-333 

Telefax: 0441 57041-303

Beratungsstelle Lüneburg


Stadtkoppel 12

21337 Lüneburg

Telefon: 04131 24443-333 

Telefax: 04131 24443-302 

Beratungshotline der NBank

0511 30031-333
montags bis freitags
08:00 bis 17:00 Uhr
info@nbank.de
www.nbank.de


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Der INVEST–Zuschuss für Wagniskapital

Know-how für Start-ups und private Investor*innen zur Marktüblichkeit von Investmentregelungen als Voraussetzung der INVEST-Förderfähigkeit.

Seit 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit dem Förderprogramm „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen – vor allem Business Angels – in junge, innovative Unternehmen mit steuerfreien Zuschüssen. Verträge über die Beteiligung mit Anteilen, aber auch über Wandeldarlehen, die seit 2017 förderfähig sind, müssen marktübliche Klauseln enthalten (Nr. 4.1.3, 2. Unterpunkt der INVEST-Förderrichtlinie). Die Marktüblichkeit bestimmter Klauseln und ihre Kompatibilität mit der INVEST-Förderrichtlinie wurde zum 1. Mai 2025 neu bewertet. Im Folgenden werden Empfehlungen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für (un-)zulässige Gestaltungsformen übersichtsartig dargestellt.

1. Marktüblichkeit von Regelungen im Beteiligungsvertrag

Für eine INVEST-Förderung müssen die erworbenen Anteile während der Mindesthaltedauer von drei Jahren nach dem Anteilserwerb vollumfänglich an den Chancen und Risiken des Beteiligungsunternehmens teilhaben. Eigenkapitalfinanzierungen, die mit marktunüblichen, risikomindernden und einseitig bevorzugenden Vereinbarungen verbunden sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausdrücklich zugelassen sind markt­übliche und gegenüber allen externen Investierenden einer Finanzierungsrunde gleich ausgestaltete Regeln zum Verwässerungsschutz und zu Liquidationspräferenzen (Anlage A.I, 2. Abs. der Förderrichtlinie). 

Fördermittelberatung: Förderlust statt -frust

Sechs Alarmsignale bei der Berater*inwahl, die du kennen und beherzigen solltest.

Fördermittel sind für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor für Wachstum und Innovation. Die Beantragung von Fördermitteln kann jedoch ein steiniger Weg sein, wenn man die falsche Berater*innenwahl trifft. Hier sind sechs Alarmsignale, auf die du bei der Berater*innenwahl achten solltest.

1. Der/die Berater*in hat seinen/ihren Sitz im Ausland

Es gibt keinen logischen Grund, warum ein Beratungsunternehmen, das in Deutschland tätig ist, seinen Sitz im Ausland haben sollte. In einem kürzlichen Fall fiel eine Schweizer Beratungsfirma negativ auf, indem sie deutsche Kund*innen vorausbezahlt und dann sogenannte Phantasieprojekte lieferte. Der Rechtsweg gegen solche Praktiken ist im Ausland wesentlich komplizierter und oft mit hohen Kosten verbunden.

2. Verbiegen der Projektbeschreibungen

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn Berater*innen die Projektbeschreibungen so verändern, dass sie die Innovationsanforderungen erfüllen, auch wenn sie nicht mehr dem eigentlichen Ziel entsprechen. Diese unseriöse Praxis kann Geschäftsführern schlaflose Nächten bereiten, da im Falle einer Prüfung das gesamte Konstrukt schnell zusammenfallen kann. Ein(e) vertrauenswürdige(r) Berater*in sollte klar kommunizieren, wenn ein Projekt nicht förderfähig ist.

3. Vorauskasse und unklare Verrechnungsmodalitäten

Seriöse Berater*innen arbeiten in echter Partnerschaft und sind 100 Prozent erfolgsabhängig bei der Beantragung von Fördermitteln. Dubiose Zahlungsmodalitäten, wie Vorauskasse oder verwirrende Tagessätze, sind ein Warnsignal. Insbesondere bei der Forschungszulage ist eine Vorauskasse ein Warnsignal.

4. Fehlende Referenzen oder Erfahrung

Berater*innen ohne klare Referenzen oder nachweisliche Erfahrung in der Fördermittelbranche sollten skeptisch betrachtet werden. Unternehmen sollten nach konkreten Beispielen für erfolgreich abgeschlossene Projekte fragen und versuchen, mit früheren Kund*innen des/der Berater*in zu sprechen, um ihre Erfahrungen zu verstehen. Überzeugen durch Zeug*innen ist auch hier das Motto.

