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Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Die Ausgleichszulage wird als Kompensation für Einkommensnachteile für landwirtschaftliche Flächen gewährt, die auf den Inseln ohne Straßenanbindung an der Westküste Schleswig-Holsteins (Amrum, Föhr, Pellworm, Sylt) bewirtschaftet werden. Die Benachteiligungen bestehen in der Insellage mit den damit verbundenen höheren Transportkosten für landwirtschaftliche Produkte und Produktionsmittel auf dem Wasserweg. Mindestens 3 ha der beihilfefähigen Flächen müssen im benachteiligten Gebiet liegen und als Grünland oder Ackerland genutzt werden. Ziel ist es, die Landschaft zu erhalten sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen beizutragen. Antragsberechtigt sind Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, welche die Flächen selbst bewirtschaften. Die Vorschriften des Landesmindestlohngesetzes sind einzuhalten.
Datenblatt - Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: 120 bis 140 €/ha für Grünland mit Tierhaltung, 40 bis 60 €/ha für Ackerbau/Marktfrucht
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Link: Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Laufzeit: 5 Jahre
Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR
Stand vom: 05. Oktober 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.