Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) 

Die Ausgleichszulage wird als Kompensation für Einkommensnachteile für landwirtschaftliche Flächen gewährt, die auf den Inseln ohne Straßenanbindung an der Westküste Schleswig-Holsteins (Amrum, Föhr, Pellworm, Sylt) bewirtschaftet werden. Die Benachteiligungen bestehen in der Insellage mit den damit verbundenen höheren Transportkosten für landwirtschaftliche Produkte und Produktionsmittel auf dem Wasserweg. Mindestens 3 ha der beihilfefähigen Flächen müssen im benachteiligten Gebiet liegen und als Grünland oder Ackerland genutzt werden. Ziel ist es, die Landschaft zu erhalten sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen beizutragen. Antragsberechtigt sind Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, welche die Flächen selbst bewirtschaften. Die Vorschriften des Landesmindestlohngesetzes sind einzuhalten.

Datenblatt - Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: 120 bis 140 €/ha für Grünland mit Tierhaltung, 40 bis 60 €/ha für Ackerbau/Marktfrucht

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Laufzeit: 5 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR

Stand vom: 05. Oktober 2015

 

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