5. Versprechungen ohne klare Grundlage

Einige Berater*innen könnten unrealistische Versprechungen machen, um Kund*innen zu gewinnen. Solche unseriösen Versprechungen könnten etwa garantierte Erfolgsquoten oder überhöhte Fördermittelbeträge beinhalten. Seriöse Berater*innen setzen realistische Erwartungen und erklären, wie sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen sind.

6. Undurchsichtige Verträge

Wenn der Vertrag mit dem/der Berater*in unklar ist oder versteckte Gebühren und Klauseln enthält, ist dies ein ernstes Warnsignal. Ein transparenter Vertrag sollte alle Dienstleistungen, Gebühren und Verantwortlichkeiten klar definieren.

Fazit

Die Wahl des/der richtigen Berater*in für Fördermittel ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Es gilt: Vergleiche die Angebote verschiedener Fördermittelberatungen. Durch die Beachtung der obengenannten Alarmsignale kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und dich bestmöglich vor Enttäuschungen und hohen Folgekosten schützen.

EXIST-Women

Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.

Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.

Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.

EXIST-Women: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
  • Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
  • Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
  • Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?

  • Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
  • Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
  • Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
  • Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
  • Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
  • Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
  • Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women

Bewerbung für EXIST-Women 2026

Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.

Fördermittel Forschungszulage wird reformiert

Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage verankert – ein wichtiges Zeichen für eine innovationsgetriebene Wirtschaft.

Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland bis 2030 systematisch zu stärken und Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten.

Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“

Was ändert sich konkret?

  • Deutlich höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen.
  • Entbürokratisierung: Vereinfachte Verfahren bei Antragstellung und Nachweis.
  • Einführung eines eigenständigen Forschungsdatengesetzes bereits 2025.
  • Flexiblere Projektsteuerung und stärkere Förderung innovativer Trägerstrukturen.
  • Verstärkte strategische Zielsetzung: Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in F&E investieren.

Fünf teure Missverständnisse rund um die Forschungszulage

Fördermittelberater*innen wie bspw. die von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die Unternehmen davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die fünf häufigsten:

1. Unternehmens- und Branchenkompatibilität

Viele Unternehmen glauben, nicht förderfähig zu sein – etwa wegen ihrer Größe oder Branche. Fakt ist: Die Forschungszulage ist branchen- und themenoffen. Besonders profitieren können KMU, Start-ups, Mittelständler*innen und Konzerne in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – von der Automobilindustrie bis zur Biotechnologie.

2. Projektförderfähigkeit

Oft besteht Unsicherheit, ob das eigene Vorhaben als Forschung gilt. Wichtig ist: Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungskriterien entsprechen – Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit (nach dem Frascati-Handbuch). Dabei muss kein revolutionäres Produkt entwickelt werden oder Grundlagenforschung betrieben werden – auch Prozessinnovationen oder experimentelle Arbeiten sind förderfähig.

3. Bürokratischer Aufwand

Der Antrag erscheint vielen zu aufwendig. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes in Deutschland bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Mit einer professionellen Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis lässt sich der Aufwand minimieren, und die Fördersumme wird optimal ausgeschöpft.

4. Fristeneinhaltung

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2021, 2022 und 2023 (jeweils bis zu 1 Mio. Euro per anno) und 2024 (bis zu 3,5 Mio. Euro per anno) zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragstellenden kein Geld durch Verjährung verlieren.

5. Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung

Ein häufiger Irrglaube ist, dass Fördermittelberatung hohe Vorabkosten verursacht. In der Praxis arbeiten seriöse Berater*innen erfolgsbasiert – es entstehen keine finanziellen Risiken für die Unternehmen.

EXIST: Rückenwind für Innovation

Wer auf den Märkten von morgen bestehen will, muss die Entwicklung von Ideen heute unterstützen. Im wissensbasierten Innovationsökosystem hat sich dafür das staatliche EXIST-Gründungsförderprogramm bewährt: Wir stellen Start-ups vor, die auch mithilfe der EXIST-Förderung erfolgreich durchgestartet sind.

