Landesprogramm Wirtschaft - Unterstützung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements 

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) werden Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements gefördert. Ziel ist vor allem die Steigerung der Innovationskapazitäten und -potenziale und damit die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen, die Verbesserung der Standortbedingungen sowie die Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Antragsberechtigt sind im Rahmen der Förderung aus EFRE-Mitteln juristische Personen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere wissenschafts- bzw. forschungsnahe Organisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Hierfür muss sich das Clustermanagement auf maritime Wirtschaft, Life Sciences, Ernährungswirtschaft, Informationstechnologien, Telekommunikation und Medien oder erneuerbare Energien konzentrieren. Außerdem sind im Rahmen einer Förderung aus GRW-Mitteln Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern als Träger von Kooperationsnetzwerken antragsberechtigt. Ziel ist vor allem die Steigerung der Innovationskapazitäten und -potenziale und damit die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen.

Datenblatt - Landesprogramm Wirtschaft - Unterstützung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Link: Landesprogramm Wirtschaft - Unterstützung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag direkt an die IB.SH

Stand vom: 14. Dezember 2015

 

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