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Förderung der Aquakultur
Mit Unterstützung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) werden produktive Investitionen in der Aquakultur und Ausgleichszahlungen für die Umstellung einer konventionellen Aquakulturproduktion auf ökologische/ biologische Aquakultur gefördert sowie die Mehrkosten und Einkommensverluste für Umweltleistungen der Aquakultur. Ziele der Förderung sind die Entwicklung einer leistungsfähigen, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Aquakultur sowie die Stärkung der regionalen Fischwirtschaft. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Aquakultur, wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts, die von der obersten Fischereibehörde für diesen Zweck ausgewählt worden sind oder die von staatlicher Seite mit den Vorhaben betraut sind sowie Forschungseinrichtungen. Das Vorhaben muss in Einklang mit dem nationalen Strategieplan Aquakultur und der Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur in Schleswig-Holstein stehen. Nicht gefördert werden Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen. Anträge auf Ausgleichszahlungen für die Umstellung auf ökologische/biologische Aquakultur müssen bis spätestens 30. September 2019, Anträge auf Ausgleichszahlungen für Umweltmaßnahmen in der Aquakultur müssen bis spätestens 30. September 2017 gestellt werden.
Datenblatt - Förderung der Aquakultur
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Ende Antragstellung: 30.09.2019
Link: Förderung der Aquakultur
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: 5 Jahre, bei Bauten 12 Jahre
Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR
Stand vom: 22. Februar 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.