Eine Idee mag noch so gut sein: Den Status der Seifenblase wird sie nur überwinden, wenn sie auf den passenden Nährboden trifft. „Natürlich kannten wir die Geschichte von Celonis, das 2011 als Initiative von drei Studenten der Technischen Universität München mit EXIST-Fördermitteln gestartet und heute als Decacorn das Aushängeschild der Start-up-Szene in Deutschland ist“, erzählt Jan Schellhaaß, einer von vier Gründern und heute Chief Product Officer der inventied GmbH, die 2021 als Ausgründung der Hochschule Kaiserslautern entstanden ist. „Es war deshalb naheliegend, aber auch irgendwie verrückt, uns mit unserer im Ingenieurstudium entwickelten Produktidee ebenfalls auf diesen Weg zu begeben.“

Inventied: erleichtert den Zivil- und Katastrophenschutz

Seine Projektgruppe hatte Erfolg: Das EXIST-Gründungsstipendium ermöglichte die Entwicklung eines Prototyps und die Unternehmensgründung; auch ließen sich Personal- und Sachkosten der Anfangszeit so finanzieren. Heute tragen die modularen Anhängersysteme der inventied GmbH dazu bei, die Effizienz, Ergonomie und Sicherheit der Einsatzkräfte beim Verladen von Material im Zivil- und Katastrophenschutz zu erhöhen: Der Vario-Load-Rescue ist ein Allrounder für Bergungs- und Rettungsaufgaben, der Vario-Load-Pump ermöglicht die Hochwassernachsorge und die Wasserförderung über lange Strecken bei der Waldbrandbekämpfung. „Aus eigenen Mitteln hätten wir das alles nicht stemmen können“, resümiert Schellhaaß. „Stark weitergeholfen haben uns am Anfang auch das starke Netzwerk und die fachliche Unterstützung im Förderzeitraum: Ob Businessplan, Markt- oder Schwachstellenanalyse – da gab es einiges zu feilen.“ Mittlerweile sind verschiedene Innovationspreise und erste Investor*innen gewonnen. Ein neunköpfiges Team arbeitet am Standort Rockenhausen daran, dass im ersten Halbjahr 2025 die zweite Angel-Runde stattfinden kann, das Produktsortiment wächst und der Vertrieb auf die DACH-Region ausgeweitet wird. Schellhaaß: „Die EXIST-Förderung war als erste Validierung unseres Geschäftsmodells ein wichtiger Türöffner für uns.“

Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.

Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.

Wer bekommt das Aufstiegs-BAföG?

Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.  

Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.  

Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.  

Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein. 

Start-up-Förderung: innovative Idee sucht Kapital

Die Finanzierungslandschaft für Start-ups ist vielfältig und komplex. Von Venture Capital über staatliche Gründungszuschüsse gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Grundstein für den Unternehmenserfolg legen.

In der Welt der Start-ups können schon Kleinigkeiten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Da ist es umso wichtiger, in elementaren Fragen – wie der Auswahl des Förderprogramms – die richtige Entscheidung zu treffen. Förderprogramme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch den Zugang zu Netzwerken, Mentoring und wertvollem Know-how: Alles Voraussetzungen, die für junge Unternehmen existenziell sind. Die unterschiedlichen Formen schließen Venture Capital (VC), Business Angels, Gründungszuschüsse und weitere spezialisierte Programme ein. Sie alle bringen eigene Vorteile und Anforderungen mit sich. Deshalb ist es für Start-ups wichtig, ihre spezifischen Ziele und Bedürfnisse vorab zu identifizieren, anhand derer sie die optimale Förderung wählen können.

CV und CVC: Kapitalspritzen und strategische Partnerschaften

Zu den wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups gehören VC und Corporate Venture Capital (CVC). Beide bieten finanzielle Förderung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und ihren Zielen. VC bezieht sich auf Fonds und Investor*innen, die ihr Geld häufig in frühphasige Start-ups mit großem Wachstumspotenzial stecken. Im Austausch für Unternehmensanteile gehen sie dabei bewusst große Risiken ein. Für Start-ups hat das den Vorteil, dass sie schnell an viel Kapital kommen und schnell skalieren können. Außerdem erhalten die Gründer*innen Zugriff auf das Netzwerk der VCs und werden beraten. Falls sich Start-ups für einen VC entscheiden, bedeutet das allerdings auch, dass sie durch die Abgabe von Unternehmensanteilen ein Stück weit Kontrolle abgeben. Außerdem erwarten VCs meist hohe Renditen, was zu hohem Wachstumsdruck führt.

Anders verhält es sich beim CVC-Modell. Hier investieren etablierte Unternehmen in Start-ups, die ihnen helfen sollen, strategische Ziele zu verfolgen oder den Zugang zu neuen Märkten und Innovationen zu ermöglichen. Ein Beispiel für ein CVC ist Wayra, der Corporate-Accelerator und Investmentarm von O2 Telefónica. Start-ups profitieren hier von strategischen Partnerschaften mit dem Mutterkonzern, dem Zugang zu dessen Ressourcen sowie Kund*innen und daher auch von einem schnellen Weg zur Umsatzgenerierung. Ein Nachteil von CVC: Partnerschaften mit großen Unternehmen können die Flexibilität des Start-ups vermindern.

Solltest du dich für eine Finanzierung durch VCs oder CVCs entscheiden, geben dir diese Tipps und To-do’s Hilfestellung:

  • Geschäftsplan und Pitch Deck: Entwickle einen überzeugenden Geschäftsplan und ein Pitch Deck, das Geschäftsmodell, Marktanalyse, Produkt, Team und Finanzprognosen klar darstellt.
  • Marktverständnis: Dokumentiere ein tiefes Verständnis für den Zielmarkt und zeige, wie dein Produkt oder deine Dienstleistung diesen Markt adressiert.
  • Klare Alleinstellungsmerkmale (USPs): Artikuliere deine USPs und wie sich dein Unternehmen von Wettbewerber*innen abhebt.
  • Traktionsnachweis: Weise nach, dass dein Unternehmen Traktion hat, und zwar durch Kund*innenwachstum, Umsatz, Partnerschaften oder andere KPIs.
  • Netzwerkaufbau: Knüpfe frühzeitig Kontakte zu potenziellen Investor*innen, um Beziehungen aufzubauen und Feedback zu erhalten.

Business Angels als Wegbereiter*innen

Business Angels sind Privatpersonen, die Start-ups mit ihrem eigenen Kapital unterstützen und häufig in den frühen Phasen investieren. Neben der Finanzierung profitieren Start-ups von deren Expertise und Netzwerk. Häufig sind Business Angels erfolgreiche Unternehmer*innen, die selbst einmal ein Start-up aufgebaut haben. Damit dienen sie als Mentor*innen und können auch in schwierigen Phasen mit Rat und Tat beiseite stehen.

Um Business Angels auf sich aufmerksam zu machen, müssen Start-ups eine durchdachte Strategie verfolgen. Messen, Netzwerkveranstaltungen oder Online-Plattformen können geeignete Orte sein, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ähnlich wie bei VCs gilt es, die Investor*innen mit einer schlüssigen Präsentation des Geschäftsmodells, Marktpotenzials und Teams zu überzeugen.

Wie der Staat junge Unternehmen unterstützt

Neben der privaten Förderung gibt es auch staatliche Gründungszuschüsse und öffentliche Programme. Meistens müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden, da der Staat ein großes Interesse an innovativen Unternehmen hat. Die Förderprogramme beinhalten oft Beratung, Schulungen und andere hilfreiche Ressourcen.

Die folgende Auflistung bietet dir eine Auswahl an Förderprogrammen, die Start-ups hierzulande zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen findest du online unter den nachfolgend genannten Links bzw. auf www.starting-up.de und www.grunderberater.de

Dr. Camillo Werdich, Mitgründer von Sinpex

 

„Programme wie EXIST und Bayern Innovativ waren bei der Gründung von Sinpex ein echter Gamechanger. Allerdings wird dir bei der Bewerbung schnell klar: Ohne klare Vision und eine gut durchdachte Technologie kommst du nicht weit. Aber es ist nicht nur das. Du brauchst auch jemanden, der dich unterstützt, zum Beispiel einen Universitätsprofessor. Die Unterstützung von Fördermittelberatern lohnt sich hingegen nicht. Die haben oft eigene Interessen und am Ende zahlst du drauf. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt risikofrei und ohne den Verlust von Firmenanteilen – perfekt in der Gründungsphase! So kannst du dich voll auf die Realisierung deiner Idee konzentrieren, ohne Angst vor Verwässerung. Für uns war das ein riesiger Vorteil, denn so konnten wir das erste Jahr voll in unsere ‚Findungsphase‘ investieren, ohne finanzielle Risiken.“

EXIST-Gründerstipendium

Die geförderten Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein Gründungsstipendium, um einen Business­plan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Das Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für den persönlichen Lebensunterhalt sowie Sachausgaben und Coaching, www.exist.de

Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.

Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.

Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.

Was bietet Mikromezzaninkapital?

Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.

Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus

Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.

Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.

Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.

Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier

Start-up-Fördermittel Forschungszulage

Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.

Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.

Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert

Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.

Forschungszulage vs. klassische Projektförderung

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.

2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“

Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.

Das ist die Forschungszulage

Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.

Vorteile der Forschungszulage

  • Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
  • Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
  • Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
  • Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.

Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage

Berlin

Berlin Innovativ


Berlin Start


Berlin Kredit


Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 1


Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 2


Mikrokredit aus dem KMU-Fonds


KMU-Fonds - Gründungs- und Wachstumsdarlehen


KMU-Fonds - Wachstumsdarlehen


Coaching BONUS


Coaching in der Vorgründungsphase


Existenzgründungen im Handwerk (Meistergründungsprämie)


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg - Kredit 


Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg - Leasing 


Mittelständisches Beteiligungsprogramm


Berlin Mittelstand 4.0


Berlin Kapital


Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft - Landesbürgschaftsrichtlinien


Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen


Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen


IBB-Wachstumsprogramm – Kooperationsdarlehen für den Mittelstand


Liquiditätshilfen BERLIN


Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe


Venture Capital Fonds Technologie Berlin


Venture Capital (VC) Fonds Kreativwirtschaft Berlin


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU)


Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)


Beschäftigung von Innovationsassistenten


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Transfer Bonus - Technologie-, Wissens- und Designtransfer 


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


Hauptstadtkulturfonds


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ) 


Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur - INP II (VV INP 2016) 


Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)


Berufswegplanung mit Frauen


Rheinland-Pfalz

FiTOUR – Förderung innovativer technologieorientierter Unternehmensgründungen


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm ERP-Gründerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Förderung der vertragsärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen


Betriebsberatungen für Existenzgründer


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz - Bürgschaft Classic


Bürgschaft Direkt (BoB)


Bürgschaft Premium


Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) Rheinland-Pfalz mbH


Kapitalbeteiligungen an innovativen und technologieorientierten Unternehmen


Kapitalbeteiligungen regionaler Venture Capital Unternehmensbeteiligungsgesellschaften


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Markteinführungsprogramm


Betriebsmittelkredit RLP


Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)


Effizienzkredit RLP


Innovationskredit RLP


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm Unternehmerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Konsortialkredite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Aus- und Weiterbildungskredit RLP


Fonds für Innovation und Beschäftigung (FIB)


Landesbürgschaftsprogramm


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm BeratungRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm FondsRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm GarantieRLPplus


Regionales Landesförderprogramm


Schaffung von Barrierefreiheit in gewerblichen touristischen Unternehmen


Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden


Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“


Messeförderungsprogramm


Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)


Förderung der Beratung in der Landwirtschaft


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen (FIS)


Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz


Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen


Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege


Integrierte ländliche Entwicklung


Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor


Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen


Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoTop


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoStart


Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcenschutz durch regenerative und effiziente Energienutzung


Zukunftsfähige Energieinfrastruktur


Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen


Innovationsfonds I & II Rheinland-Pfalz


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Hessen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen/Gründung (ERP)


Hessen Kapital I + II


Hessen-Mikrodarlehen


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen


Express-Bürgschaften


Handwerksbeteiligungen


Mittelhessenfonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen


Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft


Förderung der regionalen Entwicklung - Betriebliche Investitionen


Kapital für Kleinunternehmen


Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung


Wachstums- und Innovationsbeteiligungen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Wachstum Investitionen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Wachstum Betriebsmittel


Innovationskredit Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen


Innovationsförderung - Elektromobilität


Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes


Hessen ModellProjekte


LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz


Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Förderung der ländlichen Entwicklung


Forstliche Förderung


Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein


Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)


Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)


Marktstrukturförderung


Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)


Innovationsförderung


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen


Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen


Innovationskredit Hessen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Bremen

BAB-Mikrokredit


BAB-Starthilfekredit


Bremer Gründerkredit (BGK)


Ergänzungsdarlehen der Bremer Aufbau-Bank


Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen


Unternehmensgründungen durch Hochschulabsolventen/-innen, Young Professionals und innovative Meister/-innen des Handwerks (BRUT)


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen – BBB direkt


Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)


Beteiligungsfonds Bremen


Initialfonds: gemeinsam für Zukunft und Wachstum


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen


Beteiligungskapital der Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (BUG)


Bremer Unternehmerkredit (BUK)


Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung (BUKH)


Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH


Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)


Liquiditätshilfen


Innovationsdienstleistungen – Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen


Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)


Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Markterschließungen


Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Pilotprojekte Förderart:


Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Verbundprojekte


Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo FHB 2020)


Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)


Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)


Förderung der Fischwirtschaft


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) - Investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen


LEADER-Richtlinie


